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Beleuchtung am Auto: Besonderes Ambiente durch LED

Mit der Beleuchtung im Auto ist schon lange nicht mehr nur das klassische Innenlicht gemeint. In Tuning-Kreisen erfreuen sich extravagante LED-Lichter großer Beliebtheit. Wir klären auf, welche Lichter am Auto erlaubt sind.

Welche Arten Von Beleuchtung gibt es im Auto?

Die verschiedenen Lichter am Auto erfüllen unterschiedliche Zwecke. Während beispielsweise Standlicht, Abblendlicht und Co. für das Sehen und Gesehenwerden verantwortlich sind, dient die Beleuchtung im Auto selbst sowohl dem Komfort als auch der Atmosphäre. Denn neben der klassischen Innenbeleuchtung, die angeht, sobald sich die Türen öffnen, können Bastler dem Fahrzeuginneren mit verschiedenen Lampen eine besondere Note verleihen. Während die vom Hersteller verbauten Leuchten oberhalb der Windschutzscheibe sowie über der hinteren Sitzreihe das Fahrzeug lediglich ausleuchten, solange es steht, setzen LED-Leisten bestimmte Details perfekt in Szene.

Bedienung der Beleuchtung: Symbole für das Autolicht

Die bereits im Auto integrierten Beleuchtungsmaßnahmen werden über einen Lichtschalter, der sich in der Regel am oder im Lenkrad befindet, bedient. Jede Lichteinstellung hat dabei ein eigenes Symbol, das dir Auskunft über das Autolicht gibt. Dabei wird zwischen Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht, Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchte, Blinklichter und Warnblinklicht unterschieden. Selbst installierte LED-Leisten und Ähnliches lassen sich oft über separate Lichtschalter bedienen und haben keine zugehörigen Symbole am Lenkrad.

Sind Tuning-Maßnahmen an der Beleuchtung im Auto erlaubt?

Damit das Führen eines Fahrzeugs auf deutschen Straßen erlaubt ist, muss dieses über eine gültige Zulassung sowie Betriebserlaubnis verfügen. Die Modifizierungen, im Fachjargon häufig als Tuning bezeichnet, müssen demnach strenge Auflagen erfüllen, um die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu gefährden.

Der §19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zur Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis sagt dazu aus, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs durch solche Änderungen erlischt, aufgrund derer, “eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist [...]”.

Im Grunde genommen dürfen sämtliche Autolichter demnach weder den Fahrer selbst noch andere stören oder in ihrer Fahrweise beeinträchtigen. Aufgrund dessen sind unter anderem hinter den Scheiben montierte Christbäume oder ähnliche Dekoelemente, Leuchtdioden, blinkende sowie dauerhaft leuchtende Lichterketten und beleuchtete Reklameschilder in den Fenstern verboten. Dies gilt ebenso für die bei vielen Tuningfans beliebte Unterbodenbeleuchtung. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld sowie den Entzug der Zulassung.

Die Autolichter dürfen auf keinen Fall stören

Als Faustregel gilt: Sämtliche Leuchtelemente, insbesondere grelle Neonlichter, die so angebracht sind, dass sie andere Verkehrsteilnehmer irritieren oder blenden könnten, erhalten keine Zulassung. Alternativ können LEDs jedoch an nicht einsehbaren Stellen im Auto Licht ins Dunkle bringen.

LED-Beleuchtung im Auto: Was ist möglich?

Das Cockpit des Fahrzeugs bietet etwas Spielraum, wenn es um das Installieren von kleineren Autolichtern geht. So ist die Form der Innenraumbeleuchtung in der StVZO nicht klar definiert. Daher ist das Einsetzen verschiedener Farben durchaus möglich.

So sorgen beispielsweise sogenannte LED-Retrofits am Armaturenbrett für einen individuellen Touch. Besonders praktisch: Sie verfügen über den gleichen Sockel wie andere Glühlampen und sind somit unkompliziert austauschbar. Auch der sonst eher unauffällige Tacho lässt sich mit dem gekonnten Einsatz von LED-Lichtern aufwerten. Ebenso verhält es sich mit dem Fußraum des Autos. Hier können verschiedene LEDambient-Kits zum Einsatz kommen. Diese sind einfach anzubringen, bieten ein breites Farbspektrum und sorgen für eine optische Aufhellung, ohne vom Verkehr abzulenken. Vorsicht ist jedoch an den Türen oder Schwellen geboten. Fällt der Lichtschein beim Öffnen der Tür nach außen, sind diese Autolichter zu entfernen.

Folgende Tabelle gibt noch einmal einen Überblick, wo die Beleuchtung im Auto erlaubt ist und wo nicht:

Erlaubte Beleuchtung im Auto Nicht erlaubte Beleuchtung im Auto
am Armaturenbrett an Front-, Heck- oder Seitenscheiben
im Fußraum an den Türen oder Schwellen
am Tacho Unterbodenbeleuchtung
Lichterketten an einsehbaren Stellen

Fazit: Die Beleuchtung im Auto darf nicht stören

Fahrzeughalter haben verschiedene Möglichkeiten, das Innere Ihres Autos gekonnt in Szene zu setzen. Dazu gehört das Anbringen individueller Autolichter, die nicht nur ein einmaliges Design, sondern auch eine ansprechende Atmosphäre erzeugen. Oberstes Gebot ist dabei die Sicherheit im Straßenverkehr. Deshalb sind die LED-Lichter nur dort anzubringen, wo sie weder den Fahrer selbst noch andere Verkehrsteilnehmer stören.

FAQ zum Thema Beleuchtung im Auto

Grundsätzlich dürfen Fahrzeughalter LED-Lichter im Innenraum des Autos verbauen. Diese dürfen jedoch nicht stören, irritieren oder sogar behindern. Deshalb sind die Leuchten an Stellen anzubringen, die nicht von anderen Verkehrsteilnehmern einzusehen sind. Dazu gehören beispielsweise der Fußraum oder das Armaturenbrett. Beleuchtung an den Scheiben oder Ähnlichem sind untersagt.

Ein Fahrzeug verfügt über äußere sowie innere Beleuchtungsvorrichtungen. Die Scheinwerfer sowie Rückfahrlichter ermöglichen das Fahren bei verschiedensten Witterungsverhältnissen und sorgen für Sicherheit im Straßenverkehr. Die Beleuchtung im Auto dient dem Ambiente und erleichtert die Bedienung des Fahrzeugs bei Nacht. Es darf jedoch niemals den Fahrer oder einen anderen Verkehrsteilnehmer behindern.

Es ist schwer, die genaue Anzahl der Autolichter zu nennen, da diese je nach Modell variieren und teilweise auch mehrere Funktionen gleichzeitig erfüllen. Generell sollte jedes Auto über Blinker, Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Bremslicht, Rückfahrlicht, Nebelscheinwerfer und Schlussleuchte verfügen.

Wissenschaftler forschen bereits an Möglichkeiten, blaues Licht im Innenraum des Autos zu integrieren. Denn blaues Licht ähnelt Tageslicht, macht wach und wirkt dem Sekundenschlaf bei Nachtfahrten entgegen. Dabei spielt jedoch die richtige Intensität sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer eine entscheidende Rolle. Deshalb hat noch kein Autobauer das blaue Licht in seinem Fahrzeug integriert.

Die Beleuchtung am sowie im Auto darf keinesfalls behindern oder stören. Deshalb ist das Anbringen von Autolichtern an den Reifen verboten.

Die verschiedenen Autolichter heißen Blinker, Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Bremslicht, Rückfahrlicht, Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte.

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