Die Definition eines Bagatellschadens bezieht sich auf einen einfach gelagerten Schaden, den auch ein Laie sofort erkennen kann. Als Orientierungshilfe gilt eine Schadenshöhe im Bereich von maximal 750 bis 1.000 Euro (Stand 2022).
Im Falle eines Bagatellschadens sind zwei Dinge zu beachten. Zum einen ist es wichtig sicherzustellen, dass es sich wirklich um einen Kleinstschaden handelt und dass durch den Schaden auch keine weiteren Risiken entstanden sind.
Darüber hinaus ist es auch ratsam, möglichst wenig Geld für eine Schadensschätzung auszugeben (falls sie überhaupt benötigt wird), da meistens nicht alle Kosten hierfür erstattet werden. Die Kosten für ein Gutachten beginnen bei rund 400 Euro. Eine mögliche Alternative wäre hier beispielsweise ein Kurzgutachten, dessen Kosten normalerweise die Versicherung übernimmt.
Liegt der Schaden jedoch oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro, kann es durchaus ratsam sein, im Haftpflichtschadenfall einen Gutachter hinzuzuziehen. Die Kosten für einen Gutachter übernimmt in der Regel die Versicherung.
Bagatellschäden sind beispielsweise:
Ein Bagatellschaden Auto liegt typischerweise dann vor, wenn der Schaden an einem Fahrzeug auch für einen Nicht-Fachmann nur oberflächlich und geringfügig ist. Wichtig ist zudem, dass die Fahrfähigkeit sowie die Sicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt ist. Die finanzielle Grenze für einen Bagatellschaden liegt im Bereich von etwa 750 bis 1.000 Euro. Oberhalb dieser Grenze ist von einem Unfallschaden auszugehen.
Generell liegt ein Unfallschaden dann vor, wenn der Schaden größer und umfangreicher ist und den zuvor genannten Rahmen überschreitet. Dies kann beispielsweise bei schweren Dellen, größeren Kratzern, beschädigten Fahrzeugteilen oder auch strukturellen Schäden an der Karosserie der Fall sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Klassifizierung von Bagatell- und Unfallschäden von verschiedenen Faktoren abhängen kann, einschließlich der Versicherungsrichtlinien, lokaler Gesetze und individueller Gutachten. Im Zweifelsfall ist es daher ratsam, einen Experten wie beispielsweise einen Kfz-Gutachter zu konsultieren, um den Schaden angemessen bewerten zu lassen.
Einen Moment einmal nicht richtig aufgepasst und schon ist der Schaden an einem anderen Fahrzeug passiert. Die nachfolgenden Punkte sollten in einem solchen Falle Beachtung finden:
Anmerkung: Ist der Geschädigte anwesend und es wird eine einvernehmliche Regelung gefunden, kann von den genannten Punkten auch abgewichen werden oder diese können gänzlich unberücksichtigt bleiben.
Wurde das eigne Fahrzeug beschädigt und der Verursacher ist nicht feststellbar, dann sollte der Schaden zeitnah der eigenen Kfz-Versicherung gemeldet werden. Die eigene Versicherung unterstützt bei der Schadensabwicklung und kann einen Gutachter beauftragen.
In keinem Falle sollte eigenständig ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag beauftragt werden, da mögliche Reparaturkosten sonst nicht mehr geltend gemacht werden können.
Zusammenfassend gilt, dass ein Bagatellschaden zwar in der Regel geringfügig ausfällt, aber dennoch überlegt vorzugehen ist, um den eigenen Schaden oder einen verursachten Schaden richtig abzuwickeln.
Zunächst ist es entscheidend, den Schaden genau zu begutachten und sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt. Die Grenze für einen Bagatellschaden liegt im Bereich zwischen 750 und 1.000 Euro. Über 1.000 Euro liegt in den meisten Fällen ein Unfallschaden vor.
Liegt ein Bagatellschaden vor, sollte der Vorfall der eigenen Versicherung gemeldet werden, um den Schaden zu dokumentieren und mögliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Bei der Schadensregulierung ist es ratsam, die Kosten möglichst gering zu halten und mit der Versicherung abzustimmen, welche Aufwendungen erstattet werden.
Ein Kurzgutachten kann eine praktikable Lösung sein, um eine Kostenübernahme zu gewährleisten. Insgesamt ist es wichtig, Bagatellschäden nicht zu unterschätzen und rechtzeitig zu handeln, um weitere Komplikationen zu vermeiden und eine reibungslose Schadensregulierung zu ermöglichen.