Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert meines Autos?
Meistens liegt der Wiederbeschaffungswert bei ungefähr 20 Prozent über dem Zeitwert, da der Zeitwert nicht genau bestimmt werden kann und nur auf einer groben Einschätzung basiert. Der Wiederbeschaffungswert ist in der Kalkulation genauer, da realistische Ersatzkosten für den Geschädigten mit einbezogen werden.
Doch damit dies möglich wird, muss der Geschädigte alle relevanten Daten zum Fahrzeugzustand eintragen. So lassen sich Uneinigkeiten mit der eigenen oder auch der gegnerischen Versicherung vermeiden. Wenn es allerdings durch einen Unfall zu einem Totalschaden gekommen ist oder keine komplette oder fachgerechte Reparatur vollzogen wurde, wird die Entschädigungssumme des Unfallgeschädigten durch folgende Formel berechnet:
Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus Selbstbeteiligung
= Entschädigungssumme
Der Entschädigungssumme wird dem Unfallgeschädigten ausbezahlt. Wer mit dem durch den Gutachter oder Kfz-Sachverständigen ermittelten Wiederbeschaffungswert nicht einverstanden ist, sollte sich ein zweites Gutachten einfordern. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, mit einem Anwalt gegen das Ergebnis vorzugehen.