Bei einem schweren Unfall zählt jede Minute, wenn es um lebenserhaltende Maßnahmen geht. Umso wichtiger, Rettungswagen nicht zu blockieren und ihnen mit der Rettungsgasse den Weg freizumachen.
Auch die Polizei, Feuerwehr oder Abschleppwagen brauchen die Rettungsgasse, um schnell zu helfen und den Stau wieder aufzulösen.
Die Regelung, wo eine Rettungsgasse gebildet wird, ist ganz einfach: immer zwischen der ganz linken und den übrigen Fahrspuren. Dabei ist es egal, ob die Fahrbahn zwei-, drei-, oder vierspurig ist. Wer auf der linken Spur fährt, weicht möglichst weit nach links aus und auf allen anderen Spuren nach rechts.
Schon gewusst?
Bis 2017 wurde die Rettungsgasse bei vierspurigen Autobahnen in der Mitte gebildet. Diese Regelung gibt es nicht mehr.
In der Stadt ist in der Regel wenig Platz zum Ausweichen und es gibt meist nur jeweils eine Fahrspur pro Richtung. Ertönt dort plötzlich die Sirene, werden viele Autofahrer hektisch und sind verunsichert, wohin sie fahren sollen. Im Stadtverkehr gilt folgendes:
Nützlicher Tipp:
Immer parallel zur Fahrbahn ausweichen. Wichtig ist auch, immer Abstand zum Vordermann zu halten, damit jeder genügend Platz zum Ausweichen hat.
Was viele nicht wissen: Auf der Autobahn muss bereits bei Schrittgeschwindigkeit die Rettungsgasse gebildet werden. Nicht erst, wenn der Verkehr bereits zum Erliegen gekommen ist. Dann heißt es außerdem, Ruhe bewahren, den Verkehr beobachten und ausreichend Abstand halten, damit kein weiterer Unfall entsteht.
Sobald ein Stau ersichtlich ist, gilt es, das Warnblinklicht einzuschalten. Es warnt die nachfolgenden Autos, die sonst im schlimmsten Fall in das Stauende rasen.
Auch wenn der Krankenwagen oder die Polizei schon vorbeigefahren sind, muss die Rettungsgasse weiter frei bleiben. Denn es könnten weitere Einsatzfahrzeuge folgen. Erst wenn der Stau sich auflöst, ist die Weiterfahrt erlaubt.
Auf der Autobahn wird der Stand- oder Seitenstreifen immer wieder gerne genutzt, um zum Beispiel bis zur nächsten Ausfahrt am Stau vorbeizufahren. Das ist verboten und wird mit 72 Euro Bußgeld und einem Punkt bestraft. Der Standstreifen ist nur für Notfälle gedacht und muss immer frei bleiben.
Schon gewusst?
Wenn es nicht anders möglich ist, dürfen Autofahrer den Standstreifen im Notfall bis zur Hälfte befahren.
Gemäß Straßenverkehrsordnung ist die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht. Wer sie nicht bildet oder unerlaubt befährt, muss mit folgenden Bußgeldern rechnen:
Bußgeldtatbestand | Bußgelder in Euro | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Rettungsgasse nicht gebildet | 200 | 2 | 1 |
- mit Behinderung | 240 | 2 | 1 |
- mit Gefährdung | 280 | 2 | 1 |
- mit Sachbeschädigung | 320 | 2 | 1 |
unberechtigtes Befahren einer Rettungsgasse | 240 | 2 | 1 |
- mit Behinderung | 280 | 2 | 1 |
- mit Gefährdung | 300 | 2 | 1 |
- mit Sachbeschädigung | 320 | 2 | 1 |
Die einheitliche Regelung der Rettungsgasse – nämlich unabhängig von der Anzahl der Fahrspuren – ist einfach zu merken. Wer sie beachtet, trägt dazu bei, einen Stau rechtzeitig wieder aufzulösen und unter Umständen Leben zu retten. Dabei ist es wichtig, sie frühzeitig bereits bei Schrittgeschwindigkeit umzusetzen – und im Zweifel lieber einmal zu viel, als zu wenig zu bilden. Denn es lässt sich nie mit Sicherheit sagen, ob der Grund für stockenden Verkehr nur eine Baustelle ist oder vielleicht doch ein Unfall.