Nach dem Verkauf deines Autos solltest du es so bald wie möglich bei der Zulassungsstelle (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat, je nach Wohnort) abmelden. Diese Abmeldung wird oft als „Abmeldung bei der Behörde“ bezeichnet und kostet nur eine geringe Gebühr.
Falls du dein Auto vorübergehend abmelden möchtest (sogenannte „Abmeldung auf Zeit“), bewahre die Zulassungsbescheinigungen gut auf, damit du das Auto später problemlos wieder zulassen kannst. Möchtest du dein Kennzeichen behalten, kannst du dieses gegen eine kleine Gebühr reservieren und für ein neues Fahrzeug verwenden. Wenn das Auto verschrottet wird, benötigst du zusätzlich einen Verwertungsnachweis von einem zertifizierten Fachbetrieb.
Du kannst die Abmeldung übrigens auch problemlos auch von einer anderen Person erledigen lassen. Dafür sind keine Vollmachten nötig, solange alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.
Du hast dein Fahrzeug erfolgreich bei der Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet? Dann lehne dich entspannt zurück, denn damit hat sich der Papierkram abgesehen vom Kaufvertrag erledigt! Die Zulassungsstelle informiert nämlich sowohl deine Versicherung als auch den Zoll, der für die Kfz-Steuer zuständig ist. Wenn du bei der Versicherung innerhalb von zwei Wochen kein neues Fahrzeug anmeldest, beginnt die Ruheversicherung . Das heißt, dass du in den nächsten 18 Monaten keine Versicherungsprämie zahlen müsst – danach läuft die Versicherung aus.
Du darfst dein Auto am Tag der Abmeldung noch bis 23:59 Uhr fahren - innerhalb des geltenden oder angrenzenden Zulassungsbezirks. Dafür musst du jedoch die Kfz-Kennzeichen wieder ordnungsgemäß anbringen. Kläre zudem unbedingt mit deiner Versicherung, ob der Versicherungsschutz für kurze Fahrten am Tag der Abmeldung noch greift. Danach darf das abgemeldete Fahrzeug weder auf öffentlichem Grund geparkt noch bewegt werden.
AutoScout24-Empfehlung
Erst abmelden dann verkaufen.
Das bedeutet im Detail:
Falls du den Käufer bereits kennst und ihm vertraust, kann auch er das Auto abmelden. Reiche hierfür einfach eine Kopie des Kaufvertrags bei deiner Zulassungsstelle ein. Auch dies sollte so zeitnah wie möglich erfolgen. Deine Kfz-Versicherung solltest du in diesem Fall zudem separat informieren.
AutoScout24-Empfehlung:
Nimm den genauen Zeitpunkt der Übergabe sowie eine Frist zur Ab- und Ummeldung in den Kaufvertrag auf. Vermerke außerdem, dass das Auto ausschließlich für die Überführung und Neuanmeldung genutzt werden darf. So schützt du dich als Verkäufer davor, für etwaige Ansprüche haftbar zu sein.
Der Verkauf eines Autos ist mit einigen administrativen Schritten verbunden, die jedoch mit den richtigen Informationen unkompliziert erledigt werden können. Die Abmeldung bei der Zulassungsstelle ist der erste und wichtigste Schritt, um sich rechtlich und finanziell abzusichern. Dabei übernimmt die Zulassungsstelle automatisch die Benachrichtigung der Versicherung und des Zolls, was zusätzlichen Aufwand erspart.
Dennoch gilt: Lasse dein Auto angemeldet, solange Probefahrten stattfinden, um die Verkaufschancen zu erhöhen. Nach dem Verkauf ist eine zeitnahe Abmeldung wichtig, um nicht für mögliche Schäden oder Ansprüche haftbar gemacht zu werden. Vereinbarungen zur Abmeldung sollten im Kaufvertrag festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Mit diesen Tipps und einer klaren Planung wird der Verkaufsprozess sicher und stressfrei – und du kannst dich entspannt auf dein nächstes Fahrzeug freuen.