Als Kfz-Halter solltest du dir im Klaren darüber sein, dass du den Motor nicht unnötig laufen lassen darfst. Gegebenenfalls fühlen sich deine Mitmenschen dadurch belästigt. Zusätzlich belastest du damit die Umwelt. Deshalb kann es zu einem Bußgeld führen, wenn du den Motor laufen lässt.
Natürlich gibt es auch Situationen, in denen du den Motor nicht ausschalten solltest. Gerade wenn es um das Thema Verkehrssicherheit geht, gibt es die ein oder andere Situation, in der du den Motor laufen lassen solltest. Bei beschlagenen Scheiben beispielsweise ist es sinnvoll, den Motor anzulassen, um sie zu entnebeln und für eine freie Sicht zu sorgen. Das heißt aber nicht, dass das Auto generell beim Scheiben kratzen an sein sollte, um es aufzuwärmen. Grundsätzlich gilt, dass andere Hilfsmittel zum Einsatz kommen sollten.
Motor laufen lassen bei LKW und Co.
Nicht zwangsläufig verboten ist, Lkw-Motoren laufen zu lassen. Verschiedene Bauarten erfordern ein Einschalten des Fahrzeugs, da nur so die Bremsanlage gefüllt werden kann. Für Taxen gilt ebenfalls eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bei niedrigen Temperaturen.
Das Laufenlassen des Motors schadet nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Fahrzeug. Wer den Motor häufig laufen lässt, riskiert gegebenenfalls Kolbenfresser, Motorschäden und eine defekte Nockenwelle.
Ein Ergebnis des ADAC-Tests hat zusätzlich bewiesen, dass es keinen Mehrwert hat, den Motor bei kaltem Wetter laufen zu lassen. Bei einer Außentemperatur von -10 °C hat sich ein der Innenraum des Autos nach vier Minuten gerade einmal auf -7 °C aufgewärmt.
Um Bußgeldern und Motorschäden aus dem Weg zu gehen, gibt es einige Alternativen:
Was noch gegen beschlagene Scheiben helfen kann
Mit drei einfachen Tricks kannst du beschlagene Scheiben verhindern. Zuerst solltest du deine Fußmatten regelmäßig trocknen oder im Winter auf Gummimatten umsteigen. Bei Schnee solltest du zusätzlich deine Schuhe abklopfen, bevor du in dein Auto steigst. Schlitten oder Ski sollten auch von jeglichem Schnee befreit sein, bevor du sie in dein Auto legst.
Selbst wenn morgens eisige Kälte herrscht - den Motor warmlaufen zu lassen, kann unter Umständen richtig teuer werden. Denn:
Der Motor braucht wesentlich länger, um sich im Stand auf Betriebstemperatur aufzuwärmen. Es wird eine große Menge an Kraftstoff verbraucht und die Leistung kann nicht an das Fahrzeug abgegeben werden, weil sie komplett für den Aufwärmprozess benötigt wird. Weitere Tests des ADAC haben außerdem gezeigt, dass der Motor nicht besonders warm wird, wenn er im Stand läuft. Gleiches gilt für das Wageninnere. Lässt du den Motor im Stand laufen, kommt nach einer vierminütigen Warmlaufphase bei einer Außentemperatur von -10 °C lediglich ein Lüftchen von ca. 13 °C an.
Festzuhalten ist außerdem, dass die Warmlaufphase für den Motor schädlich ist. Denn im Stand verlängert sich nicht nur die Warmlaufphase an sich, sondern erhöht auch das Risiko des Verschleißes. Die Reibung im Motor wird größer, da das Motoröl längere Zeit benötigt, um die Betriebstemperatur zu erreichen. So läufst du Gefahr, schneller Einzelteile ersetzen zu müssen.
In § 30 StVO findest du Angaben zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie zum Umweltschutz. § 30 Abs. 1 StVO regelt die Vorschriften zum laufenden Motor. Jedoch ist der Text Auslegungssache.
Unnötige Lärm- und Abgasbelästigungen sind bei der Benutzung von Fahrzeugen verboten. Weiter ist es verboten, die Motoren unnötig laufen zu lassen und Autotüren extrem laut zu schließen. Sinnloses Umherfahren in geschlossenen Ortschaften ist untersagt, wenn andere dadurch belästigt werden.
Allerdings bestimmen auch hier die Ausnahmen die Regel. Bist du gezwungen, bei starkem Frost wegen eines Notfalls im Auto zu warten, sieht die Vorschrift hierin eine Ausnahme.
Unter unnötig verstehen wir beispielsweise, wenn der in Betrieb gesetzte Motor nicht sofort zur Fortbewegung genutzt wird.
Dies ist dann der Fall, wenn Autofahrer den Motor beim Eiskratzen laufen lassen. Unter diese Auslegung der StVO fällt auch das Parken mit laufendem Motor. Ausnahmen gelten hier für Taxen, die auch bei frostigen Temperaturen den Motor laufen lassen dürfen. Auch ein Lkw-Motor kann unter Umständen im Stand laufen gelassen werden, damit sich die Bremsanlage wieder füllt. Dies ist unvermeidbar, weil die meisten Lkw Druckluftbremsanlagen besitzen.
Zu beachten gilt, dass nicht nur die ausgestoßenen Abgase belästigen können, sondern auch der entstehende Lärm des Fahrzeugs. Anwohner in deiner Umgebung könnten sich dadurch gestört fühlen. Demnach kann in Ausnahmesituationen auch das Auffüllen von Bremsanlagen bei den Lkw-Motoren eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Vor allem auf öffentlichen Verkehrsflächen und Straßen greift diese Regelung der StVO. In diesen Fällen ist grundsätzlich das Ordnungsamt und/oder die Polizei zuständig. Lässt du den Motor auf deinem Privatgrundstück laufen, greift hier das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG). Dort ist geregelt, dass es nicht zulässig ist, abgas- oder lärmerzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen.__ Auch damit begehst du eine Ordnungswidrigkeit und kannst mit einem Bußgeld rechnen.
Doch nicht immer stehen Theorie und Praxis im Einklang miteinander. Ist beispielsweise die uneingeschränkte Sicht durch beschlagene Scheiben nicht mehr gewährleistet, hat der Fahrer Sorge dafür zu tragen, die Scheibe zu reinigen. Dafür kann die Lüftung sorgen. Beim Fahren kein Problem - im Stand müsstest du den Motor laufen lassen. Um das zu vermeiden, kannst du einfach ein Trockentuch in deinem Auto deponieren. So kannst du für freie Sicht sorgen, ohne den Zündschlüssel drehen zu müssen.
Das Parken oder Halten mit laufendem Motor wird nicht nur von der Straßenverkehrsordnung untersagt, sondern auch von verschiedenen anderen Gesetzen. In der Regel fällt für eine Zuwiderhandlung ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro an. Richtet sich der Tatbestand jedoch nicht nach dem StVO, sondern nach dem LImSchG, können sogar noch höhere Bußgelder anfallen.
Riskierst du es trotzdem, deinen Motor warmlaufen zu lassen, solltest du einige Dinge beachten:
Der ADAC-Test kam zum Ergebnis, dass ein Motor im Stand circa 20 Minuten laufen muss, damit er seine Betriebstemperatur erreicht. Bis zu diesem Zeitpunkt arbeitet der Motor in einem Bereich, der besonders schädlich für ihn ist.
Ein Irrglaube ist es, der Motor werde erst nach zehn gefahrenen Kilometern warm. Diese Aussage ist zu pauschal und kann nicht für alle Motorarten gelten. Ein großvolumiger Dieselmotor benötigt beispielsweise viel mehr Zeit als ein kleiner Benzinmotor.
Entscheidend für die Leistungskraft des Motors ist die Öltemperatur und nicht die Wassertemperatur. Bei vielen Fahrzeugen wird im Cockpit nur die Wassertemperatur angezeigt, die aber nichts über die Öltemperatur aussagt.
Aufgrund der Zähflüssigkeit (Viskosität) des Motoröls benötigt dieses länger, um die Betriebstemperatur zu erreichen. Teilweise benötigt das Motoröl bis zu einer halben Stunde, bis es seine Schmierfähigkeit entwickelt hat. Diese Angabe ist allerdings nur ein genereller Richtwert, da Faktoren wie die Außentemperatur und die Öl-Viskosität Einfluss darauf haben. Ein optimaler Bereich ist zwischen 80 und 120 °C erreicht. Kurzstreckenfahrten und Kaltstars verhindern die Erwärmung des Motoröls. Auf Dauer nimmt die Schmierfähigkeit des Öls ab, was zu Ölschlamm führen kann. Das kann dem Motor erheblich schaden.
Den Motor warmlaufen zu lassen ist nur bedingt eine gute Idee, da du durch die Lärm- und Abgasbelästigung Bußgelder riskierst. Bist du Lkw-Fahrer, hast du ein gutes Schlupfloch, um einer Ordnungswidrigkeit zu entgehen, sofern du auf ein paar Dinge achtest. Aber auch als Autofahrer musst du nicht zwingend mit einer Strafe rechnen, sobald du den Motor im Stand laufen lässt. Lassen sich beschlagene Scheiben aufgrund der Witterung nur mit laufendem Motor entnebeln, ist es gestattet, den Motor laufen zu lassen. Durch die Anwendung der vorgeschlagenen Alternativen kannst du aber auf ein Warmlaufen des Motors verzichten und schonst dazu noch die Umwelt.