Bei einer Leasingübernahme wird ein bestehender Leasingvertrag vom vorherigen Leasingnehmer übernommen. Die verbleibende Laufzeit, die Leasingrate und die verbleibende Laufleistung bleiben dabei bestehen – der Vertrag wird also auf einen neuen Nutzer des Fahrzeugs umgeschrieben. Der neue Leasingnehmer nutzt das Fahrzeug für die Restlaufzeit und zahlt anstelle der vorherigen Leasingnehmer die Leasingrate an die Leasingsbank.
Wenn sich der Leasingnehmer vor Laufzeitende des Leasingvertrages in einem finanziellen Engpass befindet und deshalb früher aus dem Vertrag herauskommen will, ist eine Übernahme des Leasingvertrags durch einen Dritten eine mögliche Lösung. Kommt es zu einer Leasingübernahme, ergibt sich eine klassische Win-Win-Situation: Der ursprüngliche Leasingnehmer kann früher aus dem Vertrag aussteigen, während der neue Leasingnehmer einen Vertrag mit einer kurzen Laufzeit bekommt und dennoch von günstigen Leasingraten profitiert.
Alle Beteiligten (der ursprüngliche Leasingnehmer, der neue Leasingnehmer und die Leasingbank) profitieren, wenn es zu einer Übernahme kommt. Ein Überblick:
Vorteile einer Leasingübernahme | Wer profitiert? | Wie wird profitiert? |
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1. Günstige Konditionen | Vorteil für den neuen Leasingnehmer | Kürzere verbleibende Vertragslaufzeit, Womöglich günstigere Leasingraten & keine Anfangsinvestition (Durch den ursprünglichen Leasingnehmer wurde bereits eine Anzahlung getätigt, die der neue Leasingnehmer nicht mehr leisten muss). |
2. Vorzeitiges Ausscheiden aus einem Vertrag und Vermeidung vorzeitiger Strafzahlungen. | Vorteil für den ursprünglichen Leasingnehmer | Der ursprüngliche Leasingnehmer findet eine Möglichkeit, vorzeitig aus einem ungewollten Vertrag herauszukommen, und muss so die Leasingraten nicht mehr zahlen & den Leasingvertrag ohne Strafzahlungen abschließen. |
3. Weiterlaufendes Leasing durch einen Leasingübernehmer. | Die Leasingbank | Mit Der Übernahme erhält die Leasingbank weiterhin den vereinbarten Betrag. |
So attraktiv und günstig diese Art von Leasing auf dem Leasingmarkt zunächst erscheint, bringt sie neben der vielen Vorteile auch ein paar Nachteile mit sich.
Nachteile einer Leasingübernahme | Begründung |
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1. Eingeschränkte Modellauswahl | Bei einer Leasingübernahme ist der neue Leasingnehmer auf das Fahrzeugmodell beschränkt, das der ursprüngliche Leasingnehmer gewählt hat – von der Lackierung über die Sicherheitsausstattung bis zu der Motorisierung und den Features. |
2. Übernahme von Gebrauchsspuren | Das Fahrzeug kann bereits Gebrauchsspuren oder Abnutzungserscheinungen aufweisen, da es vor der Übernahme vom ursprünglichen Leasingnehmer genutzt wurde. |
3. Übernahme von Leasingkonditionen | Die Laufzeit und die individuelle Kilometerleistung sind vom neuen Leasingnehmer zu übernehmen. Vor allem dieser Punkt kann zu Mehrkosten führen: Wer mehr Kilometer fährt, als der ursprüngliche Leasingnehmer vereinbart hatte, muss mit Nachzahlungen für die Mehrkilometer rechnen. |
4. Administrative Kosten durch Leasingbank. | Die Leasingübernahme erfordert die Zustimmung des Leasinggebers, der das Fahrzeug ursprünglich geleast hat. Es können Gebühren oder administrative Kosten anfallen. |
In den letzten Jahren waren vor allem Modelle von Volkswagen im Auto-Leasing sehr gefragt. Es gibt jedoch noch eine Reihe weiterer beliebter Leasing-Automodelle in Österreich, darunter:
Die Leasingübernahme beinhaltet mehrere Schritte und es gibt einige Aspekte zu beachten, einschließlich der Kosten. Hier ist ein Überblick über den Ablauf, die Kosten und was es zu beachten gibt.
Eine allgemeine Beschreibung des Ablaufs einer Leasingübernahme:
Im ersten Schritt gilt es die Konditionen des Vertrags wie Details des Fahrzeugs, die verbleibende Laufzeit des Leasingvertrags und die monatlichen Zahlungen zu überprüfen. Da der Leasinggeber für die Vertragsunterschreibung eine Gebühr erhebt, muss zunächst geklärt werden, wer die Kosten für die eigentliche Übernahme des Vertrags trägt. Außerdem ist festzulegen, ob der neue Leasingnehmer einen Anteil an der geleisteten Anzahlung übernimmt.
Wenn die Voraussetzungen passen, gilt es, das Fahrzeug persönlich zu inspizieren. Dabei sind der Zustand des Fahrzeugs sowie die Dokumente zu prüfen, beispielsweise das Serviceheft und die Fahrzeugpapiere. Es ist zudem sehr wichtig, dass der neue Leasingnehmer bei der Rückgabe für keine Schäden oder gefahrene Mehrkilometer aufkommen muss, die vor der Übernahme entstanden sind.
Der ursprüngliche und der neue Leasingnehmer geben ihre Daten an und füllen ein entsprechendes Formular aus. Der potenzielle Leasingnehmer muss eine Schufa-Auskunft und eine Selbstauskunft samt Verdienstnachweisen vorlegen. Auch seine Bonität wird geprüft.
Wenn sich alle Parteien geeignet haben und die Bonitätsprüfung positiv ausgefallen ist, wird das Fahrzeug beim Verkehrsamt auf den Namen des neuen Leasingnehmers angemeldet. Die Leasingübernahme ist nun abgeschlossen. Der neue Leasingnehmer ist verantwortlich für das Fahrzeug, die monatlichen Leasingzahlungen und die Pflege des Fahrzeugs für die verbleibende Laufzeit des Leasingvertrags.
Wartezeit Leasingvertrag
Wer ganz schnell einen Wagen braucht, muss etwas Geduld mitbringen. Es kann bis zu sechs Wochen dauern, bis die Übernahme des Leasingvertrags abgeschlossen ist.
Wie viel eine Leasingübernahme kostet, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Kosten einer Leasingübernahme können je nach den Bedingungen des Leasingvertrags und den Vereinbarungen zwischen dem aktuellen Leasingnehmer und dem potenziellen Übernehmer variieren. Hier sind einige mögliche Kosten, die bei einer Leasingübernahme auftreten können:
Kosten | Begründung |
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Leasing-Übernahmekosten: | Der aktuelle Leasingnehmer oder die Leasingbank können eine Gebühr für die Übertragung des Leasingvertrags und des Fahrzeugs verlangen. Diese Kosten können verhandelbar sein und variieren von Fall zu Fall. |
Bonitätsprüfung: | Der Leasinggeber kann eine Bonitätsprüfung durchführen, um die Kreditwürdigkeit des potenziellen Übernehmers zu überprüfen. In einigen Fällen wird eine kleine Gebühr erhoben. |
Vertragsanpassungen: | Wenn der Leasing-Übernehmer Vertragsbedingungen, wie die Laufzeit des Leasingvertrags oder die Kilometerbegrenzung, anpassen möchte, können Gebühren oder Anpassungskosten anfallen. |
Versicherung: | Der Leasing-Übernehmer ist für die Versicherung des Fahrzeugs verantwortlich. Die Kosten für die Versicherung hängen von Fahrzeugmodell, individueller Fahrergeschichte und anderen Faktoren ab. |
Leasingzahlungen: | Der Leasing-Übernehmer trägt von nun an die monatlichen Leasingzahlungen, die im ursprünglichen Leasingvertrag festgelegt wurden. Die genauen Kosten hängen von den vereinbarten Raten, der Laufzeit des Vertrags und anderen Vertragsbedingungen ab. |
Vor Abschluss der Leasingübernahme ist es wichtig, die allgemeinen Bedingungen genau zu prüfen. Vor allem die vereinbarten Inklusivkilometer spielen eine Rolle: Der neue Leasingnehmer muss sich überlegen, ob die Kilometer in etwa seiner Fahrleistung entsprechen, und darauf achten, ob sie vielleicht bereits durch den aktuellen Leasingnehmer ausgeschöpft wurden. Wer mehr Kilometer fährt, als der ursprüngliche Leasingnehmer vereinbart hatte, muss mit Nachzahlungen für die Mehrkilometer rechnen. Es muss auch geprüft werden, ob die Preise für Mehrkilometer transparent dargelegt sind.
Es empfiehlt sich, die Leasingübernahme penibel schriftlich zu dokumentieren und alle Schäden aufzulisten. So kann der neue Leasingnehmer sicher gehen, dass er bei der Rückgabe nicht für Schäden haftet, die der ursprüngliche Leasingnehmer verursacht hat. Eventuell ist sogar ein Gutachter für die Dokumentation von Mängeln ratsam.
Hier sind einige weitere Punkte, die es bei einer Leasingübernahme zu berücksichtigen gilt:
Von einer Leasingübernahme profitieren sowohl der ursprüngliche als auch der neue Leasingnehmer sowie die Leasingbank. Es gibt aber für den neuen Leasingnehmer einiges, das es zu beachten gilt: Vertragslaufzeit, Kilometerbegrenzung, Zustand des Fahrzeugs, Übernahmekosten und Versicherung. Wichtig ist, dass die Leasingübernahme schriftlich dokumentiert wird. Der neue Leasingnehmer muss außerdem darauf achten, dass er sich bei der Leasingübernahme für vorhandene Mängel und gefahrene Mehrkilometer durch den vorherigen Leasingnehmer entschädigen lässt. Ansonsten ist es an dem neuen Leasingnehmer, bei der Rückgabe für alle Schäden und Mehrkilometer aufzukommen, auch wenn er diese gar nicht verursacht hat.