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Fahrzeugschein – die Zulassungsbescheinigung Teil 1 erklärt

Der Fahrzeugschein enthält alle wichtigen Informationen über ein Fahrzeug. Er umfasst persönliche Daten des Fahrzeughalters sowie alle wichtigen technischen Angaben zum Fahrzeug. mittlerweile werden die Unterlagen als Zulassungsbescheinigung bezeichnet.

Angaben im Fahrzeugschein

Das mittlerweile als Zulassungsbescheinigung I bekannte Dokument dient als Nachweis für die An- bzw. Ummeldung eines Fahrzeugs, mit dessen Hilfe sich das Kfz sowie Kfz-Halter einfach identifizieren lassen. Der handliche Steckbrief inkludiert alle wichtigen Informationen, die im zentralen bzw. örtlichen Fahrzeugregister zu einem bestimmten Modell hinterlegt sind. Gemäß § 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Fahrzeugführer verpflichtet, das Dokument unterwegs in ihrem Kfz stets mit sich zu führen. Zudem ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ebenfalls für kennzeichenpflichtige, aberzulassungsfreie Modelle erforderlich.

Bereits im Jahr 2005 wurden Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2 europaweit genormt. Ein wichtiger Bestandteil ist die Schlüsselnummer, die eine unverkennbare Zuordnung der Fahrzeugklasse, des Herstellers sowie Fahrzeugtyps ermöglicht. Ein Beispiel ist die sogenannte Typschlüsselnummer TSN, die als achtstelliger Code aus Ziffern und Buchstaben eine exakte Identifikation des Fahrzeugmodells gewährleistet. Die Herstellerschlüsselnummer HSN besteht hingegen aus einem vierstelligen numerischen Code, der Rückschlüsse auf den Fahrzeughersteller zulässt. Die Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 gibt darüber Aufschluss, welche Informationen einzelnen Schlüsselnummern zugeordnet werden können.

Zum Zwecke der Vereinheitlichung und zur Vermeidung von etwaigen Sprachproblemen innerhalb der EU führten Behörden für spezielle Daten einheitliche und gültige Nummerierungen EU-weit ein. Diese aus Buchstaben sowie zum Teil aus Unternummern bestehende Codes lauten beispielsweise “C.3.1” für den Namen oder Firmennamen oder “E” für die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Zusätzlich inkludiert der deutsche Fahrzeugschein aus Zahlen bestehende Codes, darunter (9) für die Anzahl der Antriebsachsen oder (14) als Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse.

1- Fahrzeugschein-Neutral-SKlasse

Der Fahrzeugschein einfach erklärt: Das bedeuten die einzelnen Schlüsselnummern

Die einzelnen Buchstabenfelder und ihre Bedeutung im Überblick:

Feld Bezeichnung
B Datum der Erstzulassung
D.1 Marke
D.2 Typ/Variante/Version
D.3 Handelsbezeichnung(en)
E Fahrzeug-Identifizierungsnummer
F.1 Technisch zul. Gesamtmasse in kg
F.2 Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg
G Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)
H Gültigkeitsdauer
I Datum dieser Zulassung
J Fahrzeugklasse
K Nummer d. EG-Typengenehmigung/ABE
L Anzahl der Achsen
O.1 Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg
O.2 Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg
P.1 Hubraum in cm³
P.2/P.4 Nennleistung in kW/Nenndrehzahl bei min¹
P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle
Q Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern)
R Farbe des Fahrzeugs
S.1 Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
S.2 Stehplätze
T Höchstgeschwindigkeit in km/h
U.1 Standgeräusch in dB (A)
U.2 Drehzahl in m1 zu U.1
U.3 Fahrgeräusch in dB (A)
V.7 CO₂ (in g/km) kombinierter Wert
V.9 Für die EU-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse

Ziffernfelder und ihre Bedeutung im Überblick:

Feld Bedeutung
(2) Hersteller-Kurzbezeichnung
(2.1) Code zu (2)
(2.2) Code zu D.2 mit Prüfziffer
(3) Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer
(4) Art des Aufbaus
(5) Bezeichnung Fahrzeugklasse/Aufbau
(6) Datum zu K
(7) Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg
(7.1) bis (7.3) Achse 1 bis Achse 3
(8) Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat in kg
(8.1) bis (8.3) Achse 1 bis Achse 3
(9) Anzahl der Antriebsachsen
(10) Code zu P.3
(11) Code zu P
(12) Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³
(13) Stützlast in kg
(14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
(14.1) Code zu V.9 oder (14)
(15) Bereifung
(15.1) bis (15.3) auf Achse 1 bis Achse 3
(16) Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II
(17) Merkmal zur Betriebserlaubnis
(18) Länge in mm
(19) Breite in mm
(20) Höhe in mm
(21) Sonstige Vermerke
(22) Bemerkungen und Ausnahmen

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2: Die wichtigsten Unterschiede

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt den alten Fahrzeugschein und vermerkt Daten wie den aktuellen Halter, das Kennzeichen, technische Kfz-Daten sowie den Termin für die nächste Hauptuntersuchung. Im Gegensatz zum Fahrzeugschein enthält diese Zulassungsbescheinigung mehr Informationen, allerdings kann nur noch eine Reifengröße eingetragen werden.

Im Gegenzug ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil 2 den alten Fahrzeugbrief. Dieses Dokument informiert über technische Kfz-Daten, das Datum der Erstzulassung, Kennzeichen, die Anzahl der Halter sowie die Namen der vorherigen bzw. aktuellen Halter. Wurden im Fahrzeugbrief alle ehemaligen Fahrzeughalter aufgeführt, wird heutzutage aus Datenschutzgründen nur noch der letzte Halter aufgeführt. Deshalb muss bei jedem zweiten Halterwechsel eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden. Dieses Dokument ist mittlerweile ein fälschungssicheres Papier und sollte keinesfalls im Fahrzeug aufbewahrt werden.

Für die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird empfohlen, dieses Dokument stets mit sich zu führen und bei Verkehrskontrollen vorzulegen. Wer ein Kennzeichen für ein Kfz beantragen, dieses anmelden, ummelden oder veräußern möchte, muss bei der zuständigen Kfz-Behörde beide Zulassungspapiere vorlegen. Bei einem finanzierten Fahrzeug bewahrt üblicherweise der Kreditgeber die Zulassungsbescheinigung Teil 2 auf und übersendet das Dokument bei Bedarf an die Zulassungsstelle.

Wichtige Fragen und Antworten zum Fahrzeugschein

Der Fahrzeugschein ist eine Art Ausweis für ein Auto. Das Dokument enthält neben persönlichen Informationen zum Fahrzeughalter und amtlichen Kennzeichen ebenfalls zentrale technische Informationen zum Kfz.

Der Fahrzeugschein gilt als amtliche Erlaubnis, mit dem eigenen Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Jedes zulassungspflichtige Kfz benötigt einen Fahrzeugschein und wird an den jeweiligen Besitzer übergeben, sobald ein gültiges Kennzeichen vergeben wurde.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 - der ehemalige Fahrzeugschein - enthält neben technischen Fahrzeugdaten ebenfalls die Anschrift des Fahrzeughalters, die Schlüsselnummer sowie die zugelassene Kennzeichenkombination. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 - der ehemalige Fahrzeugbrief - enthält nur die wichtigsten Fahrzeugdaten und sollte zu Hause sicher aufbewahrt werden.

Die individuellen Autodaten sind bestimmten Schlüsselnummern zugeordnet. Wer sich einen Überblick über die einzelnen Typschlüsselnummern sowie Herstellerschlüsselnummern verschafft, entschlüsselt automatisch alle wichtigen Informationen.

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