Für die Zulassung als Oldtimer gibt es klare Vorschriften
In Österreich regelt das Kraftfahrgesetz ganz klar, welche Autos als Oldtimer angemeldet werden können. Um als historisches Fahrzeug gelten zu können, muss das Auto erhaltungswürdig sein und es darf nicht ständig verwendet werden. Beim Mindestalter gibt es zwei Varianten. Entweder ist das Auto Baujahr 1955 oder noch älter oder es ist mindestens 30 Jahre alt und ist in der Liste der historischen Kraftfahrzeuge des Bundesministeriums für Verkehr eingetragen. Das Ministerium aktualisierte diese Liste jährlich.
Die offizielle Einordnung als historisches Fahrzeug hat zudem Vorteile, was die Zulassungsanforderungen angeht. So muss das Auto nicht die aktuellen, oft deutlich strengeren Vorgaben bei Abgasen und Bremsen einhalten. Immerhin soll das Auto so original wie möglich gehalten werden. Ein spezielles Kennzeichen, wie es in Deutschland der Fall ist, kommt in Österreich nicht zum Einsatz.
Ein Youngtimer ist vorerst „nur“ ein Liebhaberfahrzeug
Bei den Youngtimern sieht das ganz anders aus. Für sie gibt es keine gesetzliche Regelung oder Vorschrift. Es gibt lediglich gewisse Richtlinien, die sich weitgehend durchgesetzt haben, aber auch nicht überall gleich angesehen werden. Im Wesentlichen gelten jene Autos als Youngtimer, die schon so alt sind, dass sie im alltäglichen Straßenverkehr als Rarität auffallen, aber auch noch zu jung sind, um als Oldtimer angemeldet werden zu können.
Natürlich macht das reine Alter nicht jedes Auto automatisch zum Youngtimer. Viel eher betrifft das besonders ansprechende Fahrzeuge, auffällige Sondereditionen oder auch einmal besonders schrullige Modelle. Wer weiß? Vielleicht wird selbst der Fiat Multipla in ein paar Jahren zum begehrten Youngtimer. Ansprechendere Beispiele sind allerdings Modelle wie der Saab 900 oder ältere Modelle von BMW, Mercedes-Benz und Audi. Wie schon bei den Oldtimern ist es hier wichtig, dass möglichst alles im Originalzustand bleibt und das Auto gut gepflegt wird.
Worauf du beim Kauf achten sollten
Möchtest du ein Fahrzeug kaufen, das als Youngtimer oder Oldtimer definiert ist, achte ganz besonders auf eventuelle Schäden. Nehme vor dem Kauf einen Fachmann an deine Seite, der das Auto intensiv begutachtet. Nicht nur das Fahrzeugalter ist entscheidend für die Zulassung als Oldtimer, sondern auch der Zustand.
Darüber hinaus musst du mit Einschränkungen im Fahrbetrieb rechnen. Da du zum Beispiel bei einem Ausflug nach Deutschland für viele Fahrzeuge keine grüne Umweltplakette bekommst, darfst du die Umweltzonen in größeren Städten nicht befahren. Mit zunehmendem Fahrzeugalter nutzen sich die Bauteile bei einem Klassiker zunehmend ab. Eine intensive Auto Wartung ist demnach unerlässlich. Darüber hinaus solltest du deinen Old- oder Youngtimer in einer Garage abstellen. Dies beugt die Entwicklung von Rost und anderen Schäden vor, denn einen Oldtimer zu entrosten kann sehr zeitaufwändig sein.
Versicherung und Nutzung eines Oldtimers in Österreich
Für Fahrzeuge, die den Status Oldtimer haben, kannst du eine Oldtimerversicherung abschließen, die auf die Bedürfnisse der älteren Fahrzeuge zugeschnitten ist. Das Fahrzeugalter spielt dabei keine Rolle. Das österreichische Gesetz erlaubt die Nutzung eines Oldtimers nur an höchstens 120 Tagen im Jahr. Damit die Behörden das kontrollieren können, musst du als Fahrer eine einfach gehaltenes Fahrtenbuch führen.