Was bedeutet eine Inzahlungnahme und was ist davon zu erwarten?
Autohändler bieten beim Kauf eines neuen Autos oft an, das alte Auto in Zahlung zu nehmen – das bedeutet, den Wert des alten Autos mit dem Kaufpreis des neuen Autos zu verrechnen. Das ist praktisch, da dann Kauf und Verkauf aus einer Hand kommen, und sich unter Umständen noch ein guter Preis für das alte Fahrzeug herausholen lässt. Zudem fallen die eigene Suche nach einem Käufer und die damit verbundenen Kommunikationsaufwände, Probefahrten und Verhandlungen weg.
Inzahlungnahmeprämie: Unterschied zur Inzahlungnahme
Autohersteller können – oft als besondere Aktion – eine Inzahlungnahmeprämie beim Neuwagenkauf ausschreiben. Je nach Automarke können die Prämien unterschiedlich hoch ausfallen, wenn der Käufer zu der neuen Marke wechselt oder aber der gleichen Marke treu bleibt. Zudem sind sie abhängig davon, für welches Neuwagenmodell er sich entscheidet. Die Inzahlungnahmeprämie stellt also einen zusätzlichen Bonus zur Inzahlungnahme dar.
Wie viel Geld bei der Inzahlungnahme letztendlich fließt, ist von unterschiedlichen Eigenschaften des Autos abhängig. Der Händler wird den Preis anhand von dem Alter, Zustand des Autos, dem Kilometerstand und der vorhandenen Ausstattung abwägen. Ist das Auto deutlich beschädigt und zeichnet sich ab, dass es in naher Zukunft zu einem Garantiefall wird, kann der Händler die Inkaufnahme auch ablehnen.
Nicht bei allen Fahrzeugen ist eine Inzahlungnahme sinnvoll – bei manchen lässt sich ein höherer Gewinn auf dem freien Gebrauchtwagenmarkt erzielen als über eine Inzahlungnahme. Unser Rechner für die Fahrzeugbewertung hilft dabei, den Wert eines Autos herauszufinden. Weitere Informationen finden sich zudem in der Schritt-für-Schritt Anleitung zur Inzahlungnahme inklusive aller Vor- und Nachteile.
Im Zuge einer Inzahlungnahme stellt sich die Frage: Wie ist das alte Auto dem Händler am besten zu übergeben – angemeldet oder abgemeldet?
Auf der Suche nach einem Käufer ist es ratsam, das Auto angemeldet zu lassen. Denn ohne Anmeldung kein Versicherungsschutz, und ohne Versicherung keine Probefahrten. Dann ist es auch verboten, das Fahrzeug auf öffentlichem Grund zu bewegen oder zu parken. So wird es schwieriger, das Auto zu verkaufen.
Das Auto jedoch nicht abgemeldet in neue Hände zu übergeben, geht mit einem gewissen Risiko einher. Versäumt der neue Besitzer die Ummeldung, fallen auf den Verkäufer weiterhin alle Verpflichtungen hinsichtlich Kfz-Steuer, Versicherung und Bußgelder zurück. Der Ratgeber zum Verkaufen eines noch angemeldeten Fahrzeugs liefert dazu mehr Informationen.
Im Fall einer Inzahlungnahme kümmert sich üblicherweise der Händler um die Abmeldung des Fahrzeugs. Bei seriösen Händlern gehört das zur Routine – es ist also davon auszugehen, dass auf sie Verlass ist. Sobald der Händler alles Nötige erhalten hat (Wagen, Schlüssel, Zulassungsbescheinigungen, Kennzeichen), wendet er sich an die Zulassungsstelle und lässt die erforderlichen Schritte vornehmen.
Ein Sonderfall ist die Abmeldung eines finanzierten Autos. Ist das Fahrzeug kreditfinanziert, liegt der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) höchstwahrscheinlich als Sicherheit bei der Bank. Händler nehmen zwar auch Autos in Zahlung, deren Finanzierung noch läuft. Löst der Händler das finanzierte Fahrzeug ab, kann er es jedoch ohne vorliegenden Kfz-Brief nicht abmelden. Dafür braucht es beide Zulassungsbescheinigungen. Im Fall der Inzahlungnahme eines finanzierten Autos gilt es zudem zu berücksichtigen, dass die Beiträge eventuell für eine kurze Übergangszeit weiterlaufen.
Anmeldung des neuen Autos leicht gemacht
Die Anmeldung des neuen Autos müssen Käufer nicht selbst erledigen. Dazu benötigt der Händler bzw. das Autohaus lediglich die nötigen Papiere und eine Zulassungsvollmacht. Der Service ist entweder im Kauf des neuen Autos inbegriffen oder kostet einen kleinen Aufpreis. So lässt sich das neue Fahrzeug fertig angemeldet abholen und direkt fahren.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, sein Auto selbst abzumelden. Denn anders als Privatpersonen, die sich für die Probefahrt ein Kurzzeitkennzeichen mit entsprechendem Versicherungsschutz besorgen müssten, verfügt ein gewerblicher Käufer über rote Händlerkennzeichen. Diese erlauben Überführungs- und Probefahrten.
Die Inzahlungnahme lohnt sich in sehr vielen Fällen, bietet finanzielle Vorteile und erspart einiges an Aufwand. Es bleibt einem erspart, selbst nach einem Käufer zu suchen und auch die Abmeldung des Fahrzeugs wird in der Regel vom Händler übernommen. Wer bisher noch keine Erfahrungen mit dem Thema Inzahlungnahme gemacht hat, hat in diesem Ratgeber alle wissenswerten Informationen dazu erhalten.