1. Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle
Hast du dein Auto erfolgreich verkauft, solltest du dieses möglichst zeitnah bundesweit bei einer Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Die Abmeldung erfolgt normalerweise ganz unkompliziert ohne Terminvereinbarung gegen eine geringe Gebühr (ca. 10 Euro). Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstellen kannst du online einsehen.
Umfänge für die Kfz-Abmeldung:
- Kfz-Kennzeichen zur Entwertung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
Die Liste ist zwar nicht besonders umfangreich, dennoch kannst du dein Fahrzeug nicht abmelden, sollten Unterlagen oder das Kfz-Kennzeichen fehlen. Du möchtest dein Kfz-Kennzeichen gerne behalten? Dann kannst du dieses bei der Zulassungsstelle gegen eine geringe Gebühr für dein neues Auto reservieren lassen.
Falls du dein Fahrzeug vorübergehend stilllegen möchtest, solltest du die Zulassungsbescheinigungen sehr gut aufbewahren, damit du es später wieder problemlos zulassen kannst. Falls du dein Auto verschrotten lässt, benötigst du zum Abmelden zusätzlich den Verwertungsnachweis. Besonders praktisch: Als Halter musst du das Fahrzeug nicht unbedingt persönlich abmelden, solange alle benötigten Unterlagen und das Kfz-Kennzeichen durch einen Dritten bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden können. Eine Vollmacht wird hierfür nicht benötigt.
Versicherung informieren? Bei Abmeldung inklusive!
Du hast dein Fahrzeug erfolgreich bei der Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet? Dann lehne dich entspannt zurück, denn damit hat sich der Papierkram abgesehen vom Kaufvertag erledigt! Die Zulassungsstelle informiert nämlich sowohl deine Versicherung als auch den Zoll, der für die Kfz-Steuer zuständig ist. Wenn du bei der Versicherung innerhalb von zwei Wochen kein neues Fahrzeug anmeldest, beginnt die Ruheversicherung. Das heißt, dass du in den nächsten 18 Monaten keine Versicherungsprämie zahlen müsst – danach läuft die Versicherung aus.
3. Abgemeldete Fahrzeuge im Straßenverkehr
Du darfst dein Auto am Tag der Abmeldung noch bis 23:59 Uhr fahren - innerhalb des geltenden oder angrenzenden Zulassungsbezirks. Dafür musst du jedoch die Kfz-Kennzeichen wieder ordnungsgemäß anbringen. Kläre zudem unbedingt mit deiner Versicherung, ob der Versicherungsschutz für kurze Fahrten am Tag der Abmeldung noch greift. Danach darf das abgemeldete Fahrzeug weder auf öffentlichem Grund geparkt noch bewegt werden.
AutoScout24-Empfehlung: Erst abmelden dann verkaufen. Das bedeutet im Detail:
- Lasse dein Fahrzeug angemeldet, solange Probefahrten stattfinden. Andernfalls darf dein Auto nur noch auf Privatgelände bewegt werden. Dadurch sinkt die Verkaufswahrscheinlichkeit deutlich.
- Hast du dich auf einen Kauf geeinigt, melde dein Fahrzeug ab.
- Die Überführung durch den Käufer erfolgt mit einem Kurzzeitkennzeichen. Dadurch haftest du nicht für etwaige Unfälle oder Schäden.
Sonderfall: Abmeldung durch Käufer
Falls du den Käufer bereits kennst und ihm vertraust, kann auch er das Auto abmelden. Reiche hierfür einfach eine Kopie des Kaufvertrags bei deiner Zulassungsstelle ein. Auch dies sollte so zeitnah wie möglich erfolgen. Deine Kfz-Versicherung solltest du in diesem Fall zudem separat informieren.
AutoScout24-Empfehlung: Nimm den genauen Zeitpunkt der Übergabe sowie eine Frist zur Ab- und Ummeldung in den Kaufvertrag auf. Vermerke außerdem, dass das Auto ausschließlich für die Überführung und Neuanmeldung genutzt werden darf. So schützt du dich als Verkäufer davor, für etwaige Ansprüche haftbar zu sein.
* Bitte beachte, dass AutoScout24 keine Gewähr oder Haftung für den Inhalt des Muster-Kündigungsschreibens übernimmt.