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Führerschein Klasse DE

Der Führerschein DE berechtigt Sie zum Fahlern von Bussen. Welche Bedingungen dafür gelten und wie Sie den Führerschein DE erwerben, erfahren Sie hier.

Die vielleicht größte Revolution der EU-Richtlinien von 1999 ist die Einführung der Busführerscheinklasse D. Vorher war für die Beförderung von mehr als 8 Personen eine Zusatzausbildung (Personenbeförderungsschein) notwendig. Der eigentliche Führerschein orientierte sich an der Fahrzeuggröße. So war Klasse 3 (bis 7,5t) oder 2 notwendig. Die Einführung des "Busführerscheins" ist keine Makulatur und durchaus überfällig gewesen.

Fahrzeuge

Die Klasse DE ist ebenso die Topklasse wie etwa CE oder A in anderen Kategorien. Der Führerschein DE berechtigt zum Führen großer Busse, soweit das Gesetz reicht. Und da sind auch schon die ersten Unterschiede zum Lkw zu finden, die früher bei der Lizenzvergabe kaum relevant waren. Bus fahren und Lkw fahren sind aber zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Die Differenzen lassen sich auf zwei Aspekte konzentrieren:

Bei Bussen ist der Radstand im Vergleich zur Gesamtlänge deutlich geringer als bei Lkws. Während man dort auf eine bestmögliche Verteilung der Last setzt, geht es bei den Omnibussen um die Wendigkeit. Busse müssen und dürfen sich noch durch enge Gassen in den Innenstädten bewegen. Sie zeigen große Überhänge vor der Vorderachse und hinter der Hinterachse. Dementsprechend ist auch das Lenkverhalten deutlich anders. Der Fahrer sitzt weit vor dem Lenkgetriebe. Beim modernen Lkw sitzen die meisten Fahrer direkt darüber.

Ein anderer Aspekt ist das Verhalten der "Ladung". Manche Führerhäuser in Lkws sind überaus luxuriös ausgestattet. Von der Ladung ist häufig nicht viel zu bemerken. In Omnibussen fahren Fahrgäste mit, die nicht immer leise sind. Schulbusse etwa transportieren oft über 100 krakelende Kinder. Hier ist der Fahrer gefragt, auf seine Gäste beruhigend einzuwirken. Andererseits kann sich die "Ladung" auch zu ruhig verhalten. Die Rückfahrt einer Klassentour ist nicht selten bestimmt von 30 vor sich hin säuselnden Ausflüglern. Hier ist der Fahrer noch mehr gefordert, sich fahrtüchtig zu halten.

Man könnte einen dritten Aspekt anführen, der aber nicht immer zutrifft. Busse wühlen sich durch das Stadtgetümmel, versammeln sich zu mehreren am Schülerbusbahnhof oder bringen die Reisetruppe durch die touristisch voll erschlossene Innenstadt zum Hotel.

Ein weiterer Unterschied ist übrigens noch die maximale Höchstgeschwindigkeit. In vielen Fällen ist Bussen Tempo 100 erlaubt. Heute ist dies eher die Regel als die Ausnahme und inzwischen ist auch kein Tempo-100-Schild mehr notwendig. Damit kann ein Bus Lkws überholen, frequentiert also vollkommen berechtigt immer wieder auf der Autobahn die linke Spur.

Letztlich haben verheerende Unfälle mit Reisebussen dazu geführt, die Bestimmungen zu verschärfen. Der Führerschein D bzw. DE ist auf jeden Fall ein guter Schritt.

Der Schein DE

Die Fahrerlaubnis DE berechtigt das Führen von Omnibussen mit Anhängern. Damit ist eigentlich schon alles gesagt, denn Begrenzungen sind durch die STVZO in Bezug auf Maximalmaße und -gewichte definiert. Auch für den Anhänger gibt es hier keine Sonderbestimmungen. Die Gesamtlänge eines Zuges ist mit 18,75 m festgelegt. Diese darf wahlweise aufgeteilt werden. Hieraus resultieren zum Beispiel 15m-Reisebusse mit 3,75m langem Anhängsel.

Erworben werden kann die Klasse DE üblicherweise erst mit 21 Jahren. Genaues regelt hier aber das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz. Eine entsprechende Zusatzausbildung ist für den beruflichen Einsatz verpflichtend. In Ausnahmen kann das notwendige Alter auch zwischen 18 und 24 Jahren definiert werden. Dies liegt vor allem an den Einsatzorten.

Die Fahrerlaubnis DE setzt den Führerschein B voraus. Sie schließt BE ein. Sofern die Klasse C oder C1 besteht, darf auch nach Klasse C1E gefahren werden; nicht aber nach CE.

Für den Erwerb der Klasse DE benötigt man nicht nur ein Gesundheitsgutachten und einen Sehtest vom Augenarzt, sondern auch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten. Selbst ein medizinisch-psychologisches Gutachten kann bei der Ersterteilung verlangt werden. Die ärztliche Untersuchung und das augenärztliche Gutachten müssen bis zum 50. Geburtstag alle 5 Jahre neu vorgelegt werden. Danach wird alle fünf Jahre das gesamte Spektrum verlangt. Es wird deutlich, dass der Gesetzgeber hier auf erheblich bessere Standards setzt.

Theorie und Praxis bauen auf den Klassen B und D auf, wobei die theoretische Prüfung durch den Nachweis D als absolviert gilt. Speziell die Beherrschung des großen Fahrzeugs gerät bei der Fahrschule und bei der praktischen Prüfung in den Focus. Die Prüfungszeit von 70 Minuten testet auch das Verbinden und Trennen sowie das Rückwärtsfahren mit Anhänger.

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