Angemeldetes Auto verkaufen: Was tun, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet?
Beim Verkauf eines Autos ist es wichtig, sicherzustellen, dass der Käufer das Fahrzeug ordnungsgemäß neu anmeldet. Andernfalls können rechtliche und finanzielle Probleme entstehen. Im Folgenden erläutern wir die Konsequenzen und die notwendigen Schritte, die du als Verkäufer unternehmen solltest.
Abmeldebestätigung vereinbaren und Veräußerungsanzeige durchführen
Vereinbare mit dem Käufer, dass er eine Bestätigung über die Neuanmeldung vorlegt. So stellst du sicher, dass das Fahrzeug nicht mehr über dich versichert ist und die Haftung ausgeschlossen wird. Zusätzlich solltest du eine Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle durchführen. Diese Anzeige informiert die Versicherung über den Besitzerwechsel und schützt dich vor Haftungsansprüchen, falls der Käufer das Fahrzeug nicht abmeldet.
Risiken und rechtliche Konsequenzen bei Nichtabmeldung
Wenn der Käufer das Auto nicht neu anmeldet, kannst du weiterhin für Schäden haftbar gemacht werden, die nach dem Verkauf entstehen. Du müsstest dann nachweisen, dass du das Fahrzeug nicht mehr gefahren hast, was zu finanziellen Belastungen und rechtlichen Konsequenzen führen kann. Ohne die Veräußerungsanzeige deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall keine Kosten ab.
Selbstständige Abmeldung und zusätzliche Schutzmaßnahmen
Falls der Käufer das Auto nicht ummeldet, solltest du es selbst abmelden. Dafür benötigst du den Kaufvertrag und einen gültigen Lichtbildausweis. Falls das Fahrzeug noch angemeldet ist, können die Kennzeichen (Taferl) und der Typenschein bei der Zulassungsstelle abgegeben werden. Beobachte deine Versicherungsabrechnungen: Erkennst du weiterhin Abbuchungen der Versicherungsprämie, solltest du umgehend handeln und die Abmeldung vornehmen. Durch die eigene Veräußerungsanzeige vermeidest du unnötige Haftungsrisiken und finanzielle Belastungen. In Österreich ist es ratsam, diesen Schritt unabhängig davon durchzuführen, ob der Käufer das Auto neu anmeldet oder nicht.