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Elektroauto-Förderung: Der Push in die richtige Richtung

Die Elektroauto-Förderung vom Staat und den E-Auto-Herstellern selbst soll Käufern bei der Entscheidung für ein umweltfreundlicheres Fahrzeug trotz hoher Anschaffungskosten unterstützen. Welche Förderungen es gibt und wie sie nach einem Kauf auf dem eigenen Konto landen, erklärt dieser Ratgeber.

Elektroauto-Förderung: Was ist das?

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Seit 1. Jänner 2017 gibt es in Österreich eine Elektroauto-Förderung. Wer also seit diesem Zeitpunkt ein Elektroauto gekauft hat, kann einen Antrag auf Ankaufförderung stellen und im Gegenzug eine finanzielle Prämie erhalten. Damit möchte der Staat die Elektromobilität fördern und attraktiver machen. Die E-Auto-Förderung setzt sich folgendermaßen zusammen:

E-Mobilitätsbonusanteil der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs E-Mobilitätsförderung des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)

Die Förderung lässt sich nicht nur von Privatpersonen, sondern auch von Betrieben, Gebietskörperschaften und Vereinen in Anspruch nehmen.

Elektroauto-Förderung in Österreich 2023

Auch im Jahr 2023 gibt es die E-Auto-Förderung in Österreich. Das aktuelle Förderungspaket trat zum 1. Jänner des Jahres in Kraft und beinhaltet gegenüber den Vorjahren einige Änderungen. Als Schluss der E-Mobilitätsoffensive ist aktuell der 31. März 2024 festgelegt. Sollte das Förderbudget, dessen Höhe der Staat auf 95 Millionen Euro festgelegt hat, vor diesem Zeitpunkt ausgeschöpft sein, so endet die Offensive frühzeitig.

Welche Fahrzeuge bekommen die E-Auto-Förderung?

Die E-Auto-Förderung trifft allgemein auf neue Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge (BEV und FCEV) der Klassen M1 und N1 zu. Dabei gelten zwei Voraussetzungen:

  • Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) muss unter 60.000 Euro liegen.
  • Das Fahrzeug bezieht seinen Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern.

Neben Pkws gilt die Förderung auch für E-Mopeds, E-Motorräder, E-Leichtfahrzeuge und kommunikationsfähige E-Ladeinfrastruktur. Eine umfangreiche Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge stellt das BMK bereit.

Ursprünglich waren darin auch Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV), deren rein elektrische Reichweite min. 60 Kilometer beträgt, und E-Fahrzeuge mit Range Extendern enthalten. Aktuell (Stand Juli 2023) ist das vorhandene Budget dafür jedoch bereits ausgeschöpft, d.h. die Förderung für solche Fahrzeuge wurde bereits eingestellt.

Wie hoch ist die Elektroauto-Förderung in Österreich 2023?

2023 beträgt die Elektroauto-Förderung in Österreich für Pkws mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb insgesamt 5.000 Euro. Dieser Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • 3.000 Euro aus der BMK-Förderung
  • 2.000 Euro Beitrag der Fahrzeugimporteure

Kommunikationsfähige Wallboxen lassen sich in einem Ein- oder Zweifamilienhaus mit 600 Euro und als Einzelanlage in einem Mehrparteienhaus mit 900 Euro fördern. Zu beachten ist, dass die Förderung stets auf 50 Prozent der Anschaffungskosten begrenzt ist.

Wie funktioniert die Antragstellung zur Elektroauto-Förderung in Österreich?

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Die Elektroauto-Förderung lässt sich einfach beantragen. Wir erklären, wie es funktioniert.

Schritt 1: Online-Registrierung

Die Antragstellung für die Elektroauto-Förderung ist auf einer Internetseite des BMK durchzuführen. Im ersten Schritt erfolgt die Online-Registrierung. Verbraucher haben nach der Registrierung 36 Wochen Zeit, um ihren Antrag einzureichen. Daher gilt es, sich erst dann zu registrieren, wenn sicher feststeht, dass das Elektroauto innerhalb dieser Zeitspanne geliefert, bezahlt und zugelassen werden kann. Nach Ablauf der Frist ist eine Antragstellung nicht mehr möglich. Wer die Registrierung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält innerhalb weniger Stunden eine Bestätigungs-E-Mail mit dem Zugangslink zur Online-Plattform, auf der der Antrag einzureichen ist.

Schritt 2: Antragstellung und Einreichen der notwendigen Unterlagen

Im zweiten Schritt findet dann die eigentliche Antragstellung statt. Verbraucher können mit dem Zugangslink und der PIN-Nummer aus ihrer Registrierungs-E-Mail auf das nötige Online-Formular zugreifen. Hier sind alle abgefragten Angaben (z.B. Kontaktdaten und IBAN) auszufüllen und Dokumente hochzuladen. Folgende Unterlagen sind bereitzuhalten:

  • Förderungsabrechnung-Formular (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet)
  • Rechnung über den Kauf des Elektrofahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
  • Bestätigung über den Einsatz von Strom aus exklusiv erneuerbaren Energieträgern
  • Im Fall von Leasing: Leasingvertrag mit Depot-/Vorauszahlung

Details und wichtige Dokumente zum Download finden sich auf der Informationsseite der Umweltförderung zur E-Mobilität 2023. Wer alle Daten ausgefüllt und alle Dokumente hochgeladen hat, kann den Antrag nach einer sorgfältigen Überprüfung aller Angaben absenden.

Im Anschluss an die Genehmigung des Antrags erhalten Verbraucher ein Auszahlungsschreiben. Es folgt die Überweisung der Förderungssumme.

Fazit: Die Elektroauto-Förderung lohnt sich

Die Elektroauto-Förderung von Staat und Herstellern schafft einen attraktiven Anreiz, die persönliche Autowahl zu überdenken. Die Antragstellung ist unkompliziert online möglich. Verbraucher sollten darauf achten, alle notwendigen Dokumente einzureichen und dabei die Fristen einzuhalten. Da der Fördertopf über eine limitierte Geldsumme verfügt, empfiehlt es sich, nicht zu lange mit der Entscheidung zum E-Auto-Kauf und der Antragstellung zu warten.

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FAQ

In Österreich beträgt die Förderung für Elektroautos 2023 insgesamt 5.000 Euro. Das gilt für neue Pkws, die mit Strom oder Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden und deren Brutto-Listenpreis 60.000 Euro nicht überschreitet.

Die aktuelle E-Mobilitätsoffensive in Österreich ist am 1. Jänner 2023 gestartet. Sie läuft bis zum 31. März 2024, sofern der Fördertopf nicht schon vorzeitig ausgeschöpft ist.

Um die E-Auto-Förderung zu bekommen, ist online auf der Website der Umweltförderung ein Antrag zu stellen. Der Prozess beinhaltet zwei Schritte, zunächst die Registrierung und dann die Antragstellung. Welche Angaben und Dokumente dafür nötig sind, wird ausführlich im Online-Formular erklärt.

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