Zum Hauptinhalt springen
AutoScout24 steht Ihnen aktuell aufgrund von Wartungsarbeiten nur eingeschränkt zur Verfügung. Dies betrifft einige Funktionen wie z.B. die Kontaktaufnahme mit Verkäufern, das Einloggen oder das Verwalten Ihrer Fahrzeuge für den Verkauf.
Verkauf
Verkauf

Das Auto angemeldet verkaufen: Was du wissen solltest

Jetzt kostenfrei inserieren und Wunschpreis erzielen oder in nur 24 Stunden kostenfrei an geprüfte Partner verkaufen:

Jetzt Auto verkaufen

Die rechtliche Lage beim Verkauf eines angemeldeten Autos ist eindeutig: Es ist möglich, ein Fahrzeug zu verkaufen, das weiterhin auf den Vorbesitzer angemeldet ist. Doch Vorsicht: Die Haftung verbleibt bei diesem. Unser Ratgeber klärt über die Umstände zum Verkauf eines angemeldeten Autos auf.

Wie geht der Verkauf eines Autos üblicherweise vonstatten?

Signing a contract for car

Täglich werden in ganz Deutschland tausende Käufe und Verkäufe von Gebrauchtwagen getätigt. Die Vorgehensweise ist dabei meist sehr ähnlich und wird vielfach praktiziert. Die An- und Abmeldung bei der Kfz-Versicherung ist ein wichtiger Meilenstein beim Verkauf des alten Fahrzeugs. Hierbei muss in einem ersten Schritt zwischen Verkauf an einen Händler beziehungsweise an eine Privatperson unterschieden werden. Zunächst muss der Kauf formal mittels Kaufvertrag abgeschlossen werden. Dies ist der offizielle Akt für den abgewickelten Besitzerwechsel. Das Fahrzeug kann vor oder nach Kaufabschluss bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden. Beide Optionen bieten ihre Vor- und Nachteile.

Spätestens nach Übernahme des Fahrzeugs durch den Käufer sollte das Fahrzeug umgemeldet werden. Mit diesem Schritt wird der Verkauf durchgeführt und das Thema für Käufer und Verkäufer endgültig erledigt.

Wer meldet das Auto beim Verkauf bei der Kfz-Versicherung ab?

Falls das Fahrzeug an einen Händler veräußert wird, musst du dich selbst um nichts weiter kümmern. Es werden Fahrzeugpapiere (Zulassung, Typenschein, etc.) und eventuelles Zubehör sowie Sonderausstattung (zweiter Satz Reifen, Erste Hilfe Koffer) gemeinsam mit dem Auto abgegeben und mittels Kaufvertrag wird der Besitzwechsel abgewickelt.

Beim Verkauf des Fahrzeugs an eine Privatperson gibt es mehrere Möglichkeiten, wie der Besitzerwechsel durchgeführt werden kann. Viele Verkäufer melden das Auto bereits bei der Versicherung ab, sobald es zum Verkauf angeboten wird. Der Nachteil dabei ist, dass das Fahrzeug ab dem Moment der Abmeldung keine Straßenzulassung mehr hat. Damit können Probefahrten nur noch mit Überstellungskennzeichen gemacht werden, über die Privatpersonen in der Regel nicht verfügen. Eine Alternative dabei ist das Kurzzeitkennzeichen. Es sollte jedoch bedacht werden, dass dieses Kosten und Zeitaufwände verursacht.

Eine weitere Option ist es, das Fahrzeug bis zur Kaufabwicklung angemeldet zu lassen. Der potenzielle Käufer kann somit die Probefahrt durchführen und sich von der Qualität des Gebrauchtwagens überzeugen. Das Fahren im öffentlichen Raum wie auch das Abstellen auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz stellen damit keine Hindernisse mehr dar. Jedoch ist in diesem Fall ein gut durchdachter Abmeldeprozess gefragt. Schließlich könnte der Käufer mit dem Auto theoretisch einfach weiterfahren und der Verkäufer zahlt nach wie vor die Versicherung und haftet damit vollumfänglich für etwaige Schäden durch Unfälle.

Was passiert, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet?

Grundsätzlich ist der Verkäufer für das Fahrzeug während der Phase zwischen An- und Abmeldung verantwortlich. Das bedeutet, wenn der Käufer nun einen Unfall verursacht oder Verkehrsregeln missachtet, dann haftet der Verkäufer vollumfänglich. Dies birgt ein gewisses Risiko für ihn. Am häufigsten handelt es sich beim Käufer um eine absolut unbekannte Person, wodurch keine Vertrauensbasis vorhanden ist. Im schlimmsten Fall kann der Verkäufer einem Betrüger aufgelaufen sein und bleibt damit auf bestimmten Kosten sitzen, die der Käufer mit dem nicht abgemeldeten Fahrzeug verursacht hat.

Es ist daher unverzichtbar, sämtliche Kommunikation mit dem Käufer genau zu dokumentieren und diverse Bedingungen schriftlich festzulegen. Der Kaufvertrag muss sämtliche Konditionen klar deklarieren und den Zustand des Fahrzeugs aufzeichnen. Auch die Abwicklung der Kfz-Versicherung sollte hier festgehalten werden. Zubehör, Sonderausstattung, Mängel sowie andere spezielle Sachverhalte müssen ebenso schriftlich festgehalten werden. Sofern das Auto mit angemeldeter Kfz-Versicherung verkauft wird, muss eine Frist für die Abmeldung vereinbart werden. Diese Fristsetzung soll angemessen sein, bedeutet: In der Regel ist die Rede von etwa einer Woche, je nach Sachverhalt kann sie jedoch differieren.

Wie läuft ein Autoverkauf von Privatpersonen ab?

sell-a-car

Um das eigene Auto verkaufen zu können, ist beispielsweise ein entsprechendes Inserat notwendig. Ansprechende Fotos, eine detailreiche Beschreibung sowie die angemessene Preissetzung zeugen von einer Attraktivität des Angebots. Durch den Kontakt mit diversen Interessenten kommen Probefahrten und Preisverhandlungen zustande. Ist ein potenzieller Käufer gefunden und sind die Konditionen vereinbart, so geht es nun an den Kaufabschluss.

Die entscheidenden Schritte beim Verkauf eines Autos

In einem ersten Schritt muss der Kaufvertrag unterzeichnet werden. Dieser beinhaltet neben dem Kaufpreis auch diverse Fahrzeugdaten (Fahrgestellnummer, Kilometerzähler, etwaige Mängel, Baujahr) sowie die Daten der beiden Parteien (Namen und Adresse von Käufer und Verkäufer).

Ist die formale Arbeit getan, dann geht es an den tatsächlichen Besitzwechsel. Das Auto sollte zuvor gründlich ausgeräumt werden, sodass keine persönlichen Gegenstände im Fahrzeug verbleiben.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist nun die Ab- beziehungsweise Ummeldung des Autos bei der Zulassungsstelle und der Kfz-Versicherung. Dies sollte rasch (meist innerhalb von fünf Werktage) erfolgen.

Durch die Beendigung des Versicherungsschutzes des Verkäufers ist der Kauf endgültig abgewickelt.

Was passiert, wenn ich mein Auto verkaufe, aber der Käufer meldet es nicht ab?

Es ist stets ratsam, mit dem neuen Käufer zu vereinbaren, dass dieser eine Abmeldebestätigung übermittelt. So kann sichergestellt werden, dass der Verkäufer nun weiß: Sein verkauftes Fahrzeug ist nicht mehr über ihn versichert und die Haftung wird damit ausgeschlossen. Findet diese Feedbackschleife nicht statt, hat der Verkäufer keine Möglichkeit zu wissen, ob sein altes Auto umgemeldet wurde oder eben nicht. Unter Umständen kann eine teure Rechnung wegen eines Regelverstoßes ins Haus trudeln, der Verkäufer sieht sich ab diesem Zeitpunkt in der Beweispflicht, dass er das Gefährt zu diesem Zeitpunkt nicht gelenkt hat.

Meldet der Käufer das gekaufte Auto einfach nicht ab und fährt unbehelligt weiter, so ist es unerlässlich, dass die Abmeldung durch den Verkäufer passiert. Dabei wird lediglich der gültige Kaufvertrag sowie ein Lichtbildausweis verlangt und damit hat der Verkäufer die Möglichkeit, das Fahrzeug abzumelden. Erkennbar wird der Missstand spätestens dadurch, dass weiterhin die Versicherungsprämie beim Verkäufer abgebucht wird. Ab diesem Zeitpunkt sollte schnellstmöglich die eigene Kfz-Versicherung kontaktiert werden. Die Abmeldung des längst verkauften Autos muss nun rasch passieren, um etwaige Schäden und die dazugehörige Haftung zu verhindern. Der Vorgang passiert durch eine sogenannte Veräußerungsanzeige. Durch sie wird der Versicherung der Besitzerwechsel des angemeldeten Fahrzeugs mitgeteilt.

Wann muss ich eine Veräußerungsanzeige machen?

Per Definition muss die Veräußerungsanzeige unverzüglich nach Verkauf des Gefährts durchgeführt werden, obwohl das Wort „unverzüglich“ via Gesetz nicht näher definiert wird. Die einzige Ausnahme bildet dabei der Umstand, dass der neue Besitzer umgehend die Ummeldung durchführt. Somit wird das Kennzeichen gleich bei der Zulassungsstelle abgegeben und der Kauf ist damit abgeschlossen.

Ist der Käufer säumig, was die Abmeldung betrifft, so kann dies zu einem Problem werden. Wenn nämlich die Veräußerungsanzeige nicht durchgeführt wird, in dem Glauben, das Auto sei ohnehin bereits umgemeldet, dann deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall keine Kosten ab. Der Verkäufer hat indessen die Pflicht zu beweisen, dass das Fahrzeug schon vor dem Unfall verkauft und nicht vom Verkäufer gelenkt wurde. Selbst wenn der Fall vor Gericht landet und für den Verkäufer glimpflich ausgeht, sind es dennoch Kosten, Aufwände und Mühen, die er durch richtiges Handeln vermeidet. Der Verkäufer ist immer im Vorteil, wenn er die Veräußerungsanzeige auf jeden Fall durchführt, unabhängig ob der Käufer das Auto abmeldet oder auch nicht.

Welche Alternative gibt es dazu, ein Auto angemeldet zu verkaufen?

Als mögliche Alternative kommt ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen in Frage. Dieses kann bei der Zulassungsstelle problemlos beantragt werden. Der Antragsteller erhält ein Kennzeichen, das durch einen gelben Streifen erkennbar ist. Das Kennzeichen ist für fünf Tage gültig und in diesem Zeitraum kann das Auto uneingeschränkt genutzt werden.

Andernfalls gibt es auch das rote Kennzeichen, das sogenannte Überführungskennzeichen. Dieses ist jedoch Händlern vorbehalten und die Leistung kann nicht durch Privatpersonen in Anspruch genommen werden.

Auch das Ausfuhrkennzeichen spielt nur eine untergeordnete Rolle, da es lediglich dafür verwendet wird, das Fahrzeug ins europäische Ausland zu transportieren.

Eine andere Alternative ist, dass Käufer und Verkäufer das Auto gleich mit Abschluss des Kaufvertrags abmelden. In diesem Fall kommt es zu keinen Missverständnissen und das Risiko für den Verkäufer ist gering. Die Aufwendungen sind eventuell etwas höher durch den gemeinsamen Gang zur Kfz-Zulassungsstelle, jedoch ist dies wohl zugleich die transparenteste Art und Weise der Kaufabwicklung.

Fazit

Der Autoverkauf des geliebten Gefährts sollte wohl überlegt sein. Viel zu oft hängt noch eine emotionale Bindung daran und schließlich darf beim Verkauf nichts schiefgehen. Damit das Interesse von potenziellen Käufern geweckt wird, ist ein ansprechendes Inserat gefragt mit einer attraktiven Preissetzung. Damit keine Verluste eingefahren werden, sollten vorab gewisse Grenzen definiert werden, bis wohin der Kaufpreis verhandelt werden kann. Ist ein Käufer gefunden und sind verhandelte Konditionen vorhanden, so geht es nun rasch. Ab diesem Zeitpunkt sind Interessenkonflikte der beiden Parteien nicht mehr vorhanden. Während der Verkäufer seinen alten Gebrauchtwagen schnellstmöglich loswerden will, möchte der Käufer rasch mit der Inbetriebnahme starten. Der Verkäufer sollte den Kauf dennoch nicht überhastet durchführen, sondern gründlich und strukturiert Schritt für Schritt vorgehen.

Zunächst muss ein Kaufvertrag unterzeichnet werden. Dieser kann im Vorfeld vorbereitet werden. Neben Daten vom Verkäufer (Name, Adresse) muss das Dokument auch die Daten des Käufers sowie des Kaufobjekts (Fahrgestellnummer, Baujahr, Type, Kilometerzähler etc.) beinhalten. Im nächsten Schritt gehört das Fahrzeug von sämtlichen persönlichen Gegenständen geräumt und diverse Papiere (Zulassung, Betriebsgenehmigung, Anleitungen etc.) müssen bereitgestellt werden. Zu guter Letzt wird die Fahrzeug-Ummeldung vollzogen. Während viele Verkäufer ihren Gebrauchtwagen bereits zuvor abmelden, besteht genauso die Möglichkeit, das Auto angemeldet zu verkaufen. Dies ist zwar eine sehr bequeme Art und Weise, da die Probefahrt unkompliziert durchgeführt wird und der neue Fahrzeugbesitzer das Auto gleichzeitig mit der Anmeldung auch abmeldet, dennoch sollte bedacht werden, dass ein gewisses Risiko für den Verkäufer vorhanden ist.

Solange das Auto nach wie vor auf den ehemaligen Besitzer zugelassen ist, greift auch dessen Haftpflichtversicherung. Wenn der Käufer in dieser Zwischenphase einen Unfall verursacht, kann dies Probleme für den Verkäufer nach sich ziehen. Das Problem wird umgangen, indem der Verkäufer ein Kurzzeitkennzeichen beschafft, das für fünf Tage gültig ist. Oder aber er gibt die Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle bekannt, sobald das Auto durch den Käufer abgeholt wurde. Eine weitere Möglichkeit ist es, wenn im Zuge des Kaufabschlusses der Gebrauchtwagen gleich gemeinsam abgemeldet wird. Beide Varianten sind zwar mit einem etwas höheren Aufwand verbunden, sichern aber trotzdem dem Verkäufer höchste Sicherheit beim Kaufabschluss zu.

FAQ

Ja, du musst dein Auto vor dem Verkauf anmelden. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist es erforderlich, dass ein Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist, um auf öffentlichen Straßen gefahren werden zu dürfen.

Wenn du dein Auto angemeldet verkaufst, hat dies den Vorteil, dass potenzielle Käufer eine Probefahrt machen können. Dadurch erhöht sich die Attraktivität deines Fahrzeugs und es ist wahrscheinlicher, dass du einen Käufer findest. Zudem kann ein angemeldetes Auto einfacher auf seinen Zustand überprüft werden.

Beim Verkauf eines angemeldeten Autos besteht das Risiko, dass du für Verkehrsverstöße oder Unfälle haftbar gemacht wirst, die der Käufer nach dem Verkauf verursacht. Es ist wichtig, den Verkauf ordnungsgemäß zu dokumentieren und sicherzustellen, dass der Käufer das Fahrzeug auf seinen Namen ummeldet, um potenzielle rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Artikel teilen

Alle Artikel

Dok

Autoverkauf: Welche Dokumente sind bei der Übergabe wichtig?

Ratgeber · Erste Schritte zum Verkauf
older car, used car, selling

Das alte Auto verkaufen: Alle Infos, Tipps und Tricks

Ratgeber · Erste Schritte zum Verkauf
Inserat

Tipps und Tricks für das perfekte Inserat

Ratgeber · Erste Schritte zum Verkauf
Mehr anzeigen