Was ist das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs?
Das zulässige Gesamtgewicht (Synonym: zulässige Gesamtmasse) setzt sich aus dem Leergewicht und der maximal erlaubten Zuladung zusammen und ist vom Hersteller im Fahrzeugschein angegeben. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, darf das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden – die Polizei führt oft Verkehrskontrollen durch, bei denen die Zuladung von Fahrzeugen geprüft wird.
Das zulässige Gesamtgewicht ist außerdem wichtig, um festzustellen, welches Fahrzeug man fahren darf. Wer seinen Pkw-Führerschein vor 1999 gemacht hat, ist im Besitz der Fahrerlaubnisklasse 3 und darf damit Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Mit einem solchen Führerschein darf das zulässige Gesamtgewicht bei einem Gespann sogar 18,7 Tonnen betragen.
Fahrer können das zulässige Gesamtgewicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I in der Zeile F finden. Im alten Fahrzeugschein steht die zulässige Gesamtmasse unter der Ziffer 15.