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Parkplatz - Regeln und Rechte

Kennst du die Parkplatzregeln, die du beachten musst und deine Parkplatzrechte, auf die du dich berufen kannst? Unser Ratgeber enthält nützliche Informationen und Tipps darüber, wo du parken darfst, wo die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt und ob du immer das Recht hast, vor deinem Haus zu parken.

Wo darf ich parken? Recht auf öffentliche und private Parkplätze

Bist du mit dem Auto unterwegs, kannst du am Straßenrand parken oder einen öffentlichen, offiziellen Parkplatz nutzen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Parkhaus. Parkplätze können der Stadt gehören oder einen gewerblichen Träger haben. Viele Parkplätze sind jedoch auch in privater Hand.

Dies betrifft unter anderem einen Supermarktparkplatz, wenn der Grund und Boden im Besitz der Kette ist, die den Supermarkt betreibt. Du darfst dein Fahrzeug dort nur abstellen, wenn du in dem Supermarkt einkaufen möchtest. Ob ein Parkplatz in Privatbesitz ist, erkennt man daran, dass er durch eine Absperrung von der Straße getrennt ist.

Parkplatz Regeln: Gilt die StVO auch auf einem Parkplatz?

Die StVO gilt immer auf einem öffentlichen Parkplatz. Bei privaten Parkplätzen ist das aber nicht zwangsläufig der Fall. Der Besitzer des Parkplatzes kann seine „eigenen” Regeln aufstellen. Viele private Parkplätze weisen mit einem Schild („Hier gilt die StVO!") darauf hin, dass man sich an die Regeln der StVO halten soll. Darüber hinaus können zusätzlich eigene Parkplatzregeln gelten

Daraus folgt, dass der Eigentümer des Parkplatzes, wenn er zusätzlich zur StVO eigene Regeln aufstellen will, diese durch Verkehrsschilder oder Aushänge bekanntgeben muss. Wenn du dein Auto auf dem Parkplatz abstellst, akzeptierst du automatisch die jeweiligen Regeln für den Parkplatz.

Tipp

Wichtig zu wissen ist, dass ein „Hier gilt die StVO!"-Schild nur bedeutet, dass die Regeln gleich sind. Es bedeutet aber nicht, dass die Konsequenzen im Fall eines Verstoßes auch so gehandhabt werden. Wenn beispielsweise ein Unfall auf so einem Parkplatz passiert, kann man nicht davon ausgehen, dass die Polizei oder Behörden Strafen wie Geldstrafen verhängen. Polizei und Behörden sind nur befugt, StVO-Vorschriften auf öffentlichen Verkehrsflächen durchzusetzen. Es kann somit sein, dass man für den Schaden aufkommen muss, selbst wenn man sich bei dem Vorfall an die Verkehrsregeln gehalten habt.

Denk daran: Wenn man sich auf einem öffentlichen Parkplatz befindet, muss man sich weiterhin an die Regeln der StVO halten. Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen.

Parkplatzrecht: offizielle Parkplatzregeln

Parkplatzrecht: offizielle Parkplatzregeln

Wenn du auf einen Parkplatz fährst, welche Regeln gelten dann? Es gibt einige, die sich immer an der StVO orientieren:

  1. Fahre mit Schrittgeschwindigkeit

Auf einem Parkplatz muss man langsam fahren. Bereits Geschwindigkeiten über der Schrittgeschwindigkeit könnten zu schnell sein. Nach Angaben der Gerichte sind 10 km/h die empfohlene Höchstgeschwindigkeit. Außerdem muss der Fahrer jederzeit bremsbereit sein.

Es ist wichtig, dass man diese Regeln befolgt, falls es zu einem Unfall kommt. Bei einem Unfall muss derjenige, der zu schnell gefahren ist, stärker haften - auch wenn er Vorfahrt hatte. Sei somit möglichst vorsichtig und fahr nicht zu schnell.

  1. Vorfahrt: rechts vor links und Höflichkeitsregeln

Auf dem Parkplatz gilt die Ordnung: rechts vor links. Alle Fahrzeuge haben Vorfahrt, die von rechts kommen. Eine Ausnahme gilt, wenn der Parkplatz an eine Straße grenzt.

Wer den Parkplatz zuerst erreicht, darf ihn befahren. Du solltest die Regeln der Höflichkeit walten lassen und einem Auto, das schon länger wartet, den Parkplatz überlassen.

Tipp

Ausfahren aus einer Parklücke - wer hat Vorfahrt?
Wie bereits beschrieben, solltest du dich auf Parkplätzen generell auf die Rechts-vor-links-Regelung verlassen - das gilt übrigens auch für das Parken in Parkhäusern. Wenn du auf der Fahrspur einer Parklücke fährst, hast du keinen Vorrang vor einem Auto, das in diesem Moment ausparkt.

Vielmehr sind - wie das Oberlandesgericht Hamm entschieden hat - beide Fahrer dazu verpflichtet, sich abzusprechen, bevor sie weiterfahren. Beide dürfen nur dann weiterfahren, wenn sie sicher sind, dass sie niemanden gefährden.

  1. Keine Reservierungen

Du hast dich bestimmt schon mal gefragt, wer das Recht auf einen bestimmten Parkplatz – das sogenannte Parkplatzrecht – hat. Ist es derjenige, der zuerst parkbereit dort steht? Was solltest du tun, wenn jemand auf einem Platz steht, den du nutzen möchtest?

Tipp

Man muss wissen, dass es nicht erlaubt ist, Parklücken zu „reservieren", indem der Beifahrer sich auf die Parkfläche stellt. Der Fußgänger, der deinen Platz blockiert, muss auf deine Aufforderung hin aus dem Weg gehen, damit du parken kannst. Wenn er das nicht tut, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

Wie sieht es mit dem „Stehlen” von Parkplätzen anderer Autofahrer aus? Es ist verboten, eine Parklücke zu nehmen, die bereits durch den Blinker eines anderen Autofahrers besetzt ist. Die StVO besagt, dass derjenige, der eine Parklücke als erster „unmittelbar erreicht", diese auch zuerst nutzen darf. Das gilt auch, wenn du an der Parklücke vorbeigefahren bist, um rückwärts einzuparken. Wenn man eine Parklücke nimmt, die ein anderer Fahrer zuerst erreicht hat, begeht man ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

  1. Fußgänger sind auch Verkehrsteilnehmer

Apropos Ordnungswidrigkeit: Denk daran, dass Fußgänger auf einem Parkplatz ebenso Verkehrsteilnehmer sind. Wenn du ein Fahrzeug mit einem Einkaufswagen beschädigst, solltest du auf den Fahrzeuginhaber warten, diesen ausrufen lassen oder die Polizei verständigen und den entstandenen Schaden melden.

Die Regeln der StVO gelten für dich, selbst wenn du dich nicht in einem Auto befindest.

  1. Parken auf Behindertenparkplätzen

Auf Behindertenparkplätzen darfst du ohne Berechtigung nicht parken. Es droht ein Ordnungsgeld und dein Fahrzeug könnte im schlimmsten Falle zahlungspflichtig abgeschleppt werden. Auf anderen Sonderparkplätzen (für Frauen und Kinder) solltest du dein Fahrzeug nur abstellen, wenn du zu diesem Personenkreis gehörst.

In der Regel weisen Schilder darauf hin, wo du parken darfst und wo nicht, also schau dich im Zweifelsfall um und überprüfe deine Umgebung genau.

Wo kann ich sonst noch parken?

Wo kann ich sonst noch parken?

Wir haben schon über Parkplatzrecht auf öffentlichen und privaten Parkplätzen gesprochen, aber sie sind nicht die einzigen Orte, auf denen man parken darf. Wie lauten also die Parkregeln in anderen Gebieten?

Darf man auf dem Bürgersteig parken?

Man darf auf Fußwegen weder halten noch parken, es sei denn, Schilder oder Parkraum-Markierungen weisen ausdrücklich darauf hin. Die Größe des Bürgersteigs ist für diese Regel unerheblich. Es spielt auch keine Rolle, wie viele Räder man auf dem Gehweg platziert. Selbst wenn sich nur zwei Räder eines Fahrzeugs auf dem Gehweg befinden, parkt man widerrechtlich. Die Strafe fürs Falschparken kann in diesem Fall ein Bußgeld von 55 € oder mehr sein.

Darf ich in einer Kurve parken?

Nein, man darf nicht in einer Kurve der Straße parken. Wenn ein Auto dennoch in einer Kurve parkt, werden 35 € Bußgeld fällig. Wird zusätzlich der Verkehrsfluss behindert, steigt das Bußgeld.

  • Für die Behinderung eines normalen Fahrzeugs kann eine Geldstrafe in Höhe von 55 € verhängt werden.
  • Für die Behinderung eines Einsatzfahrzeugs kann eine Geldstrafe in Höhe von 100 € verhängt werden.
  • Für die Behinderung eines Einsatzfahrzeugs erhält der Fahrer zusätzlich zum Bußgeld einen Punkt in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

Wie sieht es mit dem Parken an Kreuzungen und auf Radwegen aus?

Man darf vor oder hinter einer Kreuzung parken, solange man einen Abstand von mindestens fünf Metern einhält. Dieser Mindestabstand wird größer, wenn sich an der Stelle, an der man parken möchte, ein Radweg befindet. In diesem Fall muss der Abstand mindestens acht Meter betragen.

Generell darf auf dem Radweg oder links davon nicht geparkt werden. Auch vorübergehendes Anhalten ist untersagt. Rechts vom Radwegen darf geparkt werden, sobald eine markierte Parkfläche vorhanden ist oder ein Schild darauf hinweist, dass das Parken erlaubt ist.

Wem gehört der Parkplatz vor dem Haus? Mieterrechte und Recht vor dem Haus

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Für den Platz vor deinem Haus gibt es ein paar Regeln zu beachten. In einigen Fällen ist es erlaubt, vor dem Wohnhaus zu parken:

  • Sobald du einen (Mieter)Parkausweis besitzt
  • Wenn du Eigentümer des Grundstücks bist
  • Wenn Schilder ausdrücklich darauf hinweisen, dass du auf diesem Platz parken darfst.

In anderen Fällen ist es verboten.

Der Einfachheit halber darf man in der Regel an seiner Ein- und Ausfahrt parken. Anders sieht es aus, wenn das Grundstück auf einer abgesenkten Bordsteinkante liegt. Auf einem abgesenkten Bordstein darf nicht geparkt werden, da dies Rollstuhlfahrer und andere Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten daran hindert, ihn zu benutzen. Grundstückseigentümer sind von dieser Regel nicht ausgenommen und (wie jeder) müssen auch sie 10 € zahlen, wenn sie die Regel brechen.

Es ist auch nicht erlaubt, vor einer fremden Einfahrt zu parken, wenn man sie dabei blockiert. Sobald jemand deine Einfahrt mit seinem Auto blockiert, kannst du das Fahrzeug offiziell abschleppen lassen. Wenn man an einer Einfahrt parken muss, muss man eine Lücke von etwa drei Metern als Einfahrt lassen. Dieser Abstand kann größer sein, sobald ihn Rettungsfahrzeuge oder andere Zufahrtsfahrzeuge benötigen.

Richtiges Verhalten bei einem Parkunfall: was man tun sollte

Die Grundstücke, auf denen sich Parkplätze befinden, können öffentlich oder privat sein. Bei einem Unfall sind Besitzansprüche allerdings unerheblich, denn die StVO gilt gleichermaßen. Kommt es zu einem Parkplatzunfall, reguliert die jeweilige Versicherung den entstandenen Schaden. Aber: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die ein Fahrzeug verursacht hat. Stößt du beispielsweise mit deinem Einkaufswagen an ein parkendes Fahrzeug und hinterlässt Kratzer im Lack, reguliert deine private Haftpflichtversicherung den Schaden.

Bei einem Unfall auf dem Parkplatz gilt die gleiche Rechtslage wie bei einem Unfall im fließenden Verkehr. Wenn du die Polizei rufst, nimmt sie den Schaden auf und versucht, vor Ort den Unfallverursacher zu ermitteln. Andernfalls bekommst du einen Unfallbericht mit einem Aktenzeichen, den du für spätere Nachfragen und eine Bearbeitung des Unfalls vorweisen kannst.

Es muss nicht zwingend die Polizei gerufen werden. Eine Einigung zwischen den Unfallbeteiligten ist mit dem Austausch der persönlichen Daten möglich.

Fahrerflucht ist keine Bagatelle. Verursachst du einen Parkrempler, gilt dies als Parkplatzunfall und bei Entfernung vom Unfallort als Fahrerflucht.

Verzichte lieber darauf, einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen, sondern kümmere dich um eine Kontaktaufnahme zum Fahrzeuginhaber. Besteht keine Möglichkeit, diesen anhand des Kennzeichens ausrufen zu lassen, warte an der Unfallstelle. Der Gesetzgeber geht dabei von einer Wartezeit von ca. 30 Minuten aus. Kommt der Kfz-Besitzer nicht innerhalb dieses Zeitraums, solltest du die Polizei verständigen und deine Daten hinterlassen.

Begehst du bei einem Parkplatzunfall Fahrerflucht, sind hohe Strafen denkbar. Das Strafgesetzbuch (StGB) § 142 macht dabei keine Unterschiede, in welcher Form Fahrerflucht begangen wurde und welche Schäden entstanden sind. Es sind drei Jahre Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafen möglich.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Parken

Das hängt davon ab, wo du parkst. Einige öffentliche Parkplätze oder -häuser sind zeitlich begrenzt oder erfordern den Kauf eines Tickets. In diesem Fall solltest du nur so lange bleiben wie du bezahlt hast. In anderen öffentlichen Parkhäusern gibt es keine zeitliche Begrenzung. Ein Schild im Parkhaus informiert dich über die Möglichkeit einer unbegrenzten Nutzung. Auf öffentlichen Plätzen, z. B. am Straßenrand oder vor dem Haus, kannst du theoretisch ein zugelassenes Fahrzeug so lange abstellen wie du möchtest.

Der Preis eines Stellplatzes (ob zur Miete oder zum Kauf) orientiert sich meist am Ort, an dem er sich befindet. Ein sicherer Stellplatz in einer Tiefgarage im Zentrum einer Großstadt kann für ca. 100 bis 150 € im Monat angemietet werden. Einen Parkplatz im Freien außerhalb der Stadt bekommt man schon ab 30 € monatlich. Die Kaufpreise variieren besonders stark und hängen selbstverständlich von der Stadt/Gemeinde ab - pauschal lassen sich keine Preise nennen.

Fazit: Parkplatz Regeln und Rechte - das sollte man wissen

Wenn du dein Auto parkst, ist es wichtig, dass du die Parkplatzregeln und deine Parkplatzrechte als Autofahrer kennst. Denk daran, dass es einen Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Parkplätzen gibt und dass die Regeln für das Parken auf der Straße variieren. Sei rücksichtsvoll und nimm nicht nur andere Fahrzeuge, sondern auch Fußgänger und Radfahrer als aktive Teilnehmer am Straßenverkehr wahr.

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