Umzug, Kauf & Co. – Diese Situationen erfordern das Ummelden eines Autos
Zulassungen, Papiere, Ummeldungen, Kennzeichen und mehr – der Besitz eines Autos kann schnell verwirrend sein. Da stellt sich die Frage: Warum ist es nötig, ein Auto umzumelden? Die Antwort ist einfach: zur Nachverfolgung. Einerseits fungiert die Anmeldung des Autos als Beweis für den Besitz, andererseits erlaubt sie der Polizei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr genau zu ermitteln. Das unmittelbare Kommunizieren von Änderungen bezüglich des Fahrzeughalters ist deshalb essentiell wichtig. Dies geschieht dann bei der Ummeldung.
In den meisten Fällen erfolgt die Ummeldung eines Autos beim Autokauf, da es Pflicht ist, den Halterwechsel zu melden.. Aber auch andere Situationen führen zur Notwendigkeit, ein Auto ummelden zu müssen.. Grundsätzlich erfolgt die Unterscheidung zwischen folgenden Umständen:
- Umzug an einen anderen Ort
- Umzug innerhalb eines Ortes
- Kfz-Halterwechsel
Auto ummelden nach Umzug an einen anderen Ort
Grundsätzlich gilt: Wandelt der Fahrzeughalter, dann auch das Auto. Dabei gilt für das Auto das gleiche wie für den Halter: Nach einem Wohnortwechsel ist die Ummeldung verpflichtend. Denn bei einem Umzug außerhalb des bisherigen Zulassungsgebiets, ändert sich die zuständige Kfz-Zulassungsstelle. Die Ummeldung erfolgt dann bei dem entsprechenden örtlichen Kfz-Zulassungsdienst.
Die Ummeldung ist insbesondere für die Versicherung wichtig, da sich durch den Umzug an einen anderen Ort die Regionalklasse ändern kann. In der Regionalklasse spiegelt sich die Schaden- und Unfallbilanz der Region wider. Ein essenzielles Tarifmerkmal zur Berechnung des Versicherungsbeitrags.
Auto ummelden nach Umzug im gleichen Wohnort
Auch beim Umzug in den gleichen Wohnort ist das Ummelden des Autos verpflichtend. Da Fahrzeughalter und Zulassungsbezirk in diesem Fall gleich bleiben, gestaltet sich die Ummeldung jedoch einfacher. Hier wird lediglich die neue Adresse in die Zulassungsbescheinigung I (ZB I) eingetragen. Die Zulassung wird jedoch nicht offiziell umgemeldet. Reicht der Platz in der ZB I nicht für eine weitere Anschrift aus, ist die kostenpflichtige Ausstellung von neuen Fahrzeugpapieren notwendig. .
Kfz ummelden nach einem Halterwechsel
Das Ummelden eines Kfz ist ebenfalls bei einem Halterwechsel verpflichtend. In den folgenden Fällen muss eine Ummeldung erfolgen:
- Kauf eines Gebrauchtwagens (von einer Privatperson oder einem Händler)
- Übernahme des Fahrzeugs durch ein Familienmitglied (ohne Verkauf)
- Übernahme des Autos durch ein Erbe
Ein Gebrauchtwagen hat bereits eine Straßenzulassung mit Kfz-Kennzeichen und eine bestehende Kfz-Versicherung. Beides muss auf den neuen Fahrzeughalter umgemeldet werden. Bei der Ummeldung des Autos wird die Autoversicherung des Vorbesitzers automatisch gekündigt.
Dasselbe gilt auch bei der Übernahme innerhalb der Familie. Lediglich nach einer Erbschaft ist der Fahrzeughalter an die Versicherung des Erblassers gebunden.