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Auto-Export: So gelingt es, dein Auto ins (EU-)Ausland zu verkaufen

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Die Freude ist groß: Endlich ist ein Käufer für deinen Gebrauchtwagen gefunden. Damit der Export bzw. das Autoverkaufen ins (EU-)Ausland genauso reibungslos wie im Inland abläuft, haben wir dir die wichtigsten Infos in unserem Ratgeber zusammengefasst.

Auto-Export: Im Ausland verkaufen, wann lohnt es sich?

Wenn ein Besitzer seinen Wagen für einen guten Preis verkaufen will, kann es sich lohnen, den Käufermarkt auch ins (EU-)Ausland zu erweitern. Bei Jahres- und Neuwagen ist ein Verkauf normalerweise nicht sinnvoll. Dies gilt insbesondere für den osteuropäischen Raum: Hier sind neue Fahrzeuge meist im Inland günstiger, sodass der Besitzer beim Verkauf Geld verlieren würde.

Es kann sich allerdings lohnen, ältere Gebrauchtwagen ins (EU-)Ausland zu verkaufen. Dazu zählen Fahrzeuge, die bei der nächsten Pickerl-Überprüfung durchfallen würden, einen zu hohen Kilometerstand aufweisen oder um ältere Diesel, die keine grüne Umweltplakette mehr bekommen.

Ältere Gebrauchtwagen werden also meist in andere (EU-)Länder exportiert, in denen es keine Pickerl-Überprüfung in vergleichbarer Form gibt oder die Umweltauflagen weniger streng sind. Der Besitzer kann sie dort für einen guten Preis verkaufen.

Unterschied: Auto in der EU vs. außerhalb der EU verkaufen

Auto verkaufen EU-Ausland verkaufen

Beim Export bzw. dem Auto-Verkaufen ins Ausland gibt es erhebliche Unterschiede zwischen einem Verkauf innerhalb der EU und in Länder außerhalb der EU. Während der Binnenmarkt der EU durch einheitliche Regelungen und Zollfreiheit geprägt ist, können bei Exporten in Drittländer zusätzliche Hürden und Risiken auftreten.

Die folgende Tabelle vergleicht die wesentlichen Aspekte dieser beiden Varianten:

Merkmal Verkauf innerhalb der EU Verkauf außerhalb der EU
Zollanforderungen Keine Zollformalitäten Zollanmeldung erforderlich, evtl. zusätzliche Exportdokumente
Steuern Keine Mehrwertsteuer bei Gebrauchtwagen; Käufer zahlt MwSt. bei Neuwagen Eventuell Einfuhrzölle und lokale Steuern im Zielland
Regulierung Einheitliche Vorschriften innerhalb der EU Unterschiedliche Gesetze und Anforderungen pro Zielland
Technische Anforderungen Keine besonderen Anpassungen nötig Eventuell Umrüstung (z. B. für Linksverkehr)
Rechtsdurchsetzung Harmonisierte EU-Regeln, leichtere Durchsetzung von Ansprüchen Schwierige rechtliche Absicherung, hohe Betrugsgefahr

Die Unterschiede zeigen, dass der Verkauf innerhalb der EU für viele Privatpersonen einfacher und risikoärmer ist, während der Export außerhalb der EU mehr Vorbereitung erfordert. Mit Plattformen wie dem Marktplatz von AutoScout24 kannst du dein Auto schnell und unkompliziert europaweit anbieten. Im Folgenden wird erklärt, wie der Verkauf eines Autos ins EU-Ausland konkret abläuft.

EU-Export: Auto verkaufen in der EU vs. Österreich

Beim Export bzw. dem Verkauf eines Autos ins EU-Ausland gibt es nur wenige Unterschiede im Vergleich zu einem Verkauf innerhalb Österreichs. Folgendes gilt es zu beachten:

Zoll

Innerhalb der Europäischen Union ist der Warenverkehr grundsätzlich frei. Gebrauchtwagen unterliegen dabei keinerlei Einschränkungen. Beim Verkauf eines Fahrzeuges ins EU-Ausland ist keine Anmeldung beim Zoll notwendig.

Mehrwertsteuer

Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens ins EU-Ausland fällt keine österreichische Mehrwertsteuer an. Bei Neuwagen gelten jedoch andere Regelungen : In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die Mehrwertsteuer in jenem EU-Land zu zahlen, in dem er seinen Hauptwohnsitz hat und wo das Fahrzeug zugelassen wird. Ein Fahrzeug gilt als Neuwagen, wenn es weniger als 6.000 Kilometer gefahren wurde oder wenn die Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Kaufvertrag

Die vertraglichen Formalitäten rund um den Kauf unterscheiden sich prinzipiell nicht vom inländischen Gebrauchtwagenverkauf. Es ist wichtig, den Vertrag sorgfältig und detailliert auszufüllen. Denn gerade über Landesgrenzen hinweg ist es schwierig, Betrugsmaschen zu durchschauen und im Nachgang rechtliche Schritte einzuleiten.

Abmeldung und Kfz-Versicherung

Beim Verkauf eines Fahrzeugs ins EU-Ausland muss dieses in Österreich abgemeldet werden. Die Abmeldung stellt sicher, dass keine weiteren Versicherungs- oder Kfz-Steuerbeiträge anfallen. Zudem schützt sie den Verkäufer vor rechtlichen Problemen, etwa durch vom Käufer verursachte Strafzettel oder Unfälle.

Überstellungs-Taferl

Nach der Abmeldung des Fahrzeugs wird ein Überstellungs-Taferl für die Fahrt ins Ausland benötigt. Die Nutzung solcher Taferl innerhalb der EU ist nicht einheitlich geregelt, wird jedoch grundsätzlich anerkannt, sofern keine Zweifel an der Verkehrssicherheit, der Besitzverhältnisse oder der Gültigkeit der Fahrzeugdokumente bestehen.

EU-Export: Auto Schritt für Schritt ins EU-Ausland verkaufen

Bei dem Verkauf eines Fahrzeuges ist es sehr wichtig, folgende Punkte zu beachten:

  1. Schließe einen schriftlichen Kaufvertrag ab und lass dir vom Käufer eine Ausweiskopie geben. Schließe einen schriftlichen Kaufvertrag ab
  2. Melde das Fahrzeug vor dem Verkauf ab - der neue Besitzer kann dies nicht machen. Melde das Fahrzeug vor dem Verkauf ab
  3. Sei kritisch gegenüber Interessenten, die den Preis sofort akzeptieren. Sei kritisch gegenüber Interessenten die den Preis sofort akzeptieren
  4. Akzeptiere niemals Zahlungen über ausländische Banken. Der private Autoverkauf ist ein Bargeld-Geschäft. Der private Autoverkauf ist ein Bargeld-Geschäft
  5. Verschicke Kopien und Fotos von Fahrzeugdokumenten aus Sicherheitsgründen niemals digital. Verschicke Kopien oder Fotos von Dokumenten niemals digital
  6. Halte im Kaufvertrag alle wichtigen Kontaktdaten des Käufers sowie Zeit und Ort der Übergabe fest. Halte im Kaufvertrag alle Kontaktdaten des Käufers fest
  7. Schließe die Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung aus, um im Nachgang nicht belangt zu werden. Schließe die Sachmängelhaftung aus

Fazit: Auto für den Export verkaufen – EU-Ausland kann sich lohnen

Es kann sich lohnen, ältere Gebrauchtwagen in EU-Länder zu exportieren, wo die Umweltauflagen geringer sind oder es keine Pickerl-Überprüfung in vergleichbarer Form gibt wie in Österreich. Der Verkäufer hat dabei aber einiges zu beachten: Es ist zum Beispiel wichtig, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen und niemals Zahlungen über ausländische Banken zu akzeptieren.

FAQ zum Thema Auto als Export ins EU-Ausland verkaufen

Ein Exportverkauf bedeutet, dass du dein Fahrzeug ins Ausland verkaufst, oft in ein EU- oder Drittland. Dabei wird das Auto aus dem deutschen Verkehr abgemeldet und exportiert. Käufer sind häufig Händler, die das Fahrzeug weiterverkaufen, oder auch Privatpersonen. Wichtig sind die richtigen Dokumente, wie Kaufvertrag und Export-Taferl.

Der Verkauf ins EU-Ausland ähnelt dem Inlandsgeschäft. Du kannst Anzeigen auf Plattformen wie AutoScout24 schalten, um ausländische Interessenten zu erreichen. Alternativ kannst du dein Auto auf Exportmessen oder direkt in Nachbarländern anbieten. Ein klarer Kaufvertrag und die Abmeldung des Fahrzeugs in Österreich sind essenziell.

Die Kosten für einen Autoexport variieren je nach Zielort. Für den Verkäufer fallen oft Gebühren für Export-Taferl (ca. 50–100 Euro), Zollpapiere und ggf. Transport an. Bei Drittlandsexporten können zusätzliche Kosten wie Zollgebühren und Versicherungen anfallen. Innerhalb der EU ist der Aufwand geringer.

Beim Verkauf ins EU-Ausland kann die Mehrwertsteuer zurückgefordert werden, wenn der Käufer ein Unternehmer ist und seine USt-IdNr. vorlegt. Für Drittlandsexporte ist ein Nachweis über den Export erforderlich, z. B. durch Zollunterlagen. Die Rückerstattung erfolgt über das Finanzamt oder wird direkt im Verkaufspreis berücksichtigt.

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