Es gibt fast keine Versicherung, die so häufig gewechselt wird wie die Autoversicherung. Ist eine Kündigung der Autoversicherung absehbar, gibt es einige wichtige Dinge, die vorab genau zu beachten sind. Als Erstes sollte sichergestellt sein, dass bereits eine neue Kraftfahrzeugversicherung abgeschlossen ist, bevor die aktuelle Autoversicherung gekündigt wird. Im schlimmsten Fall kann es sonst sein, dass für eine gewisse Zeit kein Versicherungsschutz besteht.
Darüber hinaus ist die Kündigungsfrist der aktuellen Autoversicherung zu beachten. In der Regel beträgt diese einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres. Eine vorzeitige Kündigung ist jedoch ebenfalls unter bestimmten Umständen möglich. Liegt ein Fahrzeugwechsel oder eine Beitragserhöhung vor, dann ist ein früherer Wechsel der Autoversicherung möglich.
Beachtet werden sollte ebenfalls, dass eine Kündigung der Autoversicherung Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse haben kann. Beim Abschluss einer neuen Autoversicherung wird diese auf Basis der bisherigen Schadenfreiheitsklasse berechnet. Sollte jedoch nicht direkt eine neue Versicherung abgeschlossen sein und erst später wieder eine Autoversicherung benötigt werden, ist die Einstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse möglich.
Bei einem Versicherungswechsel ist es daher empfehlenswert, sich bereits im Vorfeld zu informieren und alle notwendigen Schritte sorgfältig zu planen, bevor die Kündigung bei der Autoversicherung eingeht. Es empfiehlt sich, in der eigenen Versicherungspolice direkt einmal nachzuschauen, wann das Versicherungsjahr endet und bis zu welchem Zeitpunkt der Vertrag kündbar ist. Dies lässt sich schnell erledigen und kann Zeit sparen sowie Probleme vermeiden.
Das Wichtigste zur Kündigung der Autoversicherung im Überblick:
Für die Kündigung der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung kann es eine Reihe von Gründen geben. Dies kann beispielsweise eine Beitragserhöhung sein, die Wahl einer Versicherung mit einem höheren Leistungsumfang, aber auch die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs.
Nachfolgend sind alle Schritte aufgeführt, die für eine Kündigung sowie einen ordentlichen Versicherungswechsel notwendig sind.
Beim Kündigen einer bestehenden Kraftfahrzeugversicherung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie eine Kündigung durchzuführen ist. Erstens die ordentliche Kündigung und zweitens die außerordentliche Kündigung.
Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung kann eine außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines entsprechenden Grundes auch außerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit stattfinden.
Der Stichtag für eine ordentliche Kündigung ist im Regelfall der 30. November beziehungsweise der 1. März. Eine ordentliche Kündigung zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses kann für den Kündigungstermin zum 30. November, einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen. Bei einer Kündigung zum 1. März muss die Kündigung im Januar bis spätestens 31. Januar erfolgt sein.
Klare Antwort: Nein! Bei den meisten Versicherungsverträgen endet das Versicherungsjahr zum 31. Dezember. Der Stichtag für eine ordentliche Kündigung wäre in diesem Falle der 30. November. Allerdings gibt es auch Versicherungen, die Verträge mit unterjähriger Laufzeit anbieten.
Bei solchen Verträgen ist die Vertragslaufzeit unabhängig vom Kalenderjahr. Liegt ein solcher Vertrag vor, dann gilt beispielsweise der 31. Dezember mit Stichtag 30. November nicht, um die Versicherung zu kündigen. In diesem Fall ist der individuelle, im Vertrag festgelegte Kündigungstermin maßgebend.
Unter gewissen Umständen besteht nach § 40 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) für den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht, was eine außerordentliche Kündigung ermöglicht. Die Kündigungsfrist beträgt in einem solchen Falle vier Wochen nach Kenntnisnahme des Ereignisses, welches zu einer Sonderkündigung berechtigt. Ist eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, dann besteht die Möglichkeit, von dem sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Gründe für eine außerordentliche Kündigung:
Die Kündigung der Autoversicherung kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, wie beispielsweise einem Fahrzeugwechsel oder einem günstigeren Versicherungsvertrag bei einem anderen Anbieter. Wichtig ist, die Kündigungsfrist (in den meisten Fällen der 30. November) einzuhalten und die Kündigung schriftlich zu formulieren.
Bei einem Anbieterwechsel ist es wichtig, sich vorher ausreichend über die Tarife und Leistungen zu informieren, um die passende Versicherung zu finden. Eine Kündigung aufgrund eines Schadensfalles oder einer Beitragserhöhung (ohne Verbesserung der Versicherungsleistungen) erlauben eine Kündigung auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist.