Das handelsübliche Fahrzeug bekommt eine Straßenzulassung
Kaufen Sie ein neues oder ein gebrauchtes Fahrzeug in einem Autohaus oder bei einem Händler, müssen Sie sich um die Straßenzulassung keine Gedanken machen. Die Pkw-Hersteller passen ihre Fahrzeuge so an, dass sie einen TÜV bekommen. Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung nachweisen können, ist die Straßenzulassung für Ihr Auto kein Problem mehr. Einen Führerschein, der unter anderem zur Pflichtausstattung gehört, benötigen Sie für den Betrieb des Fahrzeugs natürlich auch.
- Ausnahmen bilden Fahrzeuge, zum Beispiel Roller, die mit einer ABE fahren dürfen und keine Zulassung benötigen. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die nur eine geringe Höchstgeschwindigkeit haben. Auch Krankenfahrstühle und Autos mit spezieller Drosselung auf bis zu 50 km/h gehören dazu. Die Betriebserlaubnis macht das Kennzeichen und die Kfz-Steuer überflüssig. Aus diesem Grund sind diese Fahrzeuge preiswerter.
- Das Fahrzeug muss für die Zulassung eine sogenannte Typgenehmigung haben. Diese wird von einem a.a.S., einem amtlich anerkannten Sachverständigen, erteilt. Moderne Fahrzeuge bekommen diese Genehmigung bereits vor der Markeinführung. Sie müssen sich nicht darum kümmern.
- Im Einzelnen sind die Vorschriften in der StVZO geregelt. Sie benötigen ein Kennzeichen, das Sie von der Straßenverkehrsbehörde bekommen.
- Das Fahrzeug muss einen TÜV haben. Von dieser Regelung gibt es Ausnahmen. Diese betreffen unter anderem Autos, die Sie mit einer Betriebserlaubnis im Straßenverkehr bewegen können. Auch Oldtimer müssen Sie nicht dem TÜV vorstellen.
Ein Auto für den Motorsport muss Voraussetzungen erfüllen
Fahren Sie ein Auto, das beispielsweise für den Motorsport gebaut wurde, können Sie eine Straßenzulassung beantragen. Wenden Sie sich dafür an einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Die Vorschriften sind sehr komplex. Wichtig ist, dass Ihr Fahrzeug alle Bauteile besitzt, die für den Straßenverkehr sicherheitsrelevant sind.
- Zu den sicherheitsrelevanten Teilen gehören mindestens zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen sowie eine Feststellbremse. Darüber hinaus muss das Fahrzeug über die vorschriftsmäßigen Lichtquellen verfügen. Die StVZO regelt diesbezüglich zugelassene Modifikationen der Beleuchtung.
- Sind Sie mit Ihrem Fahrzeug bislang Rallye gefahren, ist es wahrscheinlich, dass Sie einige Umbauten entfernen müssen. Tuning an der Karosserie ist ebenso nicht ohne Einschränkungen gestattet. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie das Fahrzeug beim TÜV vorstellen. Für die Überführung können Sie ein Überführungskennzeichen nutzen.
- Es gibt Fahrzeuge, die sich für eine Straßenzulassung nicht eignen. Dies betrifft unter anderem Autos, die für den Motorsport entwickelt wurden und die in Bezug auf die Breite nicht auf der Straße fahren dürfen, oder auch die strikt genormte Parkplatz-Breite übersteigen. Auch Fahrzeuge, die nicht mit einem Schalldämpfer ausgestattet sind, bekommen keine Zulassung. Die Zulassung für den Straßenverkehr kann auch entfallen, wenn Sie Umbauten an den sicherheitsrelevanten Teilen vornehmen. Außerdem ist nicht jeder Anbau genehmigt und kann einen Entzug der Zulassung als Konsequenz haben. Sie sollten bei umfangreichen Umbauvorhaben den TÜV kontaktieren.
- Moderne und umweltfreundliche Elektro-Fahrzeuge bekommen oftmals eine Zulassung, auch dann, wenn sie ein etwas ungewöhnliches Design besitzen. So gibt es beispielsweise Fahrzeuge mit Elektromotor, die nur drei Räder haben. Dies steht einer Straßenzulassung nicht im Weg. Ein Fahrbericht mit einem solchen Fahrzeug zeigt, dass die Fahreigenschaften durchaus positiv sind.
Ob Sie für Ihr Fahrzeug eine Straßenzulassung bekommen, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Wichtig ist, dass Ihr Auto über alle sicherheitsrelevanten Bauteile verfügt.