Das Wichtigste vorab: Ein Mofa-Führerschein erlaubt nicht das Führen eines Mehrspur-Fahrzeuges. Und um solche handelt es sich bei allen Fahrzeugen, die vier Räder haben und eben nicht zwei, wie ein Fahrrad, Mofa oder Moped. Für das Führen eines Mehrspur-Fahrzeuges mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h braucht es einen Führerschein der Klassen AM oder B. Es sei denn, es handelt sich um einen Krankenfahrstuhl. Bis 2002 war es noch erlaubt, so ein Fahrzeug ohne Führerschein bewegen zu dürfen. Seit 2002 haben sich die Voraussetzungen jedoch geändert. So muss das Fahrzeug als Krankenfahrstuhl zugelassen sein, was bei benzingetriebenen Fahrzeugen jedoch üblicherweise nicht mehr möglich ist. Führerscheinfrei sind daher nur noch mehrspurige Fahrzeuge die maximal 20 km/h schnell und nicht breiter als 70 cm sind. Fahrzeuge mit bis zu 25 km/h sind weder von einer Führerschein-Pflicht an sich befreit noch dürfen sie mit einem Mofa-Führerschein gefahren werden. Leichte Kraftfahrzeuge mit vier Rädern dürfen nicht mehr als 6 kW Leistung und nicht mehr Leergewicht als 425 kg haben. Das gilt als Einschränkung für alle Fahrzeuge aus dem Segment der Mini-, Moped-, Leichtkraftfahrzeuge.
Moped-, Mini-, und Micro-Autos fallen in die Fahrzeugklasse der Fahrzeuge bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und auch hierfür ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Interessant ist die Fahrerlaubnis für diese Fahrzeugklasse besonders für junge Menschen, da man sie bereits mit 15 Jahren erwerben darf. Eine wichtige Einschränkung gibt es jedoch: Ein Fahrzeug, das mit der Führerscheinklasse AM gefahren werden darf, muss mindestens vier Räder und darf aber nicht mehr als zwei Sitzplätze haben. Hat das Micro-Car drei Räder, benötigt man den Führerschein der Klasse A1. Wer bereits einen klassischen Führerschein der Klasse B hat, der darf natürlich auch mit diesen Micro-Cars unterwegs sein.
15 Jahre als Mindestalter für den Führerschein-Erwerb
Seit 27.07.2021 gilt das Mindestalter von 15 Jahren für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse AM zum Führen eines Leichtkraftfahrzeuges mit vier Rädern für alle Bundesländer. Zuvor war diese Möglichkeit noch auf einige Bundesländer im Osten Deutschlands beschränkt.
Nein, seit Ende der 1950er Jahre ist diese Fahrzeugklasse bei den namhaften deutschen PKW-Herstellern nicht mehr vertreten. Allerdings erfreuten sich seinerzeit aus deutscher Produktion stammende Kleinfahrzeuge wie der Messerschmitt Kabinenroller oder die BMW Isetta in den Nachkriegsjahren großer Beliebtheit.
Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h sind von der Nutzung auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ausgeschlossen, da hier nur Fahrzeuge zulässig sind, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können. Wer also ein Micro-Car sein Eigen nennt, darf dies nur auf Landstraßen und in Ortschaften oder Städten bewegen.
Wer sich mit der Anschaffung eines der hier beschriebenen Fahrzeuge beschäftigt, der sollte wissen, dass für die Sicherheit der Fahrzeuge in dieser Fahrzeugklasse gänzlich andere Vorgaben bestehen. So sind Crash-Tests für diese Fahrzeugklasse nicht vorgeschrieben. Leichtkraftfahrzeuge sind mit der beschränkten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gerade auf Landstraßen auch eher ein Hindernis und erfordern von den anderen Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Zwar dürfen Leichtkraftfahrzeuge mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h auf Landstraßen unterwegs sein und das auch nachts, denn für die Zulassung dieser Fahrzeuge ist eine entsprechend verkehrssichere Beleuchtungseinrichtung Voraussetzung. Hier sei aber auch aus Gründen des Eigenschutzes auf die möglichen hohen Unterschiede zur Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer hingewiesen. Micro-Cars haben gegenüber Einspur-Fahrzeugen, die mit den Führerscheinklassen AM oder A1 gefahren werden dürfen, den Vorteil, dass man bei Regen im Trockenen sitzt und auch nicht einfach umkippen kann – daher werden sie auch von Menschen mit Handicap als Alternative für eine individuelle Mobilität genutzt. Jedoch sollte man beim Thema Unfall-Sicherheit im Hinterkopf behalten, dass Micro-Cars nicht den gleichen Schutz bieten wie klassische PKWs.
AIXAM gehört zu den größten Herstellern für Leichtkraftfahrzeuge und bietet eine Vielzahl von Modellen an. Den Zugang zur wetterfesten Mobilität bekommt man ab 15 Jahren mit dem Führerschein der Klasse AM - und das bundesweit. Wer einen Führerschein der Klasse T (Traktor) hat, darf diese Fahrzeuge ebenso führen.
Für die Inbetriebnahme von Leichtkraftfahrzeugen bedarf es keiner Zulassung. Lediglich eine Versicherungsbescheinigung wie bei Mofas und ein entsprechendes kleines Nummernschild sind erforderlich. Mini-Cars haben damit extrem niedrige Betriebskosten. Dem Leichtkraftfahrzeug werden Versicherungskosten ähnlich eines Mofas berechnet, keine KFZ-Steuer, keine teuren Zulassungskosten und auch beim Unterhalt sind Leichtkraftfahrzeuge im Vorteil.
Die Zulassungsfreiheit bedeutet für aktuelle Leichtkraftfahrzeuge zudem, dass TÜV- und Abgasuntersuchung entfallen, auch eine Umweltplakette ist nicht erforderlich. Leichtkraftfahrzeuge sind damit auch frei für alle Umweltzonen und unterliegen hier nicht möglichen Fahrverboten.
Der französische Marktführer für Leichtkraftfahrzeuge führt bei den konventionell betriebenen Leichtkraftfahrzeugen ein Modellprogramm, das aus drei Baureihen besteht. Den Anfang machen die klassischen „City“ Modelle. AIXAM bietet den City in drei Ausstattungslinien an. Die günstigste Alternative ist der „City Pack“ mit einem Startpreis von 12.790 Euro. Die City-Baureihe ist als Coupé EVO auch in einer Version mit flacherer Dachlinie erhältlich. Zudem gibt es eine „Crossline“ getaufte Version mit der Optik eines Mini-SUVs. Das aktuelle Top-Modell der City-Baureihe ist der Coupé GTi für 16.490 Euro. Diese Fahrzeuge werden alle von dem gleichen KUBOTA Dieselmotor angetrieben. Ein Zweizylinder 4-Takt-Dieselmotor mit 479 ccm Hubraum und den maximal erlaubten 6 kW Motorleistung. Der Verbrauch der Fahrzeuge wird mit 3.1 Liter auf 100 Kilometern angegeben.
Wer es elektrisch mag, der bekommt den City auch in einer E-Version. Die Vollelektrischen AIXAM sind ebenso als City, Coupé oder auch als Cross Premium erhältlich. Der Basis-Preis der e-AIXAM beträgt 14.290 Euro, der e-Coupé GTi bildet das obere Ende der Preisliste mit 20.700 Euro. Die elektrischen AIXAM werden von einem 6kW starken Synchron-Permanentmagnetmotor angetrieben. Die Batterie beim eCity hat eine nutzbare Kapazität von 5,14 kWh und bietet damit eine Reichweite von bis zu 70 km an. eCoupé und eCrossover haben jeweils einen Akku mit 7,26 kWh und kommen damit bis zu 95 km weit. Für den für diese Leichtkraftfahrzeuge in der Regel vorgesehenen Einsatzbereich sind das sehr gut ausreichende Werte.
Wer es noch ein wenig günstiger mag, der wendet sich den AIXAM „MiniAuto“ Modellen zu. Hier sind die Einstiegspreise bereits bei 9.690 € notiert. Die Fahrzeuge unterscheiden sich zwar in der Optik von den City-Modellen, werden allerdings vom gleichen 6 kW Dieselmotor angetrieben.
AIXAM hat aber auch einige für Unternehmer und hier vor allem für Lieferdienste speziell entworfene Modelle im Angebot. Die als „Truck“ bezeichneten Leichtkraftfahrzeuge überzeugen mit einer vom Fahrgastraum getrennten Ladefläche in fast quadratischer Form. Eine zwei Quadratmeter große Grundfläche und die Ausgestaltung sowohl als Pritsche oder auch als geschlossene Ladefläche lassen den AIXAM Truck zum Lieferhelden werden. Wie bei den anderen Fahrzeugen auch, bietet AIXAM den „Truck“ sowohl mit dem Zweizylinder Diesel als auch mit dem 6kW starken E-Motor an. Beide Fahrzeuge lassen sich bereits ab 15 Jahren mit dem Führerschein der Klasse AM fahren.
Den Anfang macht der Ligier Dué, der einen 6 kW starken Dieselmotor besitzt und bereits ab 10.899 € erhältlich ist. Den durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch gibt Ligier hier mit 3.6 Litern auf 100 km an. Der Dué ist nur 2.87 Metern lang und passt damit ein jede Parklücke. Bei Breite und Höhe besitzt der Dué ein fast quadratisches Verhältnis von 1.500 mm zu 1.485 mm. Alle Ligier-Modelle werden von einem Dieseltriebwerk auf ihre Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschleunigt. Besonders hervorzuheben sind die „Ligier JS60“ Modelle, die vom Hersteller als „schicke SUV“ beschrieben werden.
Ligier bietet für seine Modelle optional einen Fahrer-Airbag an - ebenso sind Multimedia-Einheiten mit Apple CarPlay erhältlich. Der Verzicht auf mehr als 45 km/h muss also nicht der Verzicht auf beliebte Extra-Optionen im eigenen Microcar sein.
Theoretisch ja. Praktisch wird es schwierig. Die Regeln für die Führerscheinklasse AM sind eindeutig. Die maximale Fahrzeugmasse darf 425 kg nicht überschreiten und die Leistung des Antriebs darf 6 kW bei Leichtkraftfahrzeugen nicht übersteigen. Alleine die Beschränkung des Leergewichtes lässt die Idee von in der Geschwindigkeit reduzierten normalen PKW nicht mehr zu. Was natürlich nur für Menschen gilt, die eben keinen Führerschein der Klasse B haben. Wer unbedingt mit 16 bereits ein Fahrzeug mit Dach führen möchte, der muss den Führerschein der Klasse A1 erwerben. Damit eröffnet sich die Alternative eines Umbaus. Allerdings erfüllen nur wenige Fahrzeuge die Vorgaben für einen solchen Umbau. Möglich wird es mit dem Ellenator, dem Umbau eines Fiat 500, der dann nicht nur als „Dreirad“ gilt (diese darf man mit Führerschein A1 fahren), sondern auch auf maximal 15 kW Leistung reduziert werden kann. Der so umgebaute Fiat 500 kostet als Neufahrzeug mit seinem Basispreis von 12.490 € und den zusätzlichen Umbaukosten von 5.000 € insgesamt damit mindestens 17.490 €. Dafür ist der Nachwuchs dann aber auch mit einem Fahrzeug mit Crash-Sicherheit und allen üblichen Sicherheitsausstattungen unterwegs. Und mit bis zu 90 km/h darf der umgebaute Fiat 500 Ellenator sogar auf die Autobahn.
Hauptsache mobil - für viele Menschen ist die individuelle Mobilität ein sehr hohes Gut. Als Ersatz für normale Fahrzeuge mit ihren hohen Unterhaltskosten sind Mikroautos und Mopeds eine praktische Alternative, insbesondere für Menschen, die in einer ländlichen Umgebung leben. Wer einfach nur nicht nass werden will auf seinem Mofa und bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis hat, der wird bei den Microcars fündig. Wer seinem Nachwuchs bereits frühzeitig eigene Mobilität ermöglichen will, der muss sich entscheiden: Sicherheit für viel Geld und ab 16 Jahren mit dem Führerschein der Klasse 1A, oder für das kleine Budget - ein Micro-Car.