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Auto-Reimport

Ein Autokauf ist immer auch eine Preisfrage – oder: Gibt es das Wunschfahrzeug in Zeiten der Internationalisierung nicht irgendwo billiger? Oftmals ja. Denn Österreich ist prinzipiell ein hochpreisiges Land. Das wirkt sich auch auf die Kfz-Preise aus.

Ein Blick über die Landesgrenzen lohnt sich daher oftmals und spart dir mitunter richtig Geld. Was einfach klingt, benötigt jedoch ein wenig Erfahrung und Aufmerksamkeit. Mit diesen 8 Tipps zeigen wir dir, wie du beim Autokauf im Ausland am besten vorgehst.

Tipp 1: Im Ausland oft günstiger – doch Vorsicht bei Steuern und Gebühren

Speziell gebrauchte Kleinwagen werden im Ausland oftmals günstiger gehandelt. Das liegt daran, dass sie schon in der Anschaffung in einigen EU-Ländern deutlich billiger sind und es ein größeres Angebot auf dem Markt gibt. In puncto Steuern sieht das mit den Einsparungen jedoch anders aus. Die NoVA fällt auch bei Fahrzeugen aus EU- oder Drittländern an und orientiert sich an Alter und Modell des Autos.

Bei einem Neuwagen (weniger als 6.000 Kilometer oder erste Inbetriebnahme vor maximal 6 Monaten) entfällt die Mehrwertsteuer zwar, dafür wird die Erwerbssteuer in Höhe von 20 % fällig. Bei allen anderen Gebrauchtwagen muss die Mehrwertsteuer direkt beim Händler bezahlt werden. Bei Autos aus Drittländern kommen 20 % Einfuhrumsatzsteuer und gegebenen Falls der Zoll in Höhe von 10 % dazu. Zum Schluss folgen noch Kosten für das Überstellungskennzeichen, die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank und für das § 57a-Gutachten, also das gute, alte „Pickerl“.

Tipp 2: AutoScout24 auch international nutzen

Über 3 Mio. Gebrauchtwagen und mehr als 1 Mio. Neuwagen werden monatlich in Europa verkauft. Um den Überblick zu behalten und das eigene Wunschauto herauszufiltern, bietet AutoScout24 beste Möglichkeiten. Wir helfen dir, dir einen umfassenden Eindruck zu verschaffen und Preise für die unterschiedlichsten Modelle in den verschiedenen Ländern zu vergleichen. Zudem findest du hier zahlreiche Adressen und Kontaktdaten ausländischer Händler. Die Europäische Kommission veröffentlicht außerdem einmal jährlich eine Tabelle, in der die Listenpreise der meistverkauften Neuwagen-Modelle in den EU-Ländern verglichen werden.

Tipp 3: Ausstattung je nach Land verschieden

Verschiedene Länder, verschiedene Sitten und Vorlieben. Das zeigt sich besonders bei den Ausstattungen. Oft unterscheiden sich bereits die Grundausstattungen in den Ländern und häufig werden auch verschiedene Extras präferiert. Das heißt: Achte bei ausländischen Fahrzeugen auf die Motorleistung, Emissionen, Grundausstattung und Sonderausstattung.

Ältere Fahrzeuge sind in Sicherheitsaspekten oftmals nicht auf dem neuesten Stand und verfügen zum Beispiel über keine oder nur wenige Airbags. Achten auch darauf, dass einzelne Modelle unter Umständen technisch leicht umgerüstet werden müssen, um eine österreichische Zulassung zu erhalten, beispielsweise wenn sie aus den USA kommen.

Tipp 4: Auf der sicheren Seite mit Kaufvertrag

Hast du dein Wunschauto gefunden und bist dir mit dem Verkäufer einig? Der nächste Schritt ist der Kaufvertrag: Achte darauf, dass der Vertrag Preis, Ausstattungsdetails und den konkreten Übergabetermin enthält. Bei einem Neuwagen solltest du zudem darauf achten, dass der Begriff „Neufahrzeug“ ausdrücklich erwähnt wird. Wer sprachlich unsicher ist, sollte sich den Vertrag übersetzen lassen. Wichtig dabei: Zahle erst, wenn du Vertrag, Fahrzeugpapiere und Zündschlüssel in den Händen halten und vermeide Bargeldtransfers über Dienstleister.

Zwei Dinge sollten vorher zusätzlich überprüft bzw. erledigt werden: Hat das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis für die EU? Wenn nicht, müsste noch eine Einzelgenehmigung für Österreich erfolgen. Passiert das nicht, dann dürfte das Auto in Österreich nicht zugelassen werden. Zudem sollte wie bei jedem Gebrauchtwagenkauf eine unabhängige Kaufüberprüfung gemacht werden. Gerade im Ausland willst du bestimmt nicht die Katze im Sack kaufen.

Tipp 5: Wichtige Dokumente bei Übergabe

Nach der Vertragsunterzeichnung kommt es zur Fahrzeugübergabe. Als Käufer solltest du auf jeden Fall die Rechnung bzw. den Vertrag sowie die Fahrzeugpapiere – beides im Original – und alle Zündschlüssel erhalten. Fordere zudem die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity oder CoC genannt. Es gilt als Bescheinigung, dass das Fahrzeug der europäischen Norm entspricht und zugelassen werden darf. Sollte diese Bescheinigung fehlen, müsste eine Einzelgenehmigung durchgeführt werden.

Zudem dürfen der Typenschein oder die Zulassungsbescheinigung nicht fehlen. Besteht die Zulassungsbescheinigung im jeweiligen Land aus zwei Teilen, müssen beide Teile vorhanden sein. Bestehe auch darauf, dass die Garantieunterlagen, also Serviceheft und Garantiekarte, abgestempelt und mit Fahrgestellnummer und Übergabedatum versehen sind. Gut zu wissen: Besteht für das Fahrzeug noch Herstellergarantie, muss jeder Händler in Europa Garantieleistungen erbringen. Zu guter Letzt sollte beim Autokauf außerhalb der EU noch die Ausfuhrerklärung des Händlers dabei sein.

Tipp 6: Problemlose Überführung

Nach der Übergabe des Fahrzeugs und der notwendigen Papiere kann es losgehen. Sollte das Auto den Weg nach Österreich nicht auf einem Lkw oder Anhänger zurücklegen, benötigst du ein Ausfuhrkennzeichen. Der einfachste Weg führt über ein Kennzeichen aus dem Land des Verkäufers samt Kurzversicherung. Diese Kennzeichen sind in Österreich höchstens vier Wochen lang gültig. Alternativ dazu kannst du auch grüne Überstellungskennzeichen aus Österreich verwenden. Dafür benötigst du jedoch bereits den Kaufvertrag, was die ganze Angelegenheit unnötig umständlich macht.

Tipp 7: Über Zoll und Genehmigungsdatenbank zur Zulassung

Wenn das Auto nicht aus einem EU-, sondern einem Drittland kommt, geht es im Rahmen der Überführung beim Zoll weiter. An der Grenze des Drittlandes musst du Kaufvertrag und Rechnung samt Zahlungsbestätigung vorweisen. An der EU-Außengrenze solltest du darauf achten, dass du während der Amtszeiten hinkommst. Nur dann ist die Abwicklung kostenlos. Dort wird die Einfuhr angemeldet und die Eingangsabgaben bestehend aus 10 % Zoll und 20 % Einfuhrumsatzsteuer werden entrichtet.

Im Anschluss geht es weiter mit dem Eintrag in die Genehmigungsdatenbank. Das passiert in den meisten Fällen bei einem Generalimporteur. Wenn eine EU-Betriebserlaubnis vorhanden ist, kann das Auto einfach eingetragen werden. Mögliche Nachweise sind hier das COC-Papier, der Typenschein oder die Zulassungsbescheinigung. Sollte die EU-Betriebserlaubnis noch fehlen, muss das Auto zur Einzelgenehmigung bei der zuständigen Landesprüfstelle.

Nach der Eintragung in die Genehmigungsdatenbank ist das Auto vorerst für die Zulassung gesperrt. Erst wenn die NoVA und gegebenenfalls die Erwerbssteuer bezahlt wurden, kann das Auto ganz normal bei der Zulassungsstelle angemeldet werden.

Tipp 8: Garantie gilt EU-weit

Für Fahrzeuge aus dem EU-Ausland gelten die Garantiebestimmungen des Kauflands. Die Garantieleistungen sind innerhalb der EU nahezu identisch, zwischen den Herstellern gibt es jedoch Unterschiede. Wichtig sind nur die abgestempelten und vollständigen Garantieunterlagen. Laut EU-Recht sind alle Vertragshändler in der EU verpflichtet, Garantieleistungen zu erbringen, auch wenn du das Fahrzeug im Ausland gekaufst haben. Die Sachmängelhaftung des ausländischen Händlers richtet sich aber nach dem Recht des Kauflandes. Das bedeutet, dz müsstest notfalls dein Recht im Ausland geltend machen.

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