Wie sind winterliche bzw. sommerliche Verhältnisse gesetzlich definiert?
Winterliche Verhältnisse umfassen folgende Aspekte:
- Rollsplit
- Eis- oder Reifglätte
- Glatteis
- Schneeglätte
- Schneematsch
- geschlossene Schneedecke
- extreme Kälte
Bei diesen Witterungsverhältnissen müssen laut § 2 Absatz 3a StVO Winterreifen oder andere Reifen eingesetzt werden, die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen (unter anderem Ganzjahresreifen). Bis 2017 war es ausreichend, dass Winterreifen mit der Bezeichnung M+S aufgesteckt wurden.
Seit Januar 2018 sind, gemäß der Winterreifenpflicht, Reifen mit einem Alpensymbol vorgeschrieben. Dieses Symbol zeigt ein dreigezacktes Bergpanorama mit integrierter Schneeflocke.
Sommerliche Verhältnisse beinhalten:
- Hitze
- Trockenheit
- Regen
- Gewitterschauer, Sturm und Hagel
- überschwemmte Fahrbahnen (Gefahr von Aquaplaning)
- Nebel (Übergangszeit Sommer/Herbst)
Wann sollten saisonale Reifen gewechselt werden?
Es existiert der weitverbreitete Irrglaube, dass Winterreifen von Oktober bis Ostern (sogenannte O-Monate) gesetzlich vorgeschrieben sind. Das ist jedoch nur eine Erfindung aus dem Volksmund zum leichteren Einprägen der Reifenwechseltermine.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht (§ 2 (3a) StVO). Diese ist weder von einem Datum noch von einem bestimmten Zeitraum abhängig. Sie basiert auf Witterungsbedingungen, Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein.
Wenn du dich für einen saisonalen Reifenwechsel entschieden hast, solltest du die Sommerreifen nicht beim ersten Sonnenstrahl aufziehen. Auch mit Sommerreifen im Winter zu fahren, ist keine gute Idee. Im Umkehrschluss ist es eher kontraproduktiv, Winterreifen im Sommer aufgezogen zu lassen.
Empfehlenswert für den Reifenwechsel von Winter auf Sommer sind die Monate ab Ende März/Anfang April. VGerade im April kann es erneut zu winterlichen Wetter- und Straßenverhältnissen kommen. Hier darf auf die O-Regel zurückgegriffen werden. Der Wechsel von Sommer auf Winter sollte vollzogen werden, sobald die Tenperaturen unter sieben Grad sinken.
Vorsicht ist in Italien geboten: hier gelten während der Sommermonate (16. Mai bis 14. Oktober) spezielle Regeln.
In diesen Monaten dürfen Winter- und Ganzjahresreifen nur verwendet werden, wenn sie einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I angegebenen Geschwindigkeitsindex entspricht. In den Wintermonaten zwischen dem 15. Oktober und dem 15. Mai des Folgejahres gelten dagegen die deutschen Regelungen.