Auto ohne Kennzeichen abmelden
Eine zentrale Voraussetzung, die für die Abmeldung eines Autos gegeben sein muss, ist die Abgabe beider Nummernschilder. Auf diesen wird schließlich die Plakette abgekratzt. Darüber hinaus muss auch der Code entwertet werden.
Doch was ist, wenn ein Schild verloren geht? In Deutschland kommt es nicht selten vor, dass Fahrzeughalter ihre Kennzeichen verlieren. Die gute Nachricht ist: Ein Auto kann auch ohne die Kennzeichen abgemeldet werden. In diesem Fall muss der Halter des Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Erklärung abgeben. In dieser erklärt er, dass er nicht mehr über beide Nummernschilder verfügt. Im Anschluss wird noch die Kombination des Nummernschildes direkt gesperrt.
Auto ohne Fahrzeugbrief abmelden
Um sein Auto abzumelden, wird unter anderem der Fahrzeugbrief (heutzutage Zulassungsbescheinigung Teil 2) benötigt. Unter bestimmten Umständen ist es aber auch möglich, diesen Schritt ohne das genannte Dokument durchzuführen. Wichtiger ist es, dass der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorhanden ist. Doch auch dabei agieren die einzelnen Zulassungsbehörden unterschiedlich. Somit sollte man selbst bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen, ob es möglich ist, ein Fahrzeug ohne die entsprechenden Fahrzeugpapiere abzumelden. Auch hier kann es ausreichen, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben.
Andersrum kann ein Auto nicht ohne Weiteres ohne Zulassungsbescheinigung angemeldet werden. Wenn es sich dabei um einen Neuwagen handelt, übernimmt der Händler oder der Verkäufer diesen Schritt und übergibt dem Käufer die jeweiligen Papiere nach Vertragsabschluss. Wer einen Oldtimer anmelden will, sollte sich unbedingt eine neue Zulassungsbescheinigung besorgen. Denn diese wird unter anderem dafür benötigt, wenn ein H-Kennzeichen angefordert wird. Zusätzlich sollte ein TÜV-Gutachten verfügbar sein.
Leider kommt es auch immer wieder vor, dass ein Nummernschild gestohlen wird. In einem solchen Fall sollte sofort die Polizei kontaktiert werden. Im Anschluss bekommen Betroffene eine Diebstahlsanzeige, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird. Unter diesen Umständen und mit der Diebstahlsanzeige als Nachweis ist es auch möglich, ein Auto ohne Kennzeichen abzumelden.