Rücktritt vom Auto-Kaufvertrag: Das sind deine Rechte
In Deutschland gibt es kein allgemeines Rücktrittsrecht beim Autokauf. In bestimmten Fällen können Käufer trotzdem von einem solchen Recht Gebrauch machen: Bei einem erheblichen Mangel ist es möglich, dieses einzufordern. Folgendes gilt es dabei zu beachten:
- Der Mangel lag bereits zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses vor.
- Der Mangel muss dem Verkäufer unverzüglich – innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme – mitgeteilt werden.
- Die sogenannte Bagatellgrenze muss überschritten sein, damit ein “unerheblicher” Sachmangel vorliegt, d.h., dass die Mängelbeseitigungskosten mehr als fünf Prozent des Kaufpreises betragen.
Sachmängel sind zum Beispiel:
- Nicht funktionierendes Radio ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h
- Unsachgemäße Montage wie ein schleifender Auspuff
- Falschlieferung, z.B. wenn das gelieferte Auto nicht die vereinbarten Eigenschaften aufzeigt (anderes Modell, falsche Farbe etc.)
Allerdings ist ein Sachmangel nicht Grund genug, um das Auto gleich zurückzugeben. Zuerst hat der Verkäufer die Gelegenheit, den Schaden auszubessern. Falls aber der zweite Versuch der Schadensbehebung nicht erfolgreich ist oder der Händler sich nicht bereit erklärt, die Reparatur zu übernehmen, ist ein Rücktritt vom Auto-Kaufvertrag möglich.
Beweispflicht beachten
Sollte der Händler seine Gewährleistungspflicht zurückweisen und behaupten, dass der Mangel nach dem Kaufzeitpunkt eingetreten ist, sollten Käufer sich nicht allzu schnell einschüchtern lassen. Denn: Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufabschluss trägt der Verkäufer die Beweislast. Das bedeutet, dass der Verkäufer nachweisen muss, dass der Schaden beim Verkaufsabschluss noch nicht vorlag. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweispflicht allerdings um. Dann muss der Käufer belegen, dass die Mängel beim Erwerb des Autos vorlagen.