Der Führerschein
Zu Beginn machen wir einen großen Sprung nach vorne und widmen uns gleich dem Objekt der Begierde. Wie sieht der heiß ersehnte Führerschein aus, was steht drauf und was gilt es zu beachten?
Seit Anfang 1999 regelt die EU einheitlich die Bezeichnungen der Führerscheinklassen. Damit soll jeder Führerschein in jedem EU-Land gleich aussehen und gleich viel wert sein. Im Januar 2013 haben die Gesetzgeber diese Richtlinien noch einmal überarbeitet. So haben ab diesem Zeitpunkt alle neu ausgestellten Führerscheine ein Ablaufdatum. Nach 15 Jahren verlieren sie ihre Gültigkeit. Ein neuer Führerschein für weitere 15 Jahre kommt jedoch rechtzeitig und automatisch nach.
Wie sieht die Vorderseite des Führerscheins aus?
Die Zeiten des rosa „Fetzens“ sind längst vorbei. Den weichen, biegsamen Führerschein hat eine Kunststoffkarte im Scheckkarten-Format abgelöst. Die Gestaltung des Führerscheins lässt sich so zusammenfasse: Kleine Karte, viel Inhalt. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht seit jeher natürlich eines: das Foto. Daneben findest du auf der Vorderseite folgende Angaben:
Nachname
Vorname
Geburtsdatum und Geburtsort
Ausstellungsdatum des Führerscheins
Ablaufdatum des Führerscheins
Ausstellungsbehörde
Führerscheinnummer
Die Führerscheinnummer kann immer wieder wichtig sein, wenn es darum geht, dass du deinen Führerschein als Ausweis angeben möchtest. Neben diesen Daten und dem Foto haben die Macher noch viele Elemente untergebracht, die den Führerschein fälschungssicher machen sollen, wie verschiedene Kippbilder oder deine Unterschrift. Bei so viel Sicherheit werden sogar Geldscheine neidisch.
Wo stehen die Führerscheinklassen auf dem Führerschein?
Auf der Rückseite des Führerscheins befinden sich alle Informationen zu den zugelassenen Führerscheinklassen. Zu diesem Zweck findest du hinten eine große Tabelle mit Symbolen, Abkürzungen und Daten. Was auf den ersten Blick etwas unübersichtlich wirken kann, lässt sich schnell entschlüsseln. Die einzelnen Spalten setzen sich wie folgt zusammen:
Liste aller Fahrzeugklassen
Datum der Erlaubniserteilung der jeweiligen Klasse
Ablaufdatum möglicher befristeter Fahrzeugklassen
Feld für mögliche Zusatzangaben oder Beschränkungen
Zusätzlich findest du auf der Rückseite links oben noch zwei Felder für Eintragungen anderer Mitgliedsstaaten, falls du ins Ausland umziehen solltest und für ein mögliches zusätzliches Erteilungsdatum.
Die Führerscheinklassen
Die Liste auf der Rückseite des Führerscheins ist lang. Sechzehn Fahrzeugklassen lang, um genau zu sein. Um dir einen möglichst guten Überblick zu verschaffen, haben wir sie für dich in folgende Gruppen zusammengefasst:
Motorräder
Pkw
Lkw
Busse
Anhänger
Zugfahrzeuge
Führerscheinklasse | Beschreibung |
---|---|
AM | Mofa, Moped, Mopedauto |
A1 | Motorräder bis 125 cm3 und 11 kW |
A2 | Motorräder bis 35 kW Leistung |
A | alle Motorräder |
B1 | Kfz bis max. 550 kg (keine Verwendung in Österreich) |
B | klassischer Autoführerschein |
C1 | Lkw bis 7,5 Tonnen |
C | alle Lkw |
D1 | kleiner Bus bis 8 Meter Länge und 16 Passagiere |
D | großer Bus |
BE | Pkw & schwerer Anhänger mit bis zu 3,5 Tonnen |
C1E | C1-Lkw & Anhänger über 750 kg |
CE | C-Lkw & Anhänger über 750 kg |
D1E | kleiner Bus & Anhänger über 750 kg |
DE | großer Bus & Anhänger über 750 kg |
F | Traktor |
Motorräder, Trikes und Quads
Beginnen wir auf zwei (oder manchmal auch 3) Rädern und widmen uns den verschiedenen Moped- und Motorradklassen.
Klasse AM
Los geht es mit der kleinsten aller Führerscheinklassen überhaupt. Die Klasse AM beinhaltet leichte Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer maximalen Nutzleistung von 4 kW. Der Hubraum ist auf 50 cm3 begrenzt. Es handelt sich also um die klassischen Mopeds. Auch die polarisierenden Mopedautos sind hier zu Hause. Sobald du irgendeine andere, größere Führerscheinklasse erworben hast, hast du übrigens automatisch auch die Klasse AM.
Mindestalter: - 15 Jahre
Theoretische Ausbildung: - 6 Einheiten Theorie
Praktische Ausbildung: - 8 Einheiten Praxis (6x Übungsplatz und 2x Straßenverkehr)
Klasse A1
Mit der Klasse A1 steigst du in die richtige Freiheit auf zwei Rädern ein. Motorräder bis 125 cm3 darfst du mit dieser Klasse steuern. Bei der Motorleistung sind höchstens 11 kW erlaubt. Dreirädrige Trikes dürfen maximal 15 kW leisten.
Mindestalter:
- 16 Jahre
Theoretische Ausbildung: - 20 Einheiten Grundstoff - 6 Einheiten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung: - 14 Einheiten Praxis (davon mindestens 10 im Straßenverkehr)
Klasse A2
Noch mehr Leistung unter dem Sattel bringt dir die Klasse A2. Bis zu 35 kW Leistung sind nun möglich und erlaubt.
Mindestalter:
- 18 Jahre
Theoretische Ausbildung: - 20 Einheiten Grundstoff - 6 Einheiten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung: - 14 Einheiten Praxis (davon mindestens 10 im Straßenverkehr) - 7 Einheiten Praxis, wenn Klasse A1 schon mindestens 2 Jahre vorhanden ist
Klasse A
Völlige Freiheit auf zwei und drei Räder verspricht die Klasse A. Sie beinhaltet alle Zwei- und Dreiräder. Solltest du bereits zwei Jahre lang im Besitz der Klasse A2 sein, entfällt die praktische Ausbildung. Dennoch muss auch hier der Fahrlehrer vorher zustimmen.
Mindestalter: - 24 Jahre - 20 Jahre, wenn Klasse A2 bereits mindestens 2 Jahre lang vorhanden ist
Theoretische Ausbildung: - 20 Einheiten Grundstoff - 6 Einheiten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung: - 14 Einheiten Praxis (davon mindestens 10 im Straßenverkehr) - 7 Einheiten Praxis, wenn Klasse A2 schon mindestens 2 Jahre vorhanden ist
Pkw
Wenn jemand vom Führerschein spricht, meint er oder sie meistens den klassischen Autoführerschein, die Führerscheinklasse B.
Klasse B
Mit diesem Führerschein darfst du Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen steuern. Sofern das Auto genug Sitzplätze hat, darfst du bis zu acht Personen mitnehmen. Wenn der Stauraum im Auto knapp werden sollte, kannst du auch einen Anhänger mit bis zu 750 kg ziehen. Sofern die 3,5 Tonnen Gesamtmasse nicht überschritten werden und der Anhänger nicht schwerer als dein Auto ist, kann er jedoch auch schwerer sein als 750 kg.
Damit kann mit dem einfachen B-Schein mehr bewegt werden, als du möglicherweise glaubst. Als kleiner Größenvergleich: selbst mit einem großen VW Amarok könntest du immer noch mehr als 1 Tonne Ladung transportieren.
Mindestalter:
- 18 Jahre bei Klasse B
- 17 Jahre bei L17-Ausbildung
Theoretische Ausbildung: - 20 Einheiten Grundstoff - 12 Einheiten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung: - 3 Einheiten praktische Vorschulung - 3 Einheiten praktische Grundschulung - 6 Einheiten praktische Hauptschulung - 5 Einheiten Perfektionsschulung (inklusive je 1 Einheit Nachtfahrt, Autobahn, Überland) - 1 Einheit praktische Prüfungsvorbereitung - Bei L17-Ausbildung: nur 12 Einheiten Praxis, mindestens 2 auf der Autobahn
Klasse B1: ein blinder Passagier?
An einer Stelle des Führerscheins kommt regelmäßig Verwirrung auf. Über der Klasse B ist zusätzlich die Klasse B1 vermerkt. Dabei handelt es sich um eine eigene Klasse für drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einem Maximalgewicht von 550 kg. Diese Klasse gibt es in Österreich allerdings nicht. Durch die Vereinheitlichung des Führerscheins, findest du sie dennoch in der langen Liste auf der Rückseite.
Klasse BE
Noch mehr Anhänger ermöglicht die Führerscheinklasse BE. Mit ihr kannst du zusätzlich zu einem Zugfahrzeug der Klasse B einen Anhänger ziehen, der ebenfalls bis zu 3,5 Tonnen wiegen darf. Klassisches Beispiel: ein großer Wohnwagen.
Mindestalter:
- 18 Jahre
Theoretische Ausbildung: - 3 Einheiten Theorie
Praktische Ausbildung: - 4 Einheiten Praxis
Lkw
Jetzt wird es groß, denn nun widmen wir uns den Lkw-Klassen. Während es für die meisten anderen Klassen eine Neuerung war, nicht mehr unbegrenzt gültig zu sein, gilt für die Lkw-Klassen seit 1999 eine Begrenzung auf fünf Jahre. Die dann nötige Verlängerung erfolgt jedoch nicht automatisch. Sie ist mit verschiedenen Untersuchungen und Überprüfungen verbunden. Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich diese Frist auf 2 Jahre. Grundvoraussetzung für alle Lkw-Klassen ist eine Fahrerlaubnis für die Klasse B.
Klasse C
Die Klasse C umfasst alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht und maximal 9 Sitzplätzen. Anhänger sind auch hier auf maximal 750 kg begrenzt. Ausnahmen: Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D.
Mindestalter: - 21 Jahre - 18 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Theoretische Ausbildung: - 10 Einheiten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung: - 8 Einheiten Praxis auf Übungsplatz und im Straßenverkehr
Klasse C1
Wenn du mit mehr als 3,5 jedoch weniger als 7,5 Tonnen unterwegs sein möchtest, bist du bei der Klasse C1 richtig. Für Passagiere und Anhänger gelten dieselben Grenzen, wie in Klasse C.
Mindestalter:
- 18 Jahre
Theoretische Ausbildung: - 10 Einheiten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung: - 8 Einheiten Praxis auf Übungsplatz und im Straßenverkehr
Klasse C1E
Für die Klasse C1E haben wir zwei Szenarien. Entweder trifft ein Zugfahrzeug der Klasse C1 auf einen Anhänger mit mehr als 750 kg Maximalgewicht oder ein Fahrzeug der Klasse B auf einen Anhänger mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht – wenn also die Klasse BE nicht mehr ausreichen sollte. Insgesamt dürfen dabei jedoch 12 Tonnen Gesamtmasse nicht übertroffen werden.
Mindestalter:
- 18 Jahre
Theoretische Ausbildung: - 10 Einheiten Klasse C - 6 Einheiten Klasse E
Praktische Ausbildung: - 6 Einheiten Klasse C - 4 Einheiten Klasse E
Klasse CE
Sobald ein Zugfahrzeug der Klasse C und ein Anhänger mit mehr als 750 kg Maximalgewicht zusammenkommen, ist es ein Fall für die Klasse CE.
Mindestalter: - 21 Jahre - 18 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Theoretische Ausbildung: - 10 Einheiten Klasse C - 6 Einheiten Klasse E
Praktische Ausbildung: - 6 Einheiten Klasse C - 4 Einheiten Klasse E
Busse
Sobald du mehr als acht Passagiere mitnehmen möchtest, benötigst du die passende Fahrerlaubnis für Busse. Führerscheine dieser Klassen sind ebenfalls auf fünf bzw. später dann zwei Jahre befristet. Vor dem ersten Erwerb und bei jeder Verlängerung sind verschiedene Gutachten und Untersuchungen notwendig, die unter anderem regelmäßig die nötige Sehkraft überprüfen.
Klasse D
Die Klasse D ermöglicht es dir in einem großen Bus, mehr als acht Personen mitzunehmen. Auch ein Anhänger mit maximal 750 kg ist erlaubt.
Mindestalter: - 24 Jahre - 21 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Theoretische Ausbildung: - Wenn Klasse B vorhanden: 12 Einheiten Theorie - Wenn Klasse C vorhanden: 4 Einheiten Theorie
Praktische Ausbildung: - Wenn Klasse B vorhanden: 8 Einheiten Praxis - Wenn Klasse C vorhanden: 4 Einheiten Praxis
Klasse D1
Kleinere Busse mit maximal 8 Metern Länge und höchstens 16 Fahrgästen darfst du mit der Klasse D1 lenken. Zusätzlich kannst du auch in dieser Klasse einen Anhänger mit bis zu 750 kg mitnehmen.
Mindestalter: - 21 Jahre - 18 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Theoretische Ausbildung: - Wenn Klasse B vorhanden: 12 Einheiten Theorie - Wenn Klasse C vorhanden: 4 Einheiten Theorie
Praktische Ausbildung: - Wenn Klasse B vorhanden: 8 Einheiten Praxis - Wenn Klasse C vorhanden: 4 Einheiten Praxis
Klasse D1E
Wenn du einen schwereren Anhänger benötigst, gibt dir die Klasse D1E die Möglichkeit, zusätzlich zu einem Bus der Klasse D1 einen Anhänger mit mehr als 750 kg mitzunehmen.
Mindestalter: - 21 Jahre - 18 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Theoretische Ausbildung: - 6 Einheiten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung: - 4 Einheiten Praxis
Klasse DE
Damit fehlt uns nur noch eine Kombination bei den Bussen und diese erhalten wir mit der Klasse DE. Hier kommen ein großer Bus der Klasse D und ein schwerer Anhänger mit mehr als 750 kg zusammen.
Mindestalter: - 24 Jahre - 21 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Theoretische Ausbildung: - 6 Einheiten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung: - 4 Einheiten Praxis
Zugfahrzeuge - Traktoren
Kommen wir zu unserer letzten Kategorie unter den Führerscheinklassen. In diese Kategorie fallen drei Fahrzeuge: kleine Traktoren, Stapler und große Traktoren. Das Mindestalter für beide Klassen liegt bei 18 Jahren, kann mit einem entsprechenden Antrag jedoch auf 16 Jahre gesenkt werden. Das ist möglich, wenn es zum Beispiel notwendig ist, dass der Fahrschüler in der eigenen Landwirtschaft mitarbeitet. Eine Besonderheit der Zugfahrzeug-Klassen ist zudem die sehr spärliche Praxisausbildung. Aber ganz ehrlich, diese erfolgt oft ohnehin schon vorher im privaten Rahmen.
Klasse F
In die Klasse F fallen Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft bis zu einer Geschwindigkeit von 50 km/h. Zusätzlich gilt diese Klasse auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Übrigens, wenn du bereits einen B-Führerschein besitzt und dein Traktor samt Anhänger nicht mehr als 3.500 Kilogramm wiegt, benötigst du keinen eigenen Schein für die Klasse F.
Mindestalter: - 18 Jahre - 16 Jahre für landwirtschaftliche Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen
Theoretische Ausbildung: - 20 Einheiten Grundstoff (wenn Klasse B nicht vorhanden) - 4 Einheiten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung: - 4 Einheiten auf dem Übungsplatz und im Straßenverkehr