Diese Vergehen betreffen die Probezeit für den Führerschein
Kleinere Delikte wie Falschparken oder kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen haben auf die Probezeit keine Auswirkung. Sogenannte schwere Übertretungen allerdings schon. Dazu zählen folgende Verstöße:
- Fahrerflucht
- Fahren gegen eine Einbahn
- Überholen unter gefährlichen Umständen
- Nichtbefolgen von Überholverboten
- Vorrangverletzungen
- Über eine rote Ampel fahren
- Das Fahren in entgegengesetzter Fahrtrichtung
- Im Ortsgebiet um mehr als 20 km/h zu schnell
- Auf Freilandstraßen um mehr als 40 km/h zu schnell
- Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung beim Lenken eines Kfz
- Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, oder anders gesagt: Handynutzung am Steuer
Manche Dinge klingen hier wenig überraschend, doch einige von ihnen können schnell unterschätzt werden. Gerade die Handynutzung kann hier vielen zum Verhängnis werden.
Sonderregelung Alkohol
Noch etwas strenger wird es im Rahmen der Probezeit des Führerscheins rund um das Thema Alkohol. Die Alkoholgrenze liegt hier bei 0,1 Promille anstelle der späteren 0,5 Promille. Anders gesagt: Es herrscht quasi ein absolutes Alkoholverbot, wenn Fahranfänger während der Probezeit mit dem Auto fahren möchten.
Die Konsequenzen dieser Regelverstöße in der Probezeit
Was passiert, wenn Fahranfänger tatsächlich einen der genannten Verstöße begehen? Das ist überraschend einfach erklärt: Zusätzlich zur ohnehin fälligen Strafe müssen sie zur Nachschulung und die Probezeit verlängert sich um ein weiteres Jahr. Wenn sie innerhalb der dritten Probezeit noch einmal gegen eines der genannten Dinge verstoßen, müssen ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Untersuchung die gesundheitliche Eignung abklären.
Worum geht es bei einer Nachschulung?
Die Nachschulung ist ein wesentlicher Teil der möglichen Konsequenzen bei Vergehen innerhalb der Probezeit. In der Nachschulung geht es vor allem um eines: Die Aufarbeitung des Fehlverhaltens gemeinsam mit einem Psychologen. Zusammen gehen Fahranfänger also noch einmal genau darauf ein, was sie falsch gemacht haben und wie sie es in Zukunft besser machen werden. Dabei fragt niemand Fahrschulwissen ab und es gibt auch keine Prüfung zum Schluss.
Im Wesentlichen gibt es drei Arten von Nachschulungen:
- Für alkoholauffällige Lenker
- Für verkehrsauffällige Lenker
- Für drogenauffällige Lenker
So aufgeteilt können mehrere Teilnehmer ideal zusammenarbeiten und gemeinsam über ihre ähnlichen Vergehen sprechen. Je nach Thema dauert eine Nachschulung entweder 4 x 3,5 Stunden für die Nachschulungen rund um Alkohol und Drogen oder 4 x 3 Stunden und eine Fahrprobe lang für die verkehrsauffälligen Lenker.
Die dafür nötige Zeit ist für die meisten Teilnehmer das geringere Problem. Die Kosten für eine Nachschulung schmerzen meist deutlich mehr. Immerhin werden dafür zusätzlich zur eigentlichen Strafe 495 bis 555 Euro fällig. Ein weiterer guter Grund für Fahranfänger, gut zu überlegen, ob sie es wirklich riskieren sollten, doch noch kurz auf das Handy zu schauen oder ausnahmsweise doch ein Seiterl mitzutrinken.