Altöl enthält Schadstoffe wie Metalle, Schwermetalle und Verbrennungsrückstände, die eine ernsthafte Gefahr für die Umwelt darstellen können. Wenn Altöl unsachgemäß entsorgt wird, kann es Böden vergiften und Gewässer verschmutzen sowie das Grundwasser kontaminieren. Das hat negative Auswirkungen auf Pflanzen, die Tierwelt und die menschliche Gesundheit. Es ist daher unerlässlich, Altöl korrekt zu entsorgen, um die Umwelt zu schützen.
Bereits ein einziger verschütteter Liter Altöl kann zu einer Verunreinigung von bis zu einer Million Liter Grundwasser führen. Altöl darf nicht im Haushaltsmüll oder über das Waschbecken entsorgt werden. Die Klärwerke sind für die Reinigung von Altöl im Abwasser nicht ausgelegt und würden zu stark belastet werden.
Altöl kann kostenlos beim städtischen Wertstoffhof abgegeben werden. Die maximalen Mengen für die Rückgabe liegen zwischen fünf und 20 Litern. Wer mehr abgeben muss, dem werden für die darüber hinausgehende Menge zwischen ein bis drei Euro je Liter als Gebühr berechnet.
Grundsätzlich ist zusätzlich jeder Händler von Öl verpflichtet, gebrauchtes Öl wieder entgegenzunehmen. Beim Kauf von Motoröl sollte deshalb der Kassenbeleg aufgehoben werden, da dieser bei der Rückgabe vorgezeigt werden muss. Meistens darf nur so viel Öl zurückgegeben werden, wie ursprünglich gekauft wurde. Kann der Kassenzettel nicht mehr vorgelegt werden, gibt es entweder Kulanzregelungen, wenn der Käufer dem Verkäufer bekannt ist oder es werden Gebühren zwischen fünf und 15 Euro je Liter erhoben.
Das gleiche gilt auch für online gekauftes Öl. Dieses kann verpackt und an den Händler zurückgeschickt werden. Diese Methode ist jedoch sehr aufwändig, da es sich bei Altöl grundsätzlich um ein Gefahrgut handelt, welches besonderen Bedingungen beim Transport unterliegt. So muss die Verpackung möglichst sicher sein, damit kein Öl beim Lieferprozess austreten kann und es gelten Höchstmengen je Gefäß und Paket von einem bzw. drei Litern.
In haushaltsüblichen Mengen ist die Entsorgung von Altöl bei den gängigen Annahmestellen wie dem Wertstoffhof oder den Sammelstellen der Gemeinde kostenfrei. Ebenfalls entstehen keine Gebühren, wenn das Altöl über den Händler, bei dem es erworben wurde, zurückgegeben wird. Ist beides nicht der Fall, werden beim Wertstoffhof zwischen ein und drei Euro je Liter und bei Händlern zwischen fünf und 15 Euro je Liter Altöl fällig.
Bei einem Ölwechsel übernehmen die meisten Anbieter die Kosten für die Entsorgung des ausgetauschten Öls. Durch die Altölverordnung von 1987 ist für Privatpersonen die finanzielle Belastung für die Ölentsorgung weitestgehend entfallen. Außerdem sind Händler von Öl gesetzlich verpflichtet, dem Kunden Anlaufstellen und Adressen zu nennen, an denen er sein Öl kostenfrei abgeben kann.
Die persönliche Sicherheit spielt beim Umgang mit Altöl eine große Rolle. Schließlich handelt es sich bei der Substanz um ein giftiges Gefahrgut. Es sollte nicht in direkten Kontakt mit der Haut kommen. Entsprechende Handschuhe sorgen hierbei für guten Schutz. Nach dem Umgang mit Öl sollten die Hände gründlich gewaschen werden.
Das Öl selbst gilt es, mit Vorsicht zu behandeln. Es sollte nicht versehentlich verschüttet werden, mit Feuer in Kontakt kommen oder in den Mund geraten. Wird Altöl verschluckt, muss sofort der Giftnotruf verständigt werden. Von einem erzwungenen Erbrechen wird abgeraten, da sonst schwere Schädigungen der Speiseröhre entstehen können. Die Folgen von Altöl im Körper äußern sich in Form von Übelkeit und Magenschmerzen. Schon kleinste Mengen können chemische Lungenentzündungen auslösen.
Unterschiedliche Öle dürfen außerdem nicht vermischt werden. Wer beispielsweise für sein Motorrad das passende Motoröl 10W40 und für seinen PKW 5W30 nutzt, muss die beiden Öle getrennt verpacken und in separaten Gefäßen entsorgen. Ebenso ist es untersagt, dem Altöl Fremdstoffe wie Brems- und Kühlflüssigkeiten oder Lösemittel beizufügen.
Altöl unsachgemäß zu entsorgen, ist illegal und wird aufgrund seiner Gefährlichkeit für die Umwelt mit hohen Geldstrafen geahndet. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland. Wer das Öl in oberirdischen Gewässern entsorgt, wird in der Regel geringer bestraft als Personen, die das Öl ins Grundwasser überführen. Wer einen Ölwechsel in einer Schutzzone durchführt, muss mit einem Bußgeld von 250 bis 2.000 Euro rechnen. An öffentlichen Plätzen sind es zwischen 50 und 2.500 Euro. Wer Öldosen wegwirft, sie vergräbt oder gar verbrennt, den erwarten ebenfalls Strafen von 50 bis 2.500 Euro.
Im Durchschnitt werden beim Verschütten von bis zu einem Liter Altöl zwischen 100 und 1.500 Euro fällig. Wer bis zu fünf Liter verschüttet, muss zwischen 250 und 5.000 Euro zahlen. Und wer mehr als fünf Liter Altöl unsachgemäß entsorgt, muss je nach Bundesland und dem Ort des Vergehens in Bayern bis zu 50.000 Euro und in Bremen bis zu 100.000 Euro entrichten.
In Brandenburg und Baden-Württemberg sowie einigen weiteren Bundesländern liegt die Höchstgrenze bei 25.000 Euro bei der Entsorgung in oberirdische Gewässer und bei 30.000 Euro beim Einleiten ins Grundwasser. In Thüringen, Schleswig-Holstein und Sachsen werden für letzteres sogar bis zu 50.000 Euro veranschlagt.
Die Entsorgung von Altöl stellt für Privatpersonen dank der Altölverordnung von 1987 kein Problem dar. In den meisten Gemeinden gibt es kostenlose Annahmestellen und Recyclinghöfe, die bis zu 20 Liter ohne Gebühr entgegennehmen. Auch darüber hinaus kann das Öl für einen geringen Preis entsorgt werden. Wer sein Öl bei einem Händler kauft, ist berechtigt, dieses nach Benutzung beim selben Händler unentgeltlich wieder zurückzugeben. Wer sein Altöl jedoch widerrechtlich entsorgt, gefährdet die Umwelt und muss mit hohen Geldstrafen rechnen.