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Während der Fahrt für einen Moment abgelenkt und schon ist es passiert: Ein Schaden am Auto entsteht oft innerhalb weniger Sekunden. Der Neuwagen zählt anschließend als Unfallwagen und Besitzer stehen vor der Entscheidung, das Auto zu verkaufen. Ist das trotz Unfall möglich? Was gilt es zu beachten?
Ist der Unfall erst einmal passiert, stellt sich zwangsläufig die Frage, ab wann das Auto überhaupt als Unfallwagen zählt. In der Theorie fällt die Beantwortung leicht aus: Jedes Fahrzeug, das durch ein plötzliches Ereignis einen Schaden davonträgt, ist streng genommen nicht mehr unfallfrei. In der Praxis zeigt sich jedoch ein großer Graubereich, denn nicht jeder Schaden führt automatisch zu der Einstufung Unfallwagen.
Bei Bagatellschäden bis 200 Euro musst du dein Auto nicht als Unfallauto verkaufen
Handelt es sich um einen Bagatellschaden bis zu 200 Euro, ist es möglich den Wagen nicht als Unfallauto zu verkaufen. Dazu gehören kleinere Beschädigungen, wie sie gerne einmal beim Parken passieren:
Kratzer
Beulen
Dellen
Abplatzer im Lack
Um die Kosten des entstandenen Schadens besser einzuschätzen, empfiehlt es sich, eine entsprechende KFZ-Werkstatt aufzusuchen und ein Gutachten durchzuführen. Liegen die Kosten anschließend über der Summe von 200 Euro, gilt das Fahrzeug als Unfallwagen.
Ist es möglich, einen Unfallwagen zu verkaufen?
Gibt es ein Gutachten von einem Fachmann mit Preiskalkulation für das beschädigte Fahrzeug, stellt sich die Frage: Reparieren oder Verkaufen? Fallen die Kosten für eine Reparatur sehr hoch aus, bietet sich der Verkauf des Fahrzeuges an. Doch ist das trotz der Einstufung als Unfallwagen möglich?
Die gute Nachricht vorweg: Ja, auch der Verkauf eines beschädigten Wagens ist zugelassen. Allerdings ist der Prozess mit gewissen Herausforderungen verbunden. Je nach Schweregrad des Wagens variieren die Verkaufschancen für einen Unfallwagen stark. Nichtsdestotrotz besteht auf dem Gebrauchtwagenmarkt durchaus ein großes Interesse an Unfallautos - sowohl bei Privatpersonen als auch bei Händlern.
Wie hoch kann der Wert eines Unfallautos sein?
Unabhängig davon, wie groß der Schaden am Auto letztendlich ausfällt, mindert ein Unfall den Wert eines Wagens. Das gilt auch, wenn von der ursprünglichen Beschädigung durch eine fachmännische Reparatur nichts mehr zu sehen ist. In der Regel fordert der Fahrzeughalter bei einem Unfall mit Versicherungsbeteiligung immer ein Gutachten an, in welchem dann die Wertminderung des Fahrzeugs vermerkt ist. Diese Wertminderung sollte er beim Verkauf eines Unfallwagens berücksichtigen, um einen entsprechenden Preis festzulegen.
Handelt es sich um einen Bagatellschaden, der zudem fachgerecht repariert ist, reicht es, einen kleinen Abschlag zu gewähren. Der Erlös für ein Unfallauto fällt dann nur wenig geringer als für einen unfallfreien Wagen aus. Erforderte die Reparatur jedoch größere Eingriffe wie den Austausch von Originalteilen, muss der Verkäufer einen höheren Rabatt einräumen, da sich der Wert des Wagens dadurch weiter verringert.
Ist die Reparatur fachgerecht durchgeführt und nachgewiesen, ist es trotzdem möglich, einen fairen Preis für ein Unfallfahrzeug zu erhalten. Denn gerade für Autosuchende mit kleinem Budget stellt ein verkehrssicher aufbereitetes Unfallauto eine günstigere Alternative zum Gebrauchtwagen dar.
Hinweis
Während der Preisermittlung für ein Unfallauto gilt Transparenz als wichtigster Aspekt. Schäden und entsprechende Gutachten müssen vom Fahrzeughalter gewissenhaft dokumentiert und im Verkaufsprozess offen kommuniziert werden. Verschweigt er den Unfallschaden, macht er sich nicht nur für Betrug strafbar, sondern der Käufer hat außerdem das Recht, den Kauf im Nachhinein zu widerrufen, wenn der Mangel herauskommt. Das gilt selbst dann, wenn der private Verkäufer zuvor die Sachmängelhaftung vertraglich ausgeschlossen hat.
Unfallauto verkaufen: Tipps für den sicheren Verkauf
Der Verkauf eines Unfallwagens ist mit gewissen Herausforderungen verbunden, stellt in der Regel jedoch kein Problem dar. Ein Fahrzeughalter möchte ein Unfallauto verkaufen, weiß aber nicht, wie er dabei vorgehen soll? Erfahre, wie der Verkauf sicher und erfolgreich gelingt.
Tipp 1: Mängel im Kaufvertrag aufnehmen
Beschädigungen und vorgenommenen Reparaturen am Fahrzeug gehören alle in den Kaufvertrag. Dadurch ist es möglich, mit einem transparenten Auftritt zu überzeugen und gleichzeitig die Voraussetzungen für einen sicheren und seriösen Verkaufsprozess zu erfüllen.
Tipp 2: Gutachten und Quittungen vorlegen
Gutachten und Quittungen zu den Reparaturen müssen dem Käufer zur Verfügung stehen. Besonders vertrauenerweckend sind dabei Gutachten einer fachkundigen Stelle wie dem TÜV oder der Dekra.
Tipp 3: Ausführliche Probefahrt gewähren
Gewähre dem potenziellen Käufer eines Unfallwagens die Möglichkeit, das Auto ausführlich zu prüfen und Probe zu fahren. Somit verschafft er sich bereits vorab einen umfassenden Eindruck vom Zustand des Wagens.
Tipp 4: Kenntnis zum Zustand des Unfallautos schriftlich bestätigen
Vermerke im Kaufvertrag idealerweise einen Abschnitt dazu, dass der Käufer vorab über Schäden und Reparaturen in Kenntnis gesetzt wurde. Mit der Unterschrift ist dies offiziell bestätigt
Tipp 5: Haftung ausschließen
Schließe die Sachmängelhaftung vertraglich aus. Nutze dafür zum Beispiel unseren kostenlosen Mustervertrag. Gib außerdem keine zusätzlichen Garantien oder Zusagen ab, die sich nachträglich als falsch erweisen könnten.
Bei Bagatellschäden kannst du meistens einen kleinen Abschlag gewähren
Tipp 6: Gezielt Händler suchen
Wenn sich kein privater Käufer findet, ist es möglich, das Auto an einen Fachhändler zu verkaufen, der auf Unfallautos und deren Instandsetzung spezialisiert ist.
Tipp 7: Unfallwagen vorab aufbereiten
Wie auch beim Kauf eines Neuwagens gilt beim Verkauf eines Unfallautos: Der erste Eindruck zählt. Ein gepflegtes Auto erhöht die Verkaufschancen. Deshalb lohnt es sich, beispielsweise die Innenräume zu säubern oder den Lack zu polieren. Bei Bedarf übernimmt ein Fachmann die Aufbereitung. Alternativ erklärt dieser Ratgeber, welche Schritte der Autoaufbereitung selbst durchgeführt werden können.
Nicht zu retten? Auto mit Totalschaden verkaufen
Geht ein Fahrzeug nicht nur mit einem Blechschaden, sondern mit umfassenden Defekten aus einem Unfall heraus, handelt es sich zumeist um einen Totalschaden. Dabei lassen sich zwei Arten unterscheiden:
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert. Prinzipiell lässt sich das Unfallfahrzeug jedoch noch einmal aufwändig reparieren.
Liegt ein technischer Totalschaden vor, besteht diese Möglichkeit nicht. Hier ist die Reparatur von einem Fachmann ausgeschlossen.
Eine Option, mit einem Totalschaden umzugehen, bietet die komplette Entsorgung beziehungsweise die Verschrottung des Unfallwagens. Trotz Totalschaden besteht jedoch noch immer die Chance, das Fahrzeug zu verkaufen - beispielsweise an Bastler. Für diese ist nicht zwangsläufig der wirtschaftliche Faktor entscheidend, sondern die Herausforderung, ein Unfallauto wieder herzurichten. Alternativ gelten die sogenannten “Schrottautos” auch vereinzelt bei Händlern und KFZ-Werkstätten als gute Möglichkeit, günstig an Ersatzteile zu kommen.
Innerhalb von nur 24 Stunden kostenfrei verkaufen:
Für einen schnellen und unkomplizierten Verkauf bietet sich der kostenfreie Direkt-Verkauf als Lösung an: Vereinbare gleich online einen unverbindlichen Termin und verkaufen das Auto in nur 24 Stunden!
Fazit: Gewissenhaft gelingt der Verkauf eines Unfallwagens problemlos
Ein Unfall ist schnell passiert, der entstandene Schaden oft zum Verzweifeln. Fallen die Defekte größer aus, stehen Besitzer eines Unfallwagens vor der Entscheidung, ihr Fahrzeug zu verkaufen - eine gute Option, denn trotz Beschädigung erweist sich der Verkauf eines solchen Wagens oft als lohnenswert. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt finden sich einige Interessenten, die in Unfallwagen eine günstigere Alternative zu herkömmlichen Gebrauchtwagen sehen. Bei einem gewissenhaften Verhandlungsprozess, bei dem Schäden und Reparaturen klar kommuniziert werden, steht dem Verkauf nichts im Wege. Liegt ein Totalschaden vor, bietet der Verkauf eines Unfallwagens eventuell auch Bastlern, Händlern oder Werkstätten eine Möglichkeit, günstig an Ersatzteile zu gelangen.
FAQ
Der wichtigste Aspekt beim Verkauf eines Unfallwagens ist Transparenz. Im Kaufvertrag müssen sämtliche Beschädigungen und Reparaturen stehen - so klein sie auch sind. Dadurch besitzt der neue Käufer später keine Gewährleistungsansprüche, da alle Unfallschäden im Inhalt des Vertrages aufgeführt waren.
Als Unfallwagen gilt ein Fahrzeug, wenn die Beschädigungen nach einem Unfall die Schadenskosten von 200 Euro überschreiten. Unter dieser Summe gelten die Defekte als Bagatellschaden. In diesem Fall greift die Einstufung als Unfallwagen noch nicht.