Der Kaufvertrag (für Gebrauchtwagen)
Ein Kfz-Kaufvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das beim Verkauf eines Fahrzeugs zwischen zwei Parteien – dem Käufer und dem Verkäufer – ausgefertigt wird. Er legt alle wesentlichen Informationen und Vereinbarungen bezüglich des Autoverkaufs fest.
Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens beim Händler ist es selbstverständlich, dass der Käufer einen Auto-Kaufvertrag erhält. Bei neuen Autos nutzen Autoverkäufer in der Regel standardisierte Kaufverträge, die auf sogenannten Neuwagenverkaufsbedingungen basieren.
Beim privaten Autokauf und -verkauf ist es genauso wichtig, einen Kaufvertrag zu machen. Selbst dann, wenn das Fahrzeug im vertrauten Bekanntenkreis den Besitzer wechselt. Denn der Kaufvertrag für das Auto gibt Auskunft über den Eigentümer und über eventuelle Mängel am Fahrzeug sowie über wichtige Regelungen zur Gewährleistung beim privaten Verkauf.
Auch, wenn ein mündlicher Vertrag rechtswirksam ist, empfehlen wir, immer einen schriftlichen Vertrag zu machen. Sollten etwa nach dem Autoverkauf Unstimmigkeiten auftreten, kann es ohne ein schriftliches Dokument für Käufer und Verkäufer schwierig werden, etwas zu beweisen.
Grundsätzlich ist der Kfz-Kaufvertrag in zweifacher, identischer Ausführung auszustellen – Autokäufer und Verkäufer bekommen je ein unterschriebenes Exemplar. Damit mit dem Autokauf alles einwandfrei vertraglich geregelt ist, findest du hier ein kostenloses Muster für einen Auto-Kaufvertrag.
Folgende wichtige Inhalte sollten in jedem Auto-Kaufvertrag enthalten sein:
Mit der Übergabebestätigung bestätigt der Käufer, dass er die Zulassungsbescheinigung I und II erhalten hat. Außerdem die Autoschlüssel, den Nachweis über die Haupt- und Abgasuntersuchung sowie das Fahrzeug selbst.
Entgegengesetzt zum Autohändler darf ein privater Autoverkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen. Ist ein Gewährleistungsausschluss im privaten Kaufvertrag für das Auto geregelt, hat der Käufer bei eventuell auftretenden Mängeln kein Anrecht auf Behebung oder Schadensersatz.
Oft findest du in Kaufverträgen für Gebrauchtwägen daher die Klausel "gekauft wie gesehen". Was sich dahinter verbirgt und welche rechtlichen Auswirkungen sich daraus ergeben, kannst du in diesem Ratgeber-Artikel nachlesen.
Tipps für Käufer und Verkäufer bei Vertragsabschluss
Für den Käufer: Überprüfe die Angaben im Vertrag sorgfältig und bestehe auf einer Besichtigung und Probefahrt, bevor du den Kaufvertrag unterschreibst. Lasse im Zweifel das Auto durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen.
Für den Verkäufer: Stelle sicher, dass du alle relevanten Informationen über das Fahrzeug im Vertrag angibst. Eine ehrliche Beschreibung des Zustands und der Historie des Autos kann spätere Konflikte vermeiden.
Im Folgenden erklären wir, welche Schritte du unternehmen solltest, um einen sicheren und reibungslosen Kaufprozess zu gewährleisten.
Der Käufer sollte in jedem Fall den Zustand des Fahrzeugs vor dem Autokauf prüfen und mit den Angaben im Kaufvertrag abgleichen. Eventuelle Schäden oder Mängel am Auto sind wahrheitsgemäß im Kaufvertrag aufzuführen. Eine Checkliste für die Probefahrt kann sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte während einer Probefahrt geprüft werden. Reicht die eigene Fachkenntnis nicht, lohnt es sich, eine fachkundige Person zur Besichtigung mitzunehmen.
Für den Autokauf gilt es, sich vor der Vertragsunterzeichnung Zeit zu nehmen. Folgende Punkte helfen, den Zustand eines Gebrauchtwagens vor dem Autokauf einzuschätzen:
All diese Punkte sollte der Verkäufer beantworten können oder in den Fahrzeugpapieren beziehungsweise im Kfz-Kaufvertrag angeben.
Ist das Auto bereits abgemeldet und hat der Käufer keinen Anhänger, mit dem er das Auto transportieren kann, gibt es in Österreich die Möglichkeit, ein Überführungskennzeichen oder eine Überstellungsnummer zu beantragen. Diese erlaubt es, das Fahrzeug vom Kauf- zum Wohnort zu überführen.
Das Auto muss nach dem Kauf umgehend bei der Kfz-Zulassungsstelle angemeldet werden. Folgende Dokumente sind für die Anmeldung erforderlich:
Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 kurz erklärt
Die Zulassungsbescheinigungen sind die wichtigsten Dokumente für den neuen Fahrzeugbesitzer. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist beim Autofahren immer mitzuführen, um sich zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle als Halter ausweisen zu können.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II zeigt an, wer der Eigentümer des eingetragenen Fahrzeuges ist. Er sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
Nachdem du die Kaufvertrags-Checkliste für Gebrauchtwagen sorgfältig durchgegangen bist, ist es für dich als Verkäufer nun wichtig, weitere Schritte zu beachten, um den Verkauf deines Fahrzeugs erfolgreich abzuschließen. Im Folgenden erläutern wir die wesentlichen Maßnahmen, die du ergreifen solltest, um einen sicheren und reibungslosen Verkaufsprozess zu gewährleisten.
Der Verkäufer sollte darauf achten, dass der Käufer den Wagen bei Übergabe direkt ummeldet. Ansonsten läuft der ehemalige Besitzer Gefahr, dass er weiterhin für sämtliche eventuelle Schäden oder Verkehrsdelikte durch den Käufer haftet. Es ist empfehlenswert, die Versicherung sowie die Zulassungsstelle über den Verkauf des Autos zu informieren.
Meldet der Verkäufer das Auto vor der Übergabe ab, ist zu beachten, dass es nicht mehr im öffentlichen Raum stehen oder bewegt werden darf. Eine andere Möglichkeit ist, dass Käufer und Verkäufer gemeinsam das Auto bei der Zulassungsstelle ummelden. Der Verkäufer kann sich jedoch alternativ absichern, indem er mit einem entsprechenden Passus im Auto-Kaufvertrag den Käufer dazu verpflichtet, das Fahrzeug umgehend umzumelden.
Möchte der Käufer eine Probefahrt machen, sollte sich der Verkäufer einen Pfandgegenstand, wie zum Beispiel den Führerschein, geben lassen. Zudem ist es sinnvoll, eine Haftungsvereinbarung schriftlich aufzusetzen, für den Fall, dass es während der Probefahrt zu Schäden kommt.
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags von beiden Parteien übergibt der Verkäufer an den Käufer das Fahrzeug sowie die Schlüssel und die Fahrzeugpapiere. Wichtig: Der Verkäufer übergibt die Zulassungsbescheinigung Teil II erst dann, wenn der vollständige Kaufpreis gezahlt wurde. Die Zulassungsbescheinigung Teil I bleibt ebenfalls beim Verkäufer, bis die Ummeldung des Fahrzeugs erfolgt.
Weist das Fahrzeug Mängel auf, sind diese wahrheitsgemäß und so eindeutig wie möglich im Kfz-Kaufvertrag anzugeben. Nur so kann sich der Verkäufer absichern. Verschweigt der Vorbesitzer Schäden, kann der Käufer ihn wegen arglistiger Täuschung belangen und den Vertrag rückgängig machen.
Barzahlung bei privaten Autoverkäufen
Die Bezahlung bei einem Autokauf bzw. -verkauf erfolgt am einfachsten und sichersten bar. Der Verkäufer geht sicher, dass er das Geld erhält und der Käufer muss nicht in Vorleistung treten. Die Kaufpreissumme ist aber immer erst zu übergeben, wenn der Auto-Kaufvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist. Im selben Zug erhält der Käufer die Papiere, Schlüssel und das Fahrzeug.
Ein gut vorbereiteter und umfassender Kaufvertrag ist essenziell für einen erfolgreichen und reibungslosen Autokauf oder -verkauf. Beide Parteien sollten sich über ihre Rechte und Pflichten bewusst sein und alle Vereinbarungen des Autoverkaufs schriftlich im Kfz-Kaufvertrag festhalten. Durch die Nutzung von Musterverträgen und Checklisten kann der Prozess für Käufer und Verkäufer vereinfacht und gesichert werden.
Obwohl ein mündlicher Auto-Kaufvertrag ebenso wirksam ist, ist es immer besser, ein schriftliches Dokument zu unterzeichnen. Es ist schnell erledigt und erspart im Streitfall eine Menge Ärger.