Wenn ein Besitzer seinen Wagen für einen guten Preis verkaufen will, kann es sich lohnen, den Käufermarkt auch ins (EU-)Ausland zu erweitern. Bei Jahres- und Neuwagen ist ein Verkauf normalerweise nicht sinnvoll. Dies gilt insbesondere für den osteuropäischen Raum: Hier sind neue Fahrzeuge meist im Inland günstiger, sodass der Besitzer beim Verkauf Geld verlieren würde.
Es kann sich allerdings lohnen, ältere Gebrauchtwagen ins (EU-)Ausland zu verkaufen. Dazu zählen Fahrzeuge, die bei der nächsten Pickerl-Überprüfung durchfallen würden, einen zu hohen Kilometerstand aufweisen oder um ältere Diesel, die keine grüne Umweltplakette mehr bekommen.
Ältere Gebrauchtwagen werden also meist in andere (EU-)Länder exportiert, in denen es keine Pickerl-Überprüfung in vergleichbarer Form gibt oder die Umweltauflagen weniger streng sind. Der Besitzer kann sie dort für einen guten Preis verkaufen.
Beim Export bzw. dem Auto-Verkaufen ins Ausland gibt es erhebliche Unterschiede zwischen einem Verkauf innerhalb der EU und in Länder außerhalb der EU. Während der Binnenmarkt der EU durch einheitliche Regelungen und Zollfreiheit geprägt ist, können bei Exporten in Drittländer zusätzliche Hürden und Risiken auftreten.
Die folgende Tabelle vergleicht die wesentlichen Aspekte dieser beiden Varianten:
Merkmal | Verkauf innerhalb der EU | Verkauf außerhalb der EU |
---|---|---|
Zollanforderungen | Keine Zollformalitäten | Zollanmeldung erforderlich, evtl. zusätzliche Exportdokumente |
Steuern | Keine Mehrwertsteuer bei Gebrauchtwagen; Käufer zahlt MwSt. bei Neuwagen | Eventuell Einfuhrzölle und lokale Steuern im Zielland |
Regulierung | Einheitliche Vorschriften innerhalb der EU | Unterschiedliche Gesetze und Anforderungen pro Zielland |
Technische Anforderungen | Keine besonderen Anpassungen nötig | Eventuell Umrüstung (z. B. für Linksverkehr) |
Rechtsdurchsetzung | Harmonisierte EU-Regeln, leichtere Durchsetzung von Ansprüchen | Schwierige rechtliche Absicherung, hohe Betrugsgefahr |
Die Unterschiede zeigen, dass der Verkauf innerhalb der EU für viele Privatpersonen einfacher und risikoärmer ist, während der Export außerhalb der EU mehr Vorbereitung erfordert. Mit Plattformen wie dem Marktplatz von AutoScout24 kannst du dein Auto schnell und unkompliziert europaweit anbieten. Im Folgenden wird erklärt, wie der Verkauf eines Autos ins EU-Ausland konkret abläuft.
Beim Export bzw. dem Verkauf eines Autos ins EU-Ausland gibt es nur wenige Unterschiede im Vergleich zu einem Verkauf innerhalb Österreichs. Folgendes gilt es zu beachten:
Innerhalb der Europäischen Union ist der Warenverkehr grundsätzlich frei. Gebrauchtwagen unterliegen dabei keinerlei Einschränkungen. Beim Verkauf eines Fahrzeuges ins EU-Ausland ist keine Anmeldung beim Zoll notwendig.
Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens ins EU-Ausland fällt keine österreichische Mehrwertsteuer an. Bei Neuwagen gelten jedoch andere Regelungen : In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die Mehrwertsteuer in jenem EU-Land zu zahlen, in dem er seinen Hauptwohnsitz hat und wo das Fahrzeug zugelassen wird. Ein Fahrzeug gilt als Neuwagen, wenn es weniger als 6.000 Kilometer gefahren wurde oder wenn die Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
Die vertraglichen Formalitäten rund um den Kauf unterscheiden sich prinzipiell nicht vom inländischen Gebrauchtwagenverkauf. Es ist wichtig, den Vertrag sorgfältig und detailliert auszufüllen. Denn gerade über Landesgrenzen hinweg ist es schwierig, Betrugsmaschen zu durchschauen und im Nachgang rechtliche Schritte einzuleiten.
Beim Verkauf eines Fahrzeugs ins EU-Ausland muss dieses in Österreich abgemeldet werden. Die Abmeldung stellt sicher, dass keine weiteren Versicherungs- oder Kfz-Steuerbeiträge anfallen. Zudem schützt sie den Verkäufer vor rechtlichen Problemen, etwa durch vom Käufer verursachte Strafzettel oder Unfälle.
Nach der Abmeldung des Fahrzeugs wird ein Überstellungs-Taferl für die Fahrt ins Ausland benötigt. Die Nutzung solcher Taferl innerhalb der EU ist nicht einheitlich geregelt, wird jedoch grundsätzlich anerkannt, sofern keine Zweifel an der Verkehrssicherheit, der Besitzverhältnisse oder der Gültigkeit der Fahrzeugdokumente bestehen.
Bei dem Verkauf eines Fahrzeuges ist es sehr wichtig, folgende Punkte zu beachten:
Es kann sich lohnen, ältere Gebrauchtwagen in EU-Länder zu exportieren, wo die Umweltauflagen geringer sind oder es keine Pickerl-Überprüfung in vergleichbarer Form gibt wie in Österreich. Der Verkäufer hat dabei aber einiges zu beachten: Es ist zum Beispiel wichtig, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen und niemals Zahlungen über ausländische Banken zu akzeptieren.