Wenn ein Besitzer seinen Wagen für einen guten Preis verkaufen will, kann es sich lohnen, den Käufermarkt auch ins EU-Ausland zu erweitern. Bei Jahres- und Neuwagen ist ein Verkauf normalerweise nicht sinnvoll. Dies gilt insbesondere für den osteuropäischen Raum: Hier sind neue Fahrzeuge meist im Inland günstiger, sodass der Besitzer beim Verkauf Geld verlieren würde.
Es kann sich allerdings lohnen, ältere Gebrauchtwagen ins EU-Ausland zu verkaufen. Dazu zählen Fahrzeuge, die bei der nächsten TÜV-Prüfung durchfallen würden, einen zu hohen Kilometerstand aufweisen oder um ältere Diesel, die keine grüne Umweltplakette mehr bekommen. Ältere Gebrauchtwagen werden also meist in andere EU-Länder exportiert, in denen es keinen TÜV in vergleichbarer Form gibt oder die Umweltauflagen weniger streng sind. Der Besitzer kann sie dort für einen guten Preis verkaufen.
Bei dem Verkauf ins EU-Ausland gibt es nur wenige Unterschiede im Vergleich zum Inland. Folgendes gilt es zu beachten:
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei. Gebrauchtwagen unterliegen dabei keinerlei Einschränkungen. Beim Verkauf eines Fahrzeuges ins EU-Ausland genügt eine mündliche Bekanntgabe beim Zoll durch den Verkäufer.
Bei dem Verkauf eines Gebrauchtwagens ins EU-Ausland fällt keine Mehrwertsteuer an. Allerdings gelten bei Neuwagen andere Regeln: in diesem Fall muss der Käufer die Mehrwertsteuer im Land seines Hauptwohnsitzes entrichten - also dort, wo die Zulassung erfolgen soll. Als Neuwagen gilt jedes Fahrzeug mit einem Stand von weniger als 6.000 Kilometern oder einer Erstzulassung, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
Die vertraglichen Formalitäten rund um den Kauf unterscheiden sich prinzipiell nicht vom inländischen Gebrauchtwagenverkauf. Es ist wichtig, den Vertrag sorgfältig und detailliert auszufüllen. Denn gerade über Landesgrenzen hinweg ist es schwierig, Betrugsmaschen zu durchschauen und im Nachgang rechtliche Schritte einzuleiten.
Wer sein Auto ins EU-Ausland verkauft, muss es möglichst zeitnah in Deutschland abmelden, da der Käufer aus dem Ausland dies nicht machen kann. Mit der Abmeldung stellt der Verkäufer sicher, dass er keine weiteren Beiträge zu Versicherung und Kfz-Steuern zahlen muss. Außerdem schützt er sich so vor rechtlichen Schwierigkeiten im Falle von durch den Käufer verursachte Strafzettel oder Unfälle.
Nachdem der Verkäufer sein Auto abgemeldet hat, braucht er ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung ins Ausland. Die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen zwischen Ländern in der EU ist nicht eindeutig geregelt. Sie werden aber grundsätzlich anerkannt, solange keine Zweifel an der Verkehrssicherheit, am Eigentum oder an der Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung bestehen.
Bei dem Verkauf eines Fahrzeuges ist es sehr wichtig, folgende Punkte zu beachten:
Es kann sich lohnen, ältere Gebrauchtwagen in EU-Länder zu exportieren, wo die Umweltauflagen geringer sind oder es keinen TÜV in vergleichbarer Form gibt wie in Deutschland. Der Verkäufer hat dabei aber einiges zu beachten: Es ist zum Beispiel wichtig, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen und niemals Zahlungen über ausländische Banken zu akzeptieren.