Finanziertes Auto verkaufen: die Rechtslage
Bei einem finanzierten Fahrzeug ist nicht der Käufer Eigentümer des Autos, sondern das Kreditinstitut – beispielsweise eine Bank. Dort verbleibt normalerweise auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) bis das Fahrzeug vollständig abbezahlt ist. Erst dann gehört das Auto dem Käufer, also dem Kreditnehmer.
Will dieser das Fahrzeug vorzeitig, trotz laufendem Kredit, verkaufen, kann das Finanzinstitut den Verkauf ablehnen. In der Regel wird einem Autoverkauf jedoch aus Kulanz zugestimmt. Ist der Kreditnehmer in der Lage, die verbleibende Restsumme an das Kreditinstitut auf einmal zu bezahlen, lässt sich der nachfolgende Autoverkauf privat abwickeln. Möglicherweise ist in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung an das Kreditinstitut zu zahlen.