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Auto-Kaufvertrag: Tipps und Mustervertrag für Käufer und Verkäufer

Auf Nummer Sicher gehen mit dem AutoScout24-Muster-Kaufvertrag:

Kfz-Kaufvertrag kostenlos downloaden

Ein rechtlich gültiger Kfz-Kaufvertrag ist die Basis für jeden Autokauf oder Autoverkauf. Mit unserem kostenlosen Muster-Kaufvertrag sind Käufer und Verkäufer eines Gebrauchtwagens auf der sicheren Seite. Welche inhaltlichen Aspekte dabei zu beachten sind, erklärt unser Ratgeberartikel.

Der Auto-Kaufvertrag

Ein Kfz-Kaufvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das beim Verkauf eines Fahrzeugs zwischen zwei Parteien – dem Käufer und dem Verkäufer – ausgefertigt wird. Er legt alle wesentlichen Informationen und Vereinbarungen bezüglich des Autokaufs fest.

Darum ist ein Auto-Kaufvertrag wichtig

Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens beim Händler ist es selbstverständlich, dass der Käufer einen Auto-Kaufvertrag erhält. Bei neuen Autos nutzen Autoverkäufer in der Regel standardisierte Kaufverträge, die auf sogenannten Neuwagenverkaufsbedingungen basieren.

Vor Vertragsabschluss die Bedingungen durchsprechen

Beim privaten Autokauf und -verkauf ist es genauso wichtig, einen Kaufvertrag zu machen. Selbst dann, wenn das Fahrzeug im vertrauten Bekanntenkreis den Besitzer wechselt. Denn der Kaufvertrag für das Auto gibt Auskunft über den Eigentümer und über eventuelle Mängel am Fahrzeug sowie über wichtige Regelungen zur Gewährleistung beim privaten Verkauf.

Auch, wenn ein mündlicher Vertrag rechtswirksam ist, empfehlen wir, immer einen schriftlichen Vertrag zu machen. Sollten etwa nach dem Autoverkauf Unstimmigkeiten auftreten, kann es ohne ein schriftliches Dokument für Käufer und Verkäufer schwierig werden, etwas zu beweisen.

Checkliste: Wichtige Inhalte eines Auto-Kaufvertrags

Grundsätzlich ist der Kfz-Kaufvertrag in zweifacher, identischer Ausführung auszustellen – Autokäufer und Verkäufer bekommen je ein unterschriebenes Exemplar. Damit mit dem Autokauf alles einwandfrei vertraglich geregelt ist, findest du hier ein kostenloses Muster für einen Auto-Kaufvertrag.

Folgende wichtige Inhalte sollten in jedem Auto-Kaufvertrag enthalten sein:

Checkliste

SVG Illustration

Inhalte eines Auto-Kaufvertrag

Mit der Übergabebestätigung bestätigt der Käufer, dass er die Zulassungsbescheinigung I und II, also den Fahrzeugschein und - brief erhalten hat. Außerdem die Autoschlüssel, den Nachweis über die Haupt- und Abgasuntersuchung sowie das Fahrzeug selbst.

Entgegengesetzt zum Autohändler darf ein privater Autoverkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen. Ist ein Gewährleistungsausschluss im privaten Kaufvertrag für das Auto geregelt, hat der Käufer bei eventuell auftretenden Mängeln kein Anrecht auf Behebung oder Schadensersatz.

Oft findest du in Kaufverträgen für Gebrauchtwägen daher die Klausel "gekauft wie gesehen". Was sich dahinter verbirgt und welche rechtlichen Auswirkungen sich daraus ergeben, kannst du in diesem Ratgeber-Artikel nachlesen.

Tipps für Käufer und Verkäufer bei Vertragsabschluss

Für den Käufer: Überprüfe die Angaben im Vertrag sorgfältig und bestehe auf einer Besichtigung und Probefahrt, bevor du den Kaufvertrag unterschreibst. Lasse im Zweifel das Auto durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen.

Für den Verkäufer: Stelle sicher, dass du alle relevanten Informationen über das Fahrzeug im Vertrag angibst. Eine ehrliche Beschreibung des Zustands und der Historie des Autos kann spätere Konflikte vermeiden.

Wichtige Informationen zum Kaufvertrag für Autokäufer

Absicherung vor dem Autokauf

Der Käufer sollte in jedem Fall den Zustand des Fahrzeugs vor dem Autokauf prüfen und mit den Angaben im Kaufvertrag abgleichen. Eventuelle Schäden oder Mängel am Auto sind wahrheitsgemäß im Kaufvertrag aufzuführen. Eine Checkliste für die Probefahrt kann sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte während einer Probefahrt geprüft werden. Reicht die eigene Fachkenntnis nicht, lohnt es sich, eine fachkundige Person zur Besichtigung mitzunehmen.

Für den Autokauf gilt es, sich vor der Vertragsunterzeichnung Zeit zu nehmen. Folgende Punkte helfen, den Zustand eines Gebrauchtwagens vor dem Autokauf einzuschätzen:

  • Wie alt ist der Wagen und wie hoch ist der Tachostand?
  • Wann war der letzte und wann ist der nächste TÜV-/AU-Termin fällig?
  • Gibt es einen Unfallschaden?
  • Wurde das Scheckheft gepflegt und Inspektionen regelmäßig durchgeführt?
  • Wie viele Vorbesitzer hat der Wagen?

All diese Punkte sollte der Verkäufer beantworten können oder in den Fahrzeugpapieren beziehungsweise im Kfz-Kaufvertrag angeben.

Überführung und Anmeldung des Fahrzeugs nach dem Autokauf

Ist das Auto bereits abgemeldet und hat der Käufer keinen Anhänger, mit dem er das Auto transportieren kann, ist eine Lösung das Kurzzeitkennzeichen. Dies ermöglicht die Überführung des Fahrzeuges vom Kauf- zum Wohnort.

Das Auto ist umgehend bei der Kfz-Zulassungsstelle anzumelden. Folgende Dokumente muss der Autokäufer dafür vorlegen:

  • Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugbrief und -schein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (mittels einer eVB-Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Anmeldung durch eine dritte Person: Vollmacht einschließlich Ausweis des Bevollmächtigten

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 kurz erklärt

Die Zulassungsbescheinigungen sind die wichtigsten Dokumente für den neuen Fahrzeugbesitzer. Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist beim Autofahren immer mitzuführen, um sich zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle als Halter ausweisen zu können.

Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) zeigt an, wer der Eigentümer des eingetragenen Fahrzeuges ist. Er sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.

Wichtig beim Auto-Kaufvertrag: Alle erforderlichen Angaben sollten schriftlich festgehalten werden

Wichtige Informationen zum Kaufvertrag für Autoverkäufer

Ummeldung – wichtige Schritte für Autoverkäufer

Der Verkäufer sollte darauf achten, dass der Käufer den Wagen bei Übergabe direkt ummeldet. Ansonsten läuft der ehemalige Besitzer Gefahr, dass er weiterhin für sämtliche eventuelle Schäden oder Verkehrsdelikte durch den Käufer haftet. Es ist empfehlenswert, die Versicherung sowie die Zulassungsstelle über den Verkauf des Autos zu informieren.

Meldet der Verkäufer das Auto vor der Übergabe ab, ist zu beachten, dass es nicht mehr im öffentlichen Raum stehen oder bewegt werden darf. Eine andere Möglichkeit ist, dass Käufer und Verkäufer gemeinsam das Auto bei der Zulassungsstelle ummelden. Der Verkäufer kann sich jedoch alternativ absichern, indem er mit einem entsprechenden Passus im Auto-Kaufvertrag den Käufer dazu verpflichtet, das Fahrzeug umgehend umzumelden.

Probefahrt vor dem Autokauf: Absicherung vor möglichen Schäden

Möchte der Käufer eine Probefahrt machen, sollte sich der Verkäufer einen Pfandgegenstand, wie zum Beispiel den Führerschein, geben lassen. Zudem ist es sinnvoll, eine Haftungsvereinbarung schriftlich aufzusetzen, für den Fall, dass es während der Probefahrt zu Schäden kommt.

Fahrzeugübergabe und Zahlung beim Autokauf

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags von beiden Parteien übergibt der Verkäufer an den Käufer das Fahrzeug sowie die Schlüssel und die zugehörigen Fahrzeugpapiere. Wichtig ist, dass der Autoverkäufer den Fahrzeugbrief erst dann aushändigt, wenn er den vollständigen Kaufpreis erhalten hat.

Vollständige Mängelangabe im Kfz-Kaufvertrag

Weist das Fahrzeug Mängel auf, sind diese wahrheitsgemäß und so eindeutig wie möglich im Kfz-Kaufvertrag anzugeben. Nur so kann sich der Verkäufer absichern. Verschweigt der Vorbesitzer Schäden, kann der Käufer ihn wegen arglistiger Täuschung belangen und den Vertrag rückgängig machen.

Barzahlung bei privaten Autoverkäufen

Die Bezahlung bei einem Autokauf bzw. -verkauf erfolgt am einfachsten und sichersten bar. Der Verkäufer geht sicher, dass er das Geld erhält und der Käufer muss nicht in Vorleistung treten. Die Kaufpreissumme ist aber immer erst zu übergeben, wenn der Auto-Kaufvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist. Im selben Zug erhält der Käufer die Papiere, Schlüssel und das Fahrzeug.

Fazit: Gut abgesichert mit dem Auto-Kaufvertrag

Ein gut vorbereiteter und umfassender Kaufvertrag ist essentiell für einen erfolgreichen und reibungslosen Autokauf oder -verkauf. Beide Parteien sollten sich über ihre Rechte und Pflichten bewusst sein und alle Vereinbarungen schriftlich im Kfz-Kaufvertrag festhalten. Durch die Nutzung von Musterverträgen und Checklisten kann der Prozess für Käufer und Verkäufer vereinfacht und gesichert werden.

Obwohl ein mündlicher Auto-Kaufvertrag ebenso wirksam ist, ist es immer besser, ein schriftliches Dokument zu unterzeichnen. Es ist schnell erledigt und erspart im Streitfall eine Menge Ärger.

FAQ

Private Verkäufer können die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag für das Auto ausschließen. Der Käufer hat in diesem Fall kein Recht darauf, vom Vertrag zurückzutreten. Wer das Auto bei einem gewerblichen Händler kauft, kann das Auto auch nicht ohne Weiteres zurückgeben. Wenn Mängel vorliegen, hat der Verkäufer zunächst das Recht, diese zu beheben. Eine Ausnahme besteht grundsätzlich bei einer arglistigen Täuschung: Sollte der Verkäufer vorsätzlich Mängel verschwiegen haben, kann der Käufer fordern, den Autoverkauf rückgängig zu machen.

Auch beim privaten Verkauf im Freundes- oder Bekanntenkreis lohnt es sich, immer einen Kfz-Kaufvertrag abzuschließen. Er sichert Käufer und Verkäufer gleichermaßen ab. Mündliche Vereinbarungen sind zwar rechtskräftig, ohne ein Schriftstück lassen sich allerdings im Ernstfall getroffene Vereinbarungen nur schwer beweisen.

Ein Kaufvertrag für ein Auto sollte alle Informationen über das Fahrzeug und die Bedingungen des Verkaufs enthalten. Dazu gehören vollständige Namen und Adressen von Käufer und Verkäufer sowie die Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Fahrgestellnummer, Erstzulassung, Vorbesitzer, etc.). Ebenfalls wichtig sind detaillierte Angaben zu Mängeln sowie durchgeführte Reparaturen. Auch der Preis gehört in einen Autokaufvertrag sowie das Datum und der Ort der Übergabe. Ebenfalls nicht fehlen dürfen die Angaben zu vorhandenen Fahrzeugdokumenten (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Hauptuntersuchungsbericht und Scheckheft). Zu guter Letzt ist der Kaufvertrag nur gültig, wenn beide Parteien den Vertrag unterschreiben.

Ja, ein Kaufvertrag für ein Auto kann mündlich festgelegt werden. Doch es wird dringend empfohlen, einen Kfz-Kaufvertrag immer schriftlich abzuschließen. Obwohl ein mündlicher Vertrag rechtlich bindend ist, bietet ein schriftlicher Vertrag klare Beweise über die getroffenen Vereinbarungen und schützt die Interessen beider Parteien. Im Falle von Streitigkeiten oder Problemen können die im Vertrag festgehaltenen Vereinbarungen als Grundlage für Lösungen dienen. Es ist schlicht einfacher, sich auf schriftliche Dokumente zu beziehen und etwaige Missverständnisse zu vermeiden.

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