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TÜV abgelaufen: Das gibt es zu beachten

Wenn bei der monatlichen Autoreinigung der Blick auf das Nummernschild fällt und die TÜV-Plakette längst abgelaufen ist, wird es Zeit zu handeln. In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen rund um die TÜV-Überschreitung.

TÜV abgelaufen: Darum ist die HU und AU so wichtig

Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung (HU) ist in Deutschland seit 1951 für alle Kraftfahrzeuge verpflichtend und dient vor allem der eigenen Sicherheit. Geschulte Experten prüfen bei der HU das Auto auf seine Verkehrstauglichkeit. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Bremsen und den Zustand der Karosserie gelegt. Daher hat jeder Kfz-Besitzer auch einen persönlichen Nutzen vom TÜV. Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit 2010 ein fester Bestandteil der HU. Hier werden die verschiedenen Schadstoffe und Gase getestet, die während der Fahrt aus dem Auspuff austreten.

Wann muss mein Auto zum TÜV?

Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Ausnahmen gelten bei:

  • Saisonkennzeichen: im ersten Monat nach der Betriebspause
  • Neuwagen: alle 36 Monate
  • Wohnmobile: alle 12 Monate

TÜV abgelaufen: Mit welchen Kosten kann ich rechnen?

Bei abgelaufenen TÜV richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach der Länge der TÜV Überschreitung: Bei bis zu zwei Monaten passiert nichts, bei einer TÜV Überschreitung bis zu vier Monaten werden 15 Euro fällig. Bei bis zu acht Monaten Überschreitung sind es 60 Euro, ab acht Monaten der gleiche Betrag, hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.

Welche Strafen drohen, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Falls der nächste TÜV-Termin übersehen wurde, kann es bei einer Polizeikontrolle zu einem Bußgeld kommen. Wesentlich schlimmer bzw. komplizierter könnte der Fall ausgehen, wenn mit abgelaufenem TÜV ein Unfall gebaut wird. Dann kann der Fahrer mit einer Teilschuld belegt werden, selbst wenn er den Unfall nicht verursacht hat.

TÜV Checkliste - So machst du neuen TÜV

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Wenn der reguläre TÜV-Termin verpasst wurde, sollte sofort ein neuer Termin vereinbart werden. Keine Angst: Vom TÜV selbst gibt es kein Bußgeld.

Unsere Tipps für einen sicheren TÜV:

  • Erst zur Werkstatt, dann zum TÜV: Bei Unsicherheiten, ob das Auto durch den TÜV kommt, empfiehlt es sich vor dem TÜV einen Termin bei einer Autowerkstatt zu vereinbaren und das Auto gründlich zu checken. So können kleine Mangel noch rechtzeitig erkannt und repariert werden.
  • TÜV und Werkstattbesuch vereinen: Alternativ kann man sich auch an eine Werkstatt wenden, die regelmäßig Prüfer im Außendienst im Haus hat. Diese reparieren im Anschluss an die Untersuchung das Auto, sodass der Autobesitzer mit neuem TÜV aus der Werkstatt fahren kann.
  • Untersuchung beim TÜV: Bei dieser Variante, verlangt der Sachverständige den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil I. Besitzt das Auto eintragungspflichtige An- oder Einbauten, gilt es diese entsprechenden Bestätigungen bzw. ABEs mitzunehmen.

Nach der positiven Untersuchung wird auf dem Heck-Kennzeichen eine neue TÜV-Plakette angebracht. Ebenfalls wird ein detaillierter Bericht ausgehändigt, indem kleinere Mängel aufgelistet und ausführlich erklärt werden. Die Mängel sind auszubessern, danach ist das Auto noch einmal vorzufahren, um die neue Plakette zu erhalten.

Fazit: TÜV Abgelaufen

Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Bei einem abgelaufenen TÜV kann es nicht nur zu hohen Bußgeldern, sondern auch zu einem Punkt in Flensburg kommen. Deshalb ist es wichtig, schnell zu handeln. Werden TÜV-Termin verpasst, sollte direkt die nächste Werkstatt aufsuchen. Der TÜV selbst kann mit einem Werkstattbesuch kombiniert werden. So ist sichergestellt, dass das Fahrzeug die Werkstatt mit einer neuen Plakette verlassen kann.

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