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Angemeldetes Auto verkaufen: Vor- und Nachteile in der Übersicht

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Möchtest du dein angemeldetes Auto verkaufen, solltest du die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen, denn die Haftung bleibt bei dir, solange das Auto auf deinen Namen läuft. Unser Ratgeber erklärt dir die Vor- und Nachteile, wenn du dein Auto angemeldet verkaufen willst.

Wie geht der Verkauf eines Autos üblicherweise vonstatten?

Täglich werden in ganz Österreich tausende Käufe und Verkäufe von Gebrauchtwagen getätigt. Die Vorgehensweise ist dabei meist sehr ähnlich und wird vielfach praktiziert. Die Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle ist ein wichtiger Meilenstein beim Verkauf des alten Fahrzeugs. Hierbei muss in einem ersten Schritt zwischen Verkauf an einen Händler beziehungsweise an eine Privatperson unterschieden werden.

Zunächst muss der Kauf durch einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen werden. Dies ist der offizielle Akt für den abgewickelten Besitzerwechsel. Das Fahrzeug sollte idealerweise vor Übergabe an den Käufer bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden, insbesondere bei einem Verkauf an Privatpersonen. Eine Abmeldung nach dem Verkauf ist möglich, birgt jedoch ein höheres Risiko für den Verkäufer.

Spätestens nach Übernahme des Fahrzeugs durch den Käufer sollte das Fahrzeug neu angemeldet werden. Mit diesem Schritt wird der Verkauf durchgeführt und das Thema für Käufer und Verkäufer endgültig erledigt.

Wie läuft ein Autoverkauf von Privatpersonen ab?

Um das eigene Auto verkaufen zu können, ist beispielsweise ein entsprechendes Inserat notwendig. Ansprechende Fotos, eine detailreiche Beschreibung sowie die angemessene Preissetzung zeugen von einer Attraktivität des Angebots. Durch den Kontakt mit diversen Interessenten kommen Probefahrten und Preisverhandlungen zustande. Ist ein potenzieller Käufer gefunden und sind die Konditionen vereinbart, so geht es nun an den Kaufabschluss.

Die entscheidenden Schritte beim Verkauf eines Autos

  1. Kaufvertrag abschließen: Käufer und Verkäufer unterzeichnen einen schriftlichen Vertrag mit Angaben zu Fahrzeugdaten (z. B. Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Mängel) und den Daten beider Parteien.
  2. Fahrzeug vorbereiten: Persönliche Gegenstände aus dem Auto entfernen.
  3. Abmeldung bei der Zulassungsstelle: Das Fahrzeug wird vom Verkäufer abgemeldet. Der Käufer erhält die Kennzeichen (Taferl) und den Typenschein für die Ummeldung.
  4. Versicherung informieren: Die Kfz-Versicherung des Verkäufers endet automatisch mit der Abmeldung bei der Zulassungsstelle, sollte aber zusätzlich bestätigt werden.
  5. Die Neuanmeldung durch den Käufer: Der Käufer meldet das Fahrzeug mit den erforderlichen Unterlagen (Typenschein, Kaufvertrag, Pickerl) neu an.

Wer meldet das Auto beim Verkauf bei der Zulassungsstelle ab?

Falls das Fahrzeug an einen Händler veräußert wird, musst du dich selbst um nichts weiter kümmern. Es werden Fahrzeugpapiere (Zulassung, Typenschein, etc.) und eventuelles Zubehör sowie Sonderausstattung (zweiter Satz Reifen, Erste-Hilfe-Koffer) gemeinsam mit dem Auto abgegeben und mittels Kaufvertrag wird der Besitzwechsel abgewickelt.

Beim Verkauf des Fahrzeugs an eine Privatperson gibt es verschiedene Optionen, wie die Abmeldung und der Besitzerwechsel erfolgen können:

  1. Abmeldung vor dem Verkauf: Viele Verkäufer melden das Auto vor der Übergabe ab. Der Nachteil ist, dass das Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt keine Straßenzulassung mehr hat. Probefahrten können dann nur noch mit einem Überstellungskennzeichen durchgeführt werden, das jedoch Kosten und Aufwand für den Käufer verursacht.

  2. Angemeldetes Fahrzeug bis zur Kaufabwicklung: Eine weitere Option ist es, das Fahrzeug bis zur Kaufabwicklung angemeldet zu lassen. Der potenzielle Käufer kann somit die Probefahrt durchführen und sich von der Qualität des Gebrauchtwagens überzeugen. Das Fahren im öffentlichen Raum wie auch das Abstellen auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz stellen damit keine Hindernisse mehr dar. Jedoch ist in diesem Fall ein gut durchdachter Abmeldeprozess gefragt. Schließlich könnte der Käufer mit dem Auto theoretisch einfach weiterfahren und der Verkäufer zahlt nach wie vor die Versicherung und haftet damit vollumfänglich für etwaige Schäden durch Unfälle.

Test Drive

Angemeldetes Auto verkaufen: Was tun, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet?

Beim Verkauf eines Autos ist es wichtig, sicherzustellen, dass der Käufer das Fahrzeug ordnungsgemäß neu anmeldet. Andernfalls können rechtliche und finanzielle Probleme entstehen. Im Folgenden erläutern wir die Konsequenzen und die notwendigen Schritte, die du als Verkäufer unternehmen solltest.

Abmeldebestätigung vereinbaren und Veräußerungsanzeige durchführen

Vereinbare mit dem Käufer, dass er eine Bestätigung über die Neuanmeldung vorlegt. So stellst du sicher, dass das Fahrzeug nicht mehr über dich versichert ist und die Haftung ausgeschlossen wird. Zusätzlich solltest du eine Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle durchführen. Diese Anzeige informiert die Versicherung über den Besitzerwechsel und schützt dich vor Haftungsansprüchen, falls der Käufer das Fahrzeug nicht abmeldet.

Risiken und rechtliche Konsequenzen bei Nichtabmeldung

Wenn der Käufer das Auto nicht neu anmeldet, kannst du weiterhin für Schäden haftbar gemacht werden, die nach dem Verkauf entstehen. Du müsstest dann nachweisen, dass du das Fahrzeug nicht mehr gefahren hast, was zu finanziellen Belastungen und rechtlichen Konsequenzen führen kann. Ohne die Veräußerungsanzeige deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall keine Kosten ab.

Selbstständige Abmeldung und zusätzliche Schutzmaßnahmen

Falls der Käufer das Auto nicht ummeldet, solltest du es selbst abmelden. Dafür benötigst du den Kaufvertrag und einen gültigen Lichtbildausweis. Falls das Fahrzeug noch angemeldet ist, können die Kennzeichen (Taferl) und der Typenschein bei der Zulassungsstelle abgegeben werden. Beobachte deine Versicherungsabrechnungen: Erkennst du weiterhin Abbuchungen der Versicherungsprämie, solltest du umgehend handeln und die Abmeldung vornehmen. Durch die eigene Veräußerungsanzeige vermeidest du unnötige Haftungsrisiken und finanzielle Belastungen. In Österreich ist es ratsam, diesen Schritt unabhängig davon durchzuführen, ob der Käufer das Auto neu anmeldet oder nicht.

Welche Alternative gibt es dazu, ein Auto angemeldet zu verkaufen?

Als mögliche Alternative kommt in Österreich ein sogenanntes Überstellungskennzeichen infrage. Dieses kann bei der Zulassungsstelle beantragt werden und ist in der Regel für eine Dauer von 3 bis 21 Tagen gültig. Es erlaubt dem Käufer, das Fahrzeug im Übergangszeitraum zu bewegen, bis es auf ihn zugelassen ist. Überstellungskennzeichen sind mit einem grünen Streifen gekennzeichnet und verursachen zusätzliche Kosten, die in der Regel vom Käufer getragen werden.

Das rote Kennzeichen (ähnlich dem deutschen Überführungskennzeichen) ist in Österreich ebenfalls verfügbar, aber ausschließlich Händlern vorbehalten. Privatpersonen können diese Option nicht nutzen.

Auch ein Ausfuhrkennzeichen spielt in Österreich nur eine geringe Rolle, da es ausschließlich für die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland vorgesehen ist.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Fahrzeug bei Abschluss des Kaufvertrags gemeinsam mit dem Käufer abzumelden. Dies bietet maximale Transparenz und reduziert das Risiko für den Verkäufer, etwa bei Verstößen oder Schäden nach der Fahrzeugübergabe. Der Aufwand für den gemeinsamen Gang zur Zulassungsstelle ist etwas höher, dafür gilt diese Methode als die sicherste und klarste Abwicklung.

Fazit: Angemeldetes Auto rechtssicher verkaufen

Der Verkauf eines Autos sollte gut durchdacht und sorgfältig geplant sein. Ein ansprechendes Inserat, eine klare Preisstrategie und strukturierte Vorbereitung sind entscheidend, um potenzielle Käufer zu überzeugen. Ist der richtige Käufer gefunden, geht alles schnell – doch auch beim Abschluss ist Gründlichkeit wichtig.

Ein unterschriebener Kaufvertrag, die Übergabe aller Fahrzeugunterlagen (z. B. Typenschein, Pickerl-Bescheinigung) und die Abmeldung des Autos bei der Zulassungsstelle sind essenziell. Wer das Fahrzeug angemeldet verkauft, sollte mögliche Risiken minimieren, etwa durch die direkte Übergabe des Fahrzeuges an einen Käufer, der es umgehend auf seinen Namen anmeldet. Alternativ kann eine Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle hinterlegt werden. Mit diesen Schritten wird der Autoverkauf sicher und stressfrei abgewickelt.

FAQ zum Thema, Auto angemeldet verkaufen

Nein, du musst dein Auto nicht zwingend vor dem Verkauf abmelden. In Österreich kannst du es sowohl angemeldet als auch abgemeldet verkaufen. Es ist jedoch ratsam, das Fahrzeug abzumelden, bevor es an den Käufer übergeben wird, um Haftungsrisiken zu minimieren. Der Käufer kann mit einem Überstellungskennzeichen die Überführung übernehmen.

Wenn du dein Auto angemeldet verkaufst, kann der Käufer Probefahrten durchführen, was den Verkaufsprozess erleichtert. Allerdings solltest du sicherstellen, dass der Käufer das Fahrzeug schnellstmöglich ummeldet, da du bis zur Ummeldung weiterhin für Steuern und Versicherung haftest.

Beim Verkauf eines angemeldeten Autos besteht das Risiko, dass der Käufer nach der Übergabe Verkehrsverstöße oder Unfälle verursacht, für die du haftbar gemacht werden könntest. Dokumentiere den Verkauf schriftlich und stelle sicher, dass der Käufer das Fahrzeug umgehend ummeldet. Eine Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle reduziert das Risiko.

Ja, das ist möglich, aber in Österreich eher unüblich. Wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet ist, bleibt der Verkäufer bis zur Ummeldung durch den Käufer für die Haftung, Steuern und Versicherung verantwortlich. Deshalb ist eine Abmeldung vor der Übergabe die sicherste Option.

Falls der Käufer das Auto nicht ummeldet, solltest du der Zulassungsstelle und deiner Versicherung den Verkauf melden. Reiche eine Kopie des Kaufvertrags und die Veräußerungsanzeige ein, um dich von der Haftung zu befreien. Falls der Käufer weiterhin säumig bleibt, kann die Zulassungsstelle auf Antrag eine Zwangsabmeldung durchführen.

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