Kfz-Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung und muss für angemeldete Fahrzeuge abgeschlossen werden. Sie deckt jeden Schaden ab, den Sie im Fall eines selbst verschuldeten Unfalls bei anderen verursachen. Dabei sind fast immer hohe Schadenssummen für Personen- als auch Sachschäden beinhaltet.
Nicht abgedeckt sind Unfallschäden, die bei Ihnen selber entstehen sowie Diebstahl und Vandalismus oder Hagelschäden. Die Haftpflichtversicherung ist die einfachste Form der Kfz-Versicherung und, wie schon erwähnt, Pflicht. Die jeweiligen Kosten variieren je nach Fahrzeug, Region und Ihrem persönlichen Schadenfreiheitsrabatt, den Sie durch unfallfreie Jahre erhalten. Damit Sie einen günstigen Tarif finden, lohnt sich in jedem Fall ein Versicherungsvergleich.
Teilkasko
Die Teilkasko ist eine Versicherungsoption, also im Gegensatz zur Haftpflicht keine Pflichtversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung sind alle Schäden an Ihrem Auto versichert, die nicht durch einen Fahrzeugunfall entstanden sind. Dazu gehören besonders Diebstahl, Einbruch, Unwetter- und Hagelschäden, Feuer und Wildunfälle bzw. Marderbisse. Teilweise sind dabei auch im Auto befindliche Wertgegenstände eingeschlossen, wie z. B. Autoradio, Sonnenbrillen, Unterlagen, Kameras, Computer u. Ä., die aus den Auto gestohlen werden können. Hier unterscheiden sich die Leistungen teilweise von Versicherung zu Versicherung – am besten Sie fragen konkret nach. Schäden, die durch einen Unfall verursacht wurden, trägt die Teilkaskoversicherung nicht. Hier greifen Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.
Teilkasko-Tarifberechnung
Ähnlich wie bei den Prämien der Kfz-Haftpflichtversicherung legt jede Versicherung die Tarife für die Teilkasko eigenständig fest. Dabei spielen neben dem Fahrzeugmodell auch Wohnort und Merkmale wie Alter und Beruf des Halters sowie das Vorhandensein einer Garage eine Rolle. Ein Preisvergleich lohnt sich dabei fast immer. Ein wichtiger Punkt ist die Möglichkeit der Selbstbeteiligung. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung – meist 150,– oder 300,– € – werden die Kosten entsprechend günstiger. Schadenfreiheitsrabatte gibt es bei der Teilkaskoversicherung nicht.
Vollkasko
Ebenso wie die Teilkasko- ist auch die Vollkaskoversicherung keine Pflichtversicherung. Aber gerade für neuere und/oder hochwertige Fahrzeuge ist sie eine sinnvolle Ergänzung. Die Vollkasko umfasst grob gesagt alle Unfallschäden, die nicht durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt sind. Dies spielt besonders dann eine Rolle, wenn Sie der Unfallverursacher sind. Während die Haftpflichtversicherung dann „nur“ die Schäden des anderen Autos trägt, übernimmt die Vollkaskoversicherung die Schäden an Ihrem Fahrzeug. Dies beinhaltet die Reparatur und einen notwendigen Leihwagen. Bei einem Totalschaden Ihres Autos ersetzt die Vollkasko sogar den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Zusätzlich umfasst der Versicherungsschutz jegliche Art von Schaden, der durch Vandalismus verursacht wurde.
Vollkasko-Tarifberechnung
Ähnlich wie bei der Prämienberechnung der Kfz-Haftpflichtversicherung legt jede Versicherung die Tarife für die Vollkasko abhängig vom Fahrzeugmodell und Wohnort unterschiedlich fest. So können die Preise der Versicherungen zum Teil stark variieren. Ein weiterer Faktor ist die Höhe der Selbstbeteiligung, die meist 600,– oder 1.200,– € beträgt. Entsprechend ihrer Höhe reduziert sich der Versicherungsbeitrag.
Auch bei der Vollkaskoversicherung gibt es Schadenfreiheitsrabatte. Das heißt, je länger Sie schadensfrei sind, desto geringer wird die Prämie – und umgekehrt. Grundsätzlich gilt: Die Preise sind bei jeder Versicherung unterschiedlich. Ein Vergleich von Leistungen und Prämien lohnt sich also immer.