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Die Sachmängelhaftung verleiht Käufern Rechte beim Gebrauchtwagenkauf. Unternehmen sind nach Kaufabschluss zwei Jahre verpflichtet, auftretende Schäden nach Autoverkauf am Fahrzeug zu übernehmen. Hier sind alle wichtigen Informationen zur Sachmängelhaftung zusammengefasst.
Laut BGB garantiert die Sachmängelhaftung dem Autokäufer mehr Sicherheit. Sie deckt Schäden ab, die bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden sind, aber erst später zum Vorschein kommen. Gerade wer einen Gebrauchtwagen kauft, möchte natürlich eventuelle Mängel ausschließen können.
Die Sachmängelhaftung macht den Verkäufer für eventuell auftretende Mängel in den ersten zwei Jahren haftbar, insofern als er das alleinige Risiko trägt. Unternehmen können die Frist im Kaufvertrag auf ein Jahr verkürzen. Privatpersonen sind von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Was ist ein Sachmangel am Auto?
Tritt ein Schaden auf, stehen viele Verbraucher vor der Frage, ob es sich nun um einen Sachmangel handelt. Ein Schaden am Auto lässt sich nur dann als Sachmangel definieren, wenn dieser bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden war.
Laut Gesetz sind Schäden, die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten, als Sachmangel anzunehmen. Für Verträge ab dem 01.01.2022 dehnt die aktuelle Rechtsprechung diesen Zeitraum auf 12 Monate aus. Nach einem längeren Zeitraum muss der Käufer belegen können, dass der Schaden bereits beim Erwerb des Fahrzeuges vorhanden war. Es lohnt sich als Verbraucher oftmals, einen außenstehenden Gutachter heranzuziehen. Dieser hat ausreichend Erfahrung, um einen Sachmangel feststellen zu können.
Wie werden Sachmängel unterschieden?
Sofern ein Sachmangel nachweislich vorliegt, setzt die Sachmängelhaftung in Kraft. Sachmängel können sehr unterschiedlich auftreten und hängen stark von der jeweiligen Situation ab. Typische Beispiele für Mängel, die unter die Sachmängelhaftung fallen, lassen sich wie folgt einordnen.
Beschaffenheit
Sollte das Fahrzeug oder die mitgelieferten Teile nicht der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen, liegt ein Sachmangel vor. Unter diese Kategorie fällt beispielsweise die Anzeige der Kilometerzahl, die plötzlich viel höher ist als die im Kaufvertrag vereinbarte Zahl.
Montage
Sofern Teile am Auto nicht ordnungsgemäß montiert sind und sich der Montagefehler nach einiger Zeit bemerkbar macht, fällt das ebenfalls unter die Haftungspflicht. Ein typisches Beispiel ist ein herunterhängender Auspuff. Der Käufer hat somit das Recht, die Beseitigung des Mangels vom Verkäufer zu verlangen.
Ebenso kann eine fehlerhafte Anleitung für die Selbstmontage als Sachmangel durchgehen. Da die Anleitung mangelhaft ist, kann sie zukünftige Schäden am Fahrzeug verursachen.
Falschlieferung
Alle Arten von Falschlieferung können Verbraucher als Sachmangel deklarieren. Weist das Fahrzeug bei der Lieferung beispielsweise nicht die vereinbarte Farbe auf oder sind zu wenig beziehungsweise zu viele Ersatzteile angekommen, so hat der Käufer ein Recht auf Haftung seitens des Verkäufers.
Unzureichende Funktionen
Sind das Fahrzeug oder dessen Bestandteile in ihrer Funktion eingeschränkt, liegt ein Sachmangel aufgrund unzureichender Funktion vor. Das kann alle mitgelieferten Teile wie einen Dachständer oder das Autoradio betreffen. Sollte hier innerhalb der Frist ein Mangel auftreten, ist der Verkäufer zu einer Nachbesserung und eventuell zu einer Erstattung verpflichtet.
Von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen sind dagegen normale Gebrauchsspuren am Fahrzeug. Diese können sich je nach Alter, Kilometerstand und Zustandes des Autos durchaus voneinander unterscheiden. Darunter fallen zum Beispiel die Abnutzung von Reifen, Bremsen, Zahnriemen, Keilriemen sowie die Autobatterie. In einem solchen Fall ist der Verkäufer nicht verpflichtet, für Schäden aufzukommen.
Entspricht ein Auto nach dem Kauf nicht dem vertraglich vereinbarten Zustand, können Käufer eine Sachmängelhaftung geltend machen.
Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist für Sachmangel?
Die Gewährleistungsfrist ist gesetzlich auf zwei Jahre festgelegt. Händler können sie aber vertraglich auf ein Jahr verkürzen. Gerade im Gebrauchtwagengeschäft verkürzen die meisten Autohändler die Sachmängelhaftung auf ein Jahr. Üblicherweise lässt sich die Frist der Sachmängelhaftung entweder im Kaufvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festhalten.
Während Händler die Frist zwar oft auf ein Jahr verkürzen, gibt es mittlerweile bereits einige Gerichtsurteile, die auch nach Ablauf eines Jahres den Verkäufer dennoch zur Haftung eines Sachmangels herangezogen haben.
So machen Käufer die Sachmängelhaftung geltend
Sofern der vorhandene Schaden als Sachmangel definiert ist, muss der Käufer den Händler umgehend informieren. Alle Kosten für die Nachbesserung liegen demnach bei dem Verkäufer. Dazu gehören die Abschleppkosten zur Werkstatt sowie alle anfallenden Kosten für den Schaden selbst. Das beinhaltet ebenfalls die Arbeitsstunden und jegliche Materialkosten. Ausgeschlossen sind in der Regel jedoch die Kosten für einen Mietwagen oder auch ein eventueller Verdienstausfall des Käufers.
In der Vergangenheit hatte der Händler für eine Nachbesserung zwei Versuche. Seit dem 1.1.2022 hängt die Anzahl der Nachbesserungsversuche von dem jeweiligen Einzelfall ab. Sollte der Sachmangel nach den entsprechenden Nachbesserungsversuchen immer noch nicht vollständig beseitigt sein, hat der Käufer das Recht auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, Kaufpreisminderung oder auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag.
Ein Rücktritt erfolgt vorwiegend nur bei einem erheblichen Mangel. Meist bekommt der Käufer nicht den kompletten Betrag zurückerstattet, da er das Fahrzeug für gewöhnlich bereits über mehrere Monate genutzt hat. Die Benutzung des Fahrzeugs bis zur vollständigen Rückgabe wirkt sich auf den Erstattungsbetrag aus.
Ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur in sehr seltenen Fällen möglich, beispielsweise bei einer arglistigen Täuschung. Diese liegt vor, wenn der Verkäufer bewusst einen vorhandenen Schaden verschweigt. Oftmals ist eine Arglist schwer nachweisbar.
Kann man Sachmängelhaftung ausschließen?
Die Sachmängelhaftung ist in § 434 BGB gesetzlich geregelt. Im Kaufvertrag kann ein Unternehmen Sachmängelhaftung zwar verkürzen, ein Ausschluss ist jedoch nicht möglich.
Ein Unternehmen kann die Sachmängelhaftung somit nicht umgehen. Ein schriftlicher Ausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Kaufvertrag ist nicht rechtskräftig. Eine Reduzierung auf ein Jahr ist jedoch wirksam, sofern diese im Kaufvertrag steht. Wer vergisst, die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag zu reduzieren, muss die gesetzlich vorgeschriebene Frist einhalten. Als Unternehmen gelten nicht nur Händler, sondern auch Personen, die ihr Fahrzeug gewerblich oder im Rahmen ihrer Selbstständigkeit verwendet haben.
Wichtiges BGH-Urteil zur Sachmängelhaftung
Der Bundesgerichtshof stärkt im April 2024 mit einem Urteil die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern im Kontext der Sachmängelhaftung. Der Fall betrifft einen Oldtimer, dessen Klimaanlage trotz gegenteiliger Zusicherung im Verkaufsangebot defekt war. Der BGH entschied, dass Verkäufer zugesicherte Eigenschaften erfüllen müssen, auch wenn der Kaufvertrag eine generelle Sachmängelhaftung ausschließt. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung klarer Vertragsbedingungen und die Verbindlichkeit zugesicherter Fahrzeugeigenschaften zugunsten von Käufern.
Was bedeutet, die Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen?
Private Verkäufer können die Sachmängelhaftung beim Vertragsabschluss ausschließen. In diesem Fall ist der Verkäufer nicht für auftretende Schäden haftbar. So gilt, dass der Käufer anfallende Reparaturkosten zu 100 % selbst tragen muss.
Obwohl Privatpersonen von der Haftungspflicht befreit sind, müssen sie diese durch eine Klausel im Kaufvertrag ausschließen. Sofern die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen ist, gilt auch für Privatpersonen eine gesetzliche Frist von zwei Jahren.
Der Haftungsausschluss wirkt wiederum nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Hier gilt auch ein privater Verkäufer als haftbar, falls eine Arglist nachweisbar ist. In einzelnen Fällen muss der private Verkäufer auch haften, wenn er zum Beispiel ein „technisch einwandfreies“ Fahrzeug verspricht und anschließend Mängel auftreten. Beim Aufsetzen des Kaufvertrags sollte der Verkäufer daher stets auf die Wortwahl achten.
Unternehmen hingegen können die Sachmängelhaftung vertraglich nicht ausschließen, da diese bindend ist. Sofern ein Händler vorhandene Schäden und unübliche Gebrauchsspuren bereits bei Vertragsabschluss mitgeteilt hat, ist er für diese jedoch nicht haftbar.
Ist Sachmängelhaftung das Gleiche wie Gewährleistung?
Ja, bei der Gewährleistung handelt es sich um eine Sachmängelhaftung. Unter beiden Begriffen versteht sich die gesetzliche Verpflichtung, eine Sache ohne Mängel an den Käufer zu übergeben. Andernfalls sind die Verkäufer bei auftretenden Mängeln haftbar. Die Gewährleistung beziehungsweise Sachmängelhaftung ist für Händler unumgehbar.
Worin unterscheiden sich Sachmängelhaftung und Garantie?
Bei einer Garantie handelt es sich um eine private und freiwillige Vereinbarung, die nicht gesetzlich geregelt ist und in vielen Fällen einen Aufpreis verlangt. Der Verkäufer kann dem Verbraucher eine Garantie gewähren, in der er beispielsweise die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Sache versichert und dabei die Garantiebedingungen festlegt. Die Dauer der Garantie bestimmt der Verkäufer ebenfalls selbst.
Eine Garantie bietet Käufern einen Vorteil: Sie müssen auch nach Ablauf der ersten sechs Monate nicht nachweisen, dass ein Mangel bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden war. Solange der Schaden in dem Garantiezeitraum auftritt, übernimmt die Versicherung anfallende Kosten.
Bei einem auftretenden Mangel sollte der Käufer immer zuerst abklären, ob die Sachmängelhaftung greift, bevor er seine Garantie in Anspruch nimmt. Andernfalls kann die Sachmängelhaftung möglicherweise erlöschen. Eine eventuelle Kaufpreisrückerstattung oder ein Fahrzeugaustausch kann dann nicht mehr stattfinden.
Tipp
AutoScout24 bietet einen Kfz-Kaufvertrag an, bei dem die Sachmängelhaftung bereits direkt ausgeschlossen ist. Ebenso besteht die Möglichkeit, eventuelle Mängel aufzulisten. Somit können die Vertragspartner den Vertragsabschluss transparent und fair durchführen.
Fazit: Mehr Sicherheit für Käufer per Gesetz
Nicht immer ist eine Garantie bei Gebrauchtwagen vorhanden. Daher sind besonders Gebrauchtwagenkäufer immer einem gewissen Risiko ausgesetzt. Um unerwartete Reparaturkosten durch unbemerkte Schäden bei Fahrzeugübergabe zu vermeiden, ist die Sachmängelhaftung gesetzlich geregelt. Unternehmen können für auftretende Mängel haftbar sein.
Als Privatperson ist es empfehlenswert, die Sachmängelhaftung durch eine Klausel im Vertrag direkt auszuschließen, um nicht haftbar zu sein.