Zum Hauptinhalt springen
AutoScout24 steht Ihnen aktuell aufgrund von Wartungsarbeiten nur eingeschränkt zur Verfügung. Dies betrifft einige Funktionen wie z.B. die Kontaktaufnahme mit Verkäufern, das Einloggen oder das Verwalten Ihrer Fahrzeuge für den Verkauf.
Verkauf
Verkauf

Inzahlungnahme: Wer meldet das Auto ab?

Verkaufe Dein Auto kostenlos zum Bestpreis mit einem Inserat auf unserem AutoScout24 Markplatz

Jetzt Inserat erstellen

Wer bereits mit seinem Auto abgeschlossen hat und ein neues kaufen möchte, kann von seinem alten Gefährt immer noch profitierien. Die Inzahlungnahme kommt ins Spiel: Was sich darunter versteht und wie es die Abmeldung des alten Autos im Fall einer Inzahlungnahme zu handhaben gilt, erfährst du hier.

Bedeutung der Inzahlungnahme: Bonus für Gebrauchtwagen

Was bedeutet eine Inzahlungnahme und was ist davon zu erwarten?

Was ist eine Inzahlungnahme?

Autohändler bieten beim Kauf eines neuen Autos oft an, das alte Auto in Zahlung zu nehmen – das bedeutet, den Wert des alten Autos mit dem Kaufpreis des neuen Autos zu verrechnen. Das ist praktisch, da dann Kauf und Verkauf aus einer Hand kommen, und sich unter Umständen noch ein guter Preis für das alte Fahrzeug herausholen lässt. Zudem fallen die eigene Suche nach einem Käufer und die damit verbundenen Kommunikationsaufwände, Probefahrten und Verhandlungen weg.

Inzahlungnahmeprämie: Unterschied zur Inzahlungnahme

Autohersteller können – oft als besondere Aktion – eine Inzahlungnahmeprämie beim Neuwagenkauf ausschreiben. Je nach Automarke können die Prämien unterschiedlich hoch ausfallen, wenn der Käufer zu der neuen Marke wechselt oder aber der gleichen Marke treu bleibt. Zudem sind sie abhängig davon, für welches Neuwagenmodell er sich entscheidet. Die Inzahlungnahmeprämie stellt also einen zusätzlichen Bonus zur Inzahlungnahme dar.

Wie hoch fällt der Betrag für die Inzahlungnahme aus?

Wie viel Geld bei der Inzahlungnahme letztendlich fließt, ist von unterschiedlichen Eigenschaften des Autos abhängig. Der Händler wird den Preis anhand von dem Alter, Zustand des Autos, dem Kilometerstand und der vorhandenen Ausstattung abwägen. Ist das Auto deutlich beschädigt und zeichnet sich ab, dass es in naher Zukunft zu einem Garantiefall wird, kann der Händler die Inkaufnahme auch ablehnen.

Nicht bei allen Fahrzeugen ist eine Inzahlungnahme sinnvoll – bei manchen lässt sich ein höherer Gewinn auf dem freien Gebrauchtwagenmarkt erzielen als über eine Inzahlungnahme. Unser Rechner für die Fahrzeugbewertung hilft dabei, den Wert eines Autos herauszufinden. Weitere Informationen finden sich zudem in der Schritt-für-Schritt Anleitung zur Inzahlungnahme inklusive aller Vor- und Nachteile.

Wie funktioniert das Abmelden des Autos bei einer Inzahlungnahme?

Im Zuge einer Inzahlungnahme stellt sich die Frage: Wie ist das alte Auto dem Händler am besten zu übergeben – angemeldet oder abgemeldet?

Wann ist das Auto abzumelden?

Auf der Suche nach einem Käufer ist es ratsam, das Auto angemeldet zu lassen. Denn ohne Anmeldung kein Versicherungsschutz, und ohne Versicherung keine Probefahrten. Dann ist es auch verboten, das Fahrzeug auf öffentlichem Grund zu bewegen oder zu parken. So wird es schwieriger, das Auto zu verkaufen.

Das Auto jedoch nicht abgemeldet in neue Hände zu übergeben, geht mit einem gewissen Risiko einher. Versäumt der neue Besitzer die Ummeldung, fallen auf den Verkäufer weiterhin alle Verpflichtungen hinsichtlich Kfz-Steuer, Versicherung und Bußgelder zurück. Der Ratgeber zum Verkaufen eines noch angemeldeten Fahrzeugs liefert dazu mehr Informationen.

Abmeldung des Autos durch den Händler

Im Fall einer Inzahlungnahme kümmert sich üblicherweise der Händler um die Abmeldung des Fahrzeugs. Bei seriösen Händlern gehört das zur Routine – es ist also davon auszugehen, dass auf sie Verlass ist. Sobald der Händler alles Nötige erhalten hat (Wagen, Schlüssel, Zulassungsbescheinigungen, Kennzeichen), wendet er sich an die Zulassungsstelle und lässt die erforderlichen Schritte vornehmen.

Ein Sonderfall ist die Abmeldung eines finanzierten Autos. Ist das Fahrzeug kreditfinanziert, liegt der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) höchstwahrscheinlich als Sicherheit bei der Bank. Händler nehmen zwar auch Autos in Zahlung, deren Finanzierung noch läuft. Löst der Händler das finanzierte Fahrzeug ab, kann er es jedoch ohne vorliegenden Kfz-Brief nicht abmelden. Dafür braucht es beide Zulassungsbescheinigungen. Im Fall der Inzahlungnahme eines finanzierten Autos gilt es zudem zu berücksichtigen, dass die Beiträge eventuell für eine kurze Übergangszeit weiterlaufen.

Anmeldung des neuen Autos leicht gemacht

Die Anmeldung des neuen Autos müssen Käufer nicht selbst erledigen. Dazu benötigt der Händler bzw. das Autohaus lediglich die nötigen Papiere und eine Zulassungsvollmacht. Der Service ist entweder im Kauf des neuen Autos inbegriffen oder kostet einen kleinen Aufpreis. So lässt sich das neue Fahrzeug fertig angemeldet abholen und direkt fahren.

Selbstständige Abmeldung des Autos

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, sein Auto selbst abzumelden. Denn anders als Privatpersonen, die sich für die Probefahrt ein Kurzzeitkennzeichen mit entsprechendem Versicherungsschutz besorgen müssten, verfügt ein gewerblicher Käufer über rote Händlerkennzeichen. Diese erlauben Überführungs- und Probefahrten.

Fazit: Inzahlungnahme liefert guten Bonus und erspart viel Eigenaufwand

Die Inzahlungnahme lohnt sich in sehr vielen Fällen, bietet finanzielle Vorteile und erspart einiges an Aufwand. Es bleibt einem erspart, selbst nach einem Käufer zu suchen und auch die Abmeldung des Fahrzeugs wird in der Regel vom Händler übernommen. Wer bisher noch keine Erfahrungen mit dem Thema Inzahlungnahme gemacht hat, hat in diesem Ratgeber alle wissenswerten Informationen dazu erhalten.

FAQ zum Thema Inzahlungnahme

Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs bietet der Autohändler die Möglichkeit, das aktuelle Auto in Zahlung zu geben. Dabei wird der Wert des alten Autos entweder direkt mit dem Kaufpreis des neuen Fahrzeugs verrechnet oder als fester Bonus vom Neupreis abgezogen.

Ja. Aber im Vergleich zum Privatverkauf bietet die Inzahlungnahme durch einen Händler den Vorteil, dass nicht selbst ein potenzieller Käufer gefunden werden muss. In der Regel liefern Autohäusern einen fairen Preis, wodurch Verkäufer möglicherweise günstiger an einen neuen Wagen kommen. Dies spart Zeit und Aufwand bei der Suche nach geeigneten Käufern.

Handelt es sich um ein Auto in einem guten Zustand, ist es in der Regel mehr lohnenswert, es nicht in Inzahlungnahme zu geben, sondern sich selbst um den Verkauf zu kümmern. Ist das Fahrzeug schon etwas älter oder nicht mehr im besten Zustand, kann sich die Inzahlungnahme jedoch lohnen. Der Händler verfügt über die Möglichkeit, das Fahrzeug zu überholen oder zu reparieren und es mit Gewinn weiterzuverkaufen.

Als Grundregel gilt: Je besser das Auto instand gehalten ist und, desto gepflegter es wirkt, desto höher ist der Preis, der sich dafür verlangen lässt.

Das in Zahlung zu nehmende Fahrzeug wird im Vertrag in der Regel genau beschrieben. Wichtig ist dabei, wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Stellt der Händler im Nachhinein Mängel fest, die im Vertrag verschwiegen bzw. beschönigt wurden, kann er vor Gericht Schadensersatz anfordern. Darüber hinaus ist es von zentraler Bedeutung, einen Gewährleistungsausschluss im Vertrag festzulegen.

Auch wer keinen Neuwagen kaufen möchte, sondern nur ein Auto leasen, kann von der Inzahlungnahmeprämie Gebrauch machen. Beim Leasing lassen sich über die Inzahlungnahme zum Beispiel günstigere monatliche Raten verhandeln.

Je nach Modell beträgt die Marge, die ein Autohändler bei einem Neuwagen erhält, zwischen 10 und 18 Prozent.

Artikel teilen

Alle Artikel

Versicherung

Auto verkaufen und Versicherung abmelden? So geht’s

Ratgeber · Verhandeln und verkaufen
Vertrag

Kaufvertrag für Gebrauchtwagen: Muster und Tipps bei AutoScout24

Ratgeber · Verhandeln und verkaufen
Null Leasing

Was ist mein Auto wert? Kostenlose Rechner vs. (DEKRA-)Expertenbewertung

Ratgeber · Verhandeln und verkaufen
Mehr anzeigen