Garantie für Gebrauchtwagen – welche Möglichkeiten gibt es?
Während bei Neuwagen die Garantie gesetzlich geregelt ist, ist die Regelung bei Gebrauchtwagen nicht so eindeutig. Grundsätzlich gibt es bei Gebrauchtwagen drei Formen der Garantie:
1. Herstellergarantie bei Gebrauchtwagen
Die Herstellergarantie greift meist nur bei noch recht neuen Fahrzeugen. Je nach Hersteller kann sie bis zu sieben Jahre gelten, in der Regel sind es allerdings ein oder zwei Jahre. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist diese oft schon abgelaufen. Im Fall eines Mangels lässt sich oft nicht mehr darauf zurückgreifen.
2. Gesetzliche Händlergewährleistung (Sachmängelhaftung)
Jeder Händler ist beim Verkauf von einem Neuwagen per Gesetz zu einer zweijährigen und bei einem Gebrauchtwagen einjährigen Gewährleistung einer Sachmängelhaftung verpflichtet. Sollten nach dem Kauf Mängel zum Vorschein kommen, die bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden waren, ist der Händler zur Nachbesserung verpflichtet. Hierbei entstehen keinerlei Kosten für den Autobesitzer. Nach mehreren nicht gelungenen Nachbesserungsarbeiten kann der Käufer sogar von dem Kaufvertrag zurücktreten. Aber Achtung: Dies gilt meist nicht für private Verkäufer. In dem Fall wird oft ein Haftungsausschluss vereinbart. Treten jedoch arglistig verschwiegene Mängel auf, müssen private Verkäufer nachträglich noch dafür haften.
3. Gebrauchtwagengarantie (Reparaturkosten- bzw. Gebrauchtwagenversicherung)
Eine Gebrauchtwagengarantie, auch Gebrauchtwagen- oder Reparaturkostenversicherung genannt, ist hingegen keine Pflicht, sondern eine optionale Zusatzversicherung, zu der Händler und Verkäufer nicht verpflichtet sind. Hier liegt die Entscheidung also bei jedem selbst. Mittlerweile haben sie dennoch viele Händler im Angebot, entweder bereits als Teil des Preises oder als zusätzlich buchbare Option. Großer Vorteil der Gebrauchtwagengarantie: Sie läuft länger als die Sachmängelhaftung und betrifft Defekte, die beim Kauf noch nicht vorlagen.