Die Frage, ab wann ein Auto als Unfallwagen eingestuft wird, ist schwieriger zu beantworten, als man gemeinhin annehmen sollte: Der Gesetzgeber hat dazu keine konkrete Regelung geschaffen. Nach immer noch gültigem Urteil des Bundesgerichtshofs, wie ein Unfall definiert ist, (BGH, Urt. v. 17.09.1958 – 4 StR 165/58) gilt allerdings:
“Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das mit seinen typischen Gefahren in ursächlichem Zusammenhang steht und zu einem nicht völlig belanglosen Sachschaden geführt hat.”
Diese Definition betrifft nicht nur Verkehrsunfälle, sondern schließt auch Beschädigungen durch beispielsweise Hagel oder Wassereinbrüche ein. Es kann also auch dann ein Unfall vorliegen, wenn ein abgestellter Wagen beschädigt wird, aber der Fahrer nicht als Verkehrsteilnehmer an einem solchen Unfall beteiligt ist.
Grundsätzlich gilt in der Praxis Folgendes: Jedes Auto, das infolge äußerer Einwirkung, also infolge eines Unfalls, einen Schaden davongetragen hat, gilt als Unfallwagen. Zu unterscheiden ist dennoch zwischen einem Unfallschaden und einem Bagatellschaden:
Bagatellschäden:
Unfallschäden
Unfallschäden sind offenbarungspflichtig
Alle Schäden, die über Bagatellschäden hinausgehen, sind offenbarungspflichtig. Der Verkäufer ist also dazu verpflichtet, Reparaturen wie beispielsweise den Tausch von fahrsicherheitsrelevanten Teilen aufzuklären. Wurden Schäden arglistig verschwiegen, ist sogar die Rückabwicklung des Verkaufs möglich.
Schon bei der Besichtigung und der Probefahrt können ein paar Sachen darauf hinweisen, dass es sich um ein Unfallauto handelt. Der potenzielle Käufer sollte folgende Fahrzeugbereiche eingehend prüfen und diesen Fragenkatalog abarbeiten:
Nur weil es sich bei einem Gebrauchtfahrzeug um ein Unfallauto handelt, muss es nicht gleich qualitativ schlecht sein. Wenn der Schaden am Auto ordnungsgemäß behoben wurde, besteht kein Grund zur Sorge. Der potenzielle Käufer sollte aber auf folgende Punkte achten, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können:
Welchen Preis der Verkäufer für ein Unfallauto verlangen kann, hängt von vielen Faktoren abgesehen vom tatsächlichen Schaden ab. Zum Beispiel zählen wie bei einem unfallfreien Gebrauchtwagen auch Baujahr, Kilometerstand und Zustand eine wichtige Rolle. Grundsätzlich gilt aber, dass ein verkehrssicheres und straßentaugliches Unfallauto eine preisgünstige Alternative zu einem Gebrauchtwagen darstellt.
Bei oberflächlichen Schäden, die bei dem Unfallauto fachgerecht repariert wurden, wird der Wagen sicher mit einem geringeren Preisnachlass als bei einer verzogenen Karosserie verkauft.
Wenn es sich um einen leichten Schaden handelt, der fachmännisch behoben wurde, spricht nichts dagegen, einen reparierten Unfallwagen zu kaufen. Wichtig ist, dass das Auto verkehrs- und fahrsicher ist. Außerdem ist der Verkäufer dazu verpflichtet, Unfallschäden aufzuklären.
Ein potenzieller Käufer, der sich sich nach längerer Überlegung immer noch unschlüssig ist, ob ein günstigerer Preis einen Unfallschaden ausgleichen kann, sind gegebenenfalls besser mit einem unfallfreien Gebrauchtwagen beraten. Zwar sind reparierte Unfallautos (gerade bei nur oberflächlichen Schäden) ebenso verkehrssicher, aber der Autokauf ist eine emotionale Angelegenheit, bei der sich der neue Besitzer rundum wohl fühlen und sicher sein soll.
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