Haben Sie nun eine Fahrzeug gekauft, müssen Sie es so schnell wie möglich auf sich an- bzw. ummelden. So wurde es im Normalfall auch im Kfz-Kaufvertrag vereinbart. Zur Anmeldung benötigen Sie auch eine entsprechende Kfz-Versicherung, diese ist Pflicht. Bei An- oder Ummeldung auf der Zulassungsstelle müssen Sie daher eine eVB-Nummer Ihres Versicherers vorweisen. Suchen Sie sich dafür einen passenden Anbieter – hilfreich ist ein kluger Vergleich, denn die Konditionen variieren zum Teil stark. Nutzen Sie dazu am besten unseren Versicherungsvergleich.
Wenn Sie bereits Schadenfreiheitsrabatte (SF-Klasse) haben, übernimmt Ihre neue Versicherung diese ungekürzt. Meist genügt eine Rechnung der bisherigen Versicherung als Nachweis der SF-Klasse. Überlegen Sie sich, ob Sie neben der Haftpflichtversicherung auch eine Kasko- oder Diebstahlversicherung abschließen möchten. Auch hier lohnt sich immer ein Vergleich!
Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit des Versicherungswechsels bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs. Dadurch sparen Sie oftmals bares Geld, denn Ihre SF-Rabatte werden von der neuen Versicherung übernommen.