Wann spricht man von Youngtimern?
- Als Youngtimer werden oftmals Kfz und Motorräder bezeichnet, die mindestens 15 Jahre, aber nicht mehr als 30 Jahre alt sind. Denn "über 30" zählt das Fahrzeug bereits offiziell zu den Oldtimern. Gerade Fahrzeuge, die zu ihrem Erscheinungsdatum bisweilen als "spießig" galten, reifen mit der Zeit zu begehrten Klassikern heran - der Ford Granada oder der Opel Senator.
- Neben dem Alter gilt auch die Nutzungsweise als Abgrenzungskriterium: Während Oldtimer in der Regel nur zu besonderen Anlässen gefahren werden, stehen Youngtimer für gewöhnlich "mitten im Leben" und werden im Alltag gefahren. Entsprechend gelten für Youngtimer auch keine besonderen Regelungen - rein rechtlich sind sie gewöhnliche Kfz und werden entsprechend der üblichen Kriterien besteuert.
- Bis 2007 wurden Youngtimer noch in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung als Fahrzeuge zwischen 20 und 30 Jahren definiert; allerdings hatten sich auch damals keine direkten steuerlichen Vorteile daraus ergeben. Es war allerdings möglich, ein Wechselkennzeichen (Anfangszimmer 07) zu beantragen, das für mehrere Fahrzeuge genutzt werden konnte. Diese Wechselkennzeichen sind mittlerweile jedoch auch den Ü30-Fahrzeugen vorbehalten.
Der Unterschied zum Oldtimer
- Als stolzer Besitzer eines Oldtimers bekommt man das begehrte H-Kennzeichen. Dies hat den Vorteil der steuerlichen Erleichterung. Mit einem Oldtimer zahlen Sie weniger Steuern im Jahr, die Steuer-Pauschale liegt bei Pkws bei ca. 200 € und bei Motorrädern bei ca. 50 €.
- Zusätzlich spart man mit einem Oldtimer Geld bei der Versicherung. Dies muss aber mit dem jeweiligen Versicherungsberater besprochen werden, da die Pauschalen von Versicherung zu Versicherung variieren können.
- Allerdings ist der Weg zum Oldtimer nicht ganz einfach. Um offiziell als Oldtimer zu gelten, muss der Wagen mindestens 30 Jahre alt sein, der Tag der ersten Zulassung gilt. Zusätzlich muss sich der Wagen in einem sehr guten Originalzustand befinden. Modifikationen am Wagen führen dazu, dass das H-Kennzeichen verweigert wird. Ob der Wagen tauglich für die Zulassung als Oldtimer ist, entscheidet der Kfz-Sachverständige bei der Hauptuntersuchung. Er allein trägt die Entscheidung über die Vergabe des Kennzeichens.