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Autoversicherung kündigen und was es zu beachten gilt

Das Kündigen der Autoversicherung kann eine nervenaufreibende Angelegenheit sein. Damit das Kündigen der Autoversicherung stressfrei und schnell über die Bühne gehen kann, zeigen wir in diesem Artikel alles Wissenswerte, damit das Kündigen der Autoversicherung problemlos erfolgen kann.

Das Wichtigste zum Kündigen der Autoversicherung

Es gibt fast keine Versicherung, die so häufig gewechselt wird wie die Autoversicherung. Ist eine Kündigung der Autoversicherung absehbar, gibt es einige wichtige Dinge, die vorab genau zu beachten sind. Als Erstes sollte sichergestellt sein, dass bereits eine neue Kraftfahrzeugversicherung abgeschlossen ist, bevor die aktuelle Autoversicherung gekündigt wird. Im schlimmsten Fall kann es sonst sein, dass für eine gewisse Zeit kein Versicherungsschutz besteht.

Darüber hinaus ist die Kündigungsfrist der aktuellen Autoversicherung zu beachten. In der Regel beträgt diese einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres. Eine vorzeitige Kündigung ist jedoch ebenfalls unter bestimmten Umständen möglich. Liegt ein Fahrzeugwechsel oder eine Beitragserhöhung vor, dann ist ein früherer Wechsel der Autoversicherung möglich.

Beachtet werden sollte ebenfalls, dass eine Kündigung der Autoversicherung Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse haben kann. Beim Abschluss einer neuen Autoversicherung wird diese auf Basis der bisherigen Schadenfreiheitsklasse berechnet. Sollte jedoch nicht direkt eine neue Versicherung abgeschlossen sein und erst später wieder eine Autoversicherung benötigt werden, ist die Einstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse möglich.

Bei einem Versicherungswechsel ist es daher empfehlenswert, sich bereits im Vorfeld zu informieren und alle notwendigen Schritte sorgfältig zu planen, bevor die Kündigung bei der Autoversicherung eingeht. Es empfiehlt sich, in der eigenen Versicherungspolice direkt einmal nachzuschauen, wann das Versicherungsjahr endet und bis zu welchem Zeitpunkt der Vertrag kündbar ist. Dies lässt sich schnell erledigen und kann Zeit sparen sowie Probleme vermeiden.

Das Wichtigste zur Kündigung der Autoversicherung im Überblick:

  • Die Kündigung der Autoversicherung muss stets in schriftlicher Form erfolgen.
  • Unabhängig davon, ob es sich um die Kündigung der Haftpflichtversicherung oder der Kaskoversicherung handelt, Vorgaben zu einer fristgerechten und ordentlichen Kündigung sind in beiden Fällen gleich.
  • Die Kündigungsfrist beträgt bei jeder Autoversicherung immer einen Monat.
  • Im Normalfall ist der Stichtag zum Kündigen der Kraftfahrzeugversicherung immer der 30. November.
  • Liegt ein Schadensfall, eine Ummeldung oder eine Beitragserhöhung (ohne Verbesserung der Vertragsleistungen) vor, so besteht in diesen Fällen ein Sonderkündigungsrecht.

Die Autoversicherung ordentlich kündigen: So geht's richtig

Die Autoversicherung ordentlich kündigen: So geht's richtig

Für die Kündigung der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung kann es eine Reihe von Gründen geben. Dies kann beispielsweise eine Beitragserhöhung sein, die Wahl einer Versicherung mit einem höheren Leistungsumfang, aber auch die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs.

Nachfolgend sind alle Schritte aufgeführt, die für eine Kündigung sowie einen ordentlichen Versicherungswechsel notwendig sind.

  1. Das Wichtigste ist zuerst die Wahl einer neuen Versicherung. Zuvor sollte ein Vergleich möglichst vieler Versicherungsanbieter hinsichtlich Preise und Kosten erfolgen. Im Internet finden sich hierzu zahlreiche Vergleichsportale, welche nach Eingabe aller notwendigen Daten die besten Angebote aufzeigen.
  2. Vor Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages sollte ermittelt werden, wann das Versicherungsjahr endet und bis zu welchem Zeitpunkt der bestehende Versicherungsvertrag kündbar ist.
  3. Sind die beiden zuvor genannten Punkte erfüllt, kann das Abschließen der neuen Versicherung erfolgen. Bevor die alte Versicherung jedoch gekündigt wird, ist unbedingt auf die Bestätigung der neuen Versicherung zu warten, um sicherzugehen, dass die neue Versicherung auch wirksam ist.
  4. Als Letztes ist die Kündigung der alten Versicherung durchführbar. Diese Kündigung muss schriftlich innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist erfolgen. Es sollte darüber hinaus auch auf Gründe geachtet werden, die es erlauben, von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Der Stichtag und die Kündigungsfrist

Beim Kündigen einer bestehenden Kraftfahrzeugversicherung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie eine Kündigung durchzuführen ist. Erstens die ordentliche Kündigung und zweitens die außerordentliche Kündigung.

Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung kann eine außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines entsprechenden Grundes auch außerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit stattfinden.

Der Stichtag für eine ordentliche Kündigung ist im Regelfall der 30. November beziehungsweise der 1. März. Eine ordentliche Kündigung zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses kann für den Kündigungstermin zum 30. November, einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen. Bei einer Kündigung zum 1. März muss die Kündigung im Januar bis spätestens 31. Januar erfolgt sein.

Gibt es bei jedem Versicherer den gleichen Stichtag?

Gibt es bei jedem Versicherer den gleichen Stichtag?

Klare Antwort: Nein! Bei den meisten Versicherungsverträgen endet das Versicherungsjahr zum 31. Dezember. Der Stichtag für eine ordentliche Kündigung wäre in diesem Falle der 30. November. Allerdings gibt es auch Versicherungen, die Verträge mit unterjähriger Laufzeit anbieten.

Bei solchen Verträgen ist die Vertragslaufzeit unabhängig vom Kalenderjahr. Liegt ein solcher Vertrag vor, dann gilt beispielsweise der 31. Dezember mit Stichtag 30. November nicht, um die Versicherung zu kündigen. In diesem Fall ist der individuelle, im Vertrag festgelegte Kündigungstermin maßgebend.

Das Sonderkündigungsrecht: Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Kündigung der Autoversicherung vorzeitig durchführen?

Unter gewissen Umständen besteht nach § 40 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) für den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht, was eine außerordentliche Kündigung ermöglicht. Die Kündigungsfrist beträgt in einem solchen Falle vier Wochen nach Kenntnisnahme des Ereignisses, welches zu einer Sonderkündigung berechtigt. Ist eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, dann besteht die Möglichkeit, von dem sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Gründe für eine außerordentliche Kündigung:

  • Schadensfall
  • Fahrzeugwechsel
  • Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung
  • Todesfall
  • Änderung von Versicherungsbedingungen
  • die Verwendung des Fahrzeugs ändert sich

Fazit

Die Kündigung der Autoversicherung kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, wie beispielsweise einem Fahrzeugwechsel oder einem günstigeren Versicherungsvertrag bei einem anderen Anbieter. Wichtig ist, die Kündigungsfrist (in den meisten Fällen der 30. November) einzuhalten und die Kündigung schriftlich zu formulieren.

Bei einem Anbieterwechsel ist es wichtig, sich vorher ausreichend über die Tarife und Leistungen zu informieren, um die passende Versicherung zu finden. Eine Kündigung aufgrund eines Schadensfalles oder einer Beitragserhöhung (ohne Verbesserung der Versicherungsleistungen) erlauben eine Kündigung auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist.

FAQs über Autoversicherung kündigen

Das Kündigen einer Versicherung kann schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen. Es ist wichtig, die Kündigungsfrist zu beachten, die in der Regel einen Monat zum Hauptfälligkeitsdatum der Versicherung beträgt.

Eine außerordentliche Kündigung ist unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise einer Beitragserhöhung oder einer Änderung der Vertragsbedingungen ebenfalls möglich. In einem solchen Fall sollte die Kündigung schnellstmöglich erfolgen, um weitere Kosten zu vermeiden. Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig beim Versicherer eingeht. Es empfiehlt sich ebenfalls, auch eine Bestätigung der Kündigung vom Versicherer anzufordern.

Die Kündigungsfrist für eine Autoversicherung beträgt in der Regel einen Monat zum Hauptfälligkeitsdatum der Versicherung. Eine außerordentliche Kündigung ist ebenfalls unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise einer Beitragserhöhung oder einer Änderung der Vertragsbedingungen möglich. In diesem Fall muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ereignisses erfolgen.

Eine außerordentliche Kündigung einer Autoversicherung ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Nicht jeder Grund berechtigt zu einer außerordentlichen Kündigung. Beispielsweise ist der Umzug in eine andere Stadt beziehungsweise in ein anderes Bundesland kein Grund für eine außerordentliche Kündigung, auch wenn dadurch die Versicherungsbeiträge steigen.

Auch wenn die jährlich vertraglich vereinbarte Fahrleistung steigt, ist dies kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Sollte der Versicherungsbeitrag gestiegen sein, aber mit ihm auch gleichzeitig die angebotenen Versicherungsleistungen, so berechtigt dies ebenfalls nicht zur Kündigung der Kraftfahrzeugversicherung. Darüber hinaus sollte aber im Zweifelsfall immer im Versicherungsvertrag nachgeschaut oder bei der Versicherung nachgefragt werden, um mögliche Probleme zu vermeiden.

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