Vor oder im Zuge der Führerscheinausbildung muss ein Arzt feststellen, ob du gesundheitlich für eine Teilnahme am Straßenverkehr geeignet bist. Das klingt womöglich wilder, als es letzten Endes ist. Also keine Sorge, die Anforderungen sind nicht allzu hoch. Sehen wir uns in Ruhe alle wichtigen Dinge rund um diese Untersuchung an.
Wo kann ich die ärztliche Untersuchung machen lassen?
Viele Fahrschulen bieten Termine für die Untersuchung an. Dabei kommt meist passend zum aktuellen Theoriekurs ein Arzt direkt in die Fahrschule und untersucht die Fahrschüler. Alleine daran lässt sich erkennen, dass keine allzu großen Untersuchungen anstehen können.
Alternativ dazu sind auch viele praktische Ärzte für die Führerschein-Untersuchung zugelassen. In vielen Fahrschulen gibt es sogar Listen mit diesen sogenannten sachverständigen Ärzten in deiner Nähe. Du kannst den Arzt frei wählen, es gibt dabei jedoch eine Bedingung: Er darf dich in den letzten 5 Jahren nicht betreut haben. Der eigene Hausarzt fällt in den meisten Fällen also weg.
Den Amtsarzt musst du für diese Untersuchung übrigens nur in den seltensten Fällen aufsuchen.
Wie viel kostet die Untersuchung und was muss ich mitbringen?
Die Kosten unterscheiden sich anhand der Führerscheinklassen. Für die Klassen A, B, BE und F kostet die Untersuchung EUR 35,00. Für die Klassen C und D sind es EUR 50,00. Für den Busführerschein, also die Klasse D kommt zusätzlich ein verkehrspsychologisches Screening für EUR 130,00 dazu.
Neben dem Geld für die Untersuchung musst zu zudem einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen. Brillenträger brauchen zusätzlich wahlweise die Brillenglasbestimmung eines Optikers oder ein Attest des Augenarztes. Wenn du Kontaktlinsen trägst, benötigst du außerdem ein Verträglichkeitsattest von deinem Augenarzt.
Was wird untersucht?
Die Untersuchung umfasst folgende Liste an Dingen: - Erhebung der Krankheitsgeschichte - Gesamteindruck: Motorik, Mimik, Gestik, Koordination und Sprachvermögen - Größe und Gewicht - Sehschärfekontrolle sowie eine grobe Überprüfung des Gesichtsfeldes - Hörtest - Herzkreislaufkontrolle - Beweglichkeit der Extremitäten - Überprüfung auf Tremor (Muskelzittern)
Diese lange Liste kann der Arzt meist recht flott mit dir absolvieren. Zuerst plaudert ihr kurz über etwaige Erkrankungen oder Probleme, die du haben könntest. Nebenbei bekommt der Arzt schon einen Eindruck, ob ihm etwas an deiner Motorik oder Ähnlichem auffällt. Nach einem schnellen Messen und Wiegen geht es mit einem klassischen, kleinen Sehtest weiter. Danach folgen ein kurzer Hörtest sowie eine Blutdruck- und Pulsmessung. Zum Abschluss testet der Arzt kurz deine Beweglichkeit mithilfe von Kniebeugen und seitlichem Bewegen der Arme und er überprüft, ob du mit beiden Händen zugreifen kannst.
Nach ein paar Minuten ist der Spuk schon wieder vorbei und der Arzt stellt dir im Idealfall ein positives Gutachten aus.
Was steht im Gutachten und wie lange ist es gültig?
Die möglichen Ergebnisse teilen sich in folgende Kategorien auf: - Geeignet: Wenn alles passt, bist du ohne Einschränkung für die jeweilige Klasse geeignet. - Bedingt geeignet: Wenn du bestimmte Körperersatzstücke, Behelfe oder besondere Fahrzeuge verwenden musst, bist du bedingt geeignet. In diesem Fall wird das Gutachten mit einer Befristung, bestimmten Auflagen oder einer beschränkten Gültigkeit ausgestellt. - Beschränkt geeignet: Wenn der Arzt eine körperliche Beeinträchtigung feststellt, die nur mit einem bestimmten Fahrzeug ausgeglichen werden kann, bist du beschränkt geeignet. - Nicht geeignet: Bei diesem Ergebnis bist du zum Lenken einer oder mehrerer Klassen leider ungeeignet.
In den allermeisten Fällen haben die Führerscheinanwärter jedoch nichts zu befürchten und sie sind uneingeschränkt geeignet. Das ausgestellte Gutachten ist höchsten 18 Monate lang gültig. Das gilt auch in den meisten Fällen, wenn du mit etwas Verzögerung eine weitere Führerscheinklasse erwerben willst. Wenn dir zum Beispiel 6 Monate nach dem B-Schein einfallen sollte, dass du auch Motorrad fahren möchtest, dann kannst du das bestehende Gutachten verwenden. Ausnahme: Für die Klasse C und D musst du in jedem Fall ein neues Gutachten machen lassen.
Was passiert, wenn etwas nicht passt?
Wenn der sachverständige Arzt nach der Untersuchung kein positives Gutachten ausstellen kann, geht es für dich beim Amtsarzt weiter. Dieser schickt dich gegebenenfalls zu entsprechenden Fachärzten oder zum Verkehrspsychologen.
Wie gesagt, gibt es in der überwältigenden Mehrheit der Fälle keinerlei Probleme und du kannst deine Führerscheinausbildung uneingeschränkt weiter durchziehen und über Theorie- und Praxisprüfung zum langersehnten Führerschein kommen.