Jedes Fahrzeug, das bauartbedingt schneller als 6 km/h unterwegs ist, benötigt eine Zulassung. Um diese zu erhalten, ist neben dem amtlichen Kennzeichen eine sogenannte Betriebserlaubnis erforderlich. Sie belegt, dass das Fahrzeug den entsprechenden nationalen Vorschriften entspricht. Dabei gilt es, zwischen der Einzelbetriebserlaubnis (EBE) und der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) zu unterscheiden. Während die ABE für eine ganze Baureihe ausgestellt wird, gilt die EBE für Fahrzeuge, die keine Serienmodelle sind. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) finden sich die gesetzlichen Regelungen zur Betriebserlaubnis.
Die ABE ist nicht nur für das Auto, sondern auch für Fahrzeugteile erforderlich, sobald diese eine sogenannte technische Einheit bilden. Darunter fallen beispielsweise Auspuff, Spoiler, Sportlenkrad oder neue Felgen für die Reifen. Wer sein Fahrzeug also tunen möchte, sollte darauf achten, dass die eingebauten Fahrzeugteile von der ABE erfasst sind. Die Gültigkeit der Betriebserlaubnis kann laut StVZO davon abhängig sein, ob der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist. Die Abnahme muss demnach ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Kraftfahrzeugsachverständiger durchführen. Zudem ist es möglich, bauliche Veränderungen in den Fahrzeugschein kostenpflichtig eintragen zu lassen.
Wenn jemand zusätzliche Auto- oder Tuningteile in ein Fahrzeug einbaut,, die ursprünglich nicht verbaut waren, braucht es je nach Teil verschiedene Genehmigungen: Manche dieser Teile müssen der ABE entsprechen, andere dem Material- oder Teilegutachten und einige sind sogar eintragungsfrei mit E-Prüfzeichen.
In der ABE ist genau aufgelistet, in welchen Fahrzeugmodellen ein bestimmtes Bauteil oder eine technische Anlage zum Einsatz kommen darf. In diesem Fall dient die ABE als Teilegutachten. Wenn Ausstattungs- oder Tuningteile auf dieser Liste zu finden sind, dann ist es nicht nötig, diese Teile bei Einbau genehmigen zu lassen. Die ABE gilt lediglich für Bauteile, die im Vorfeld überprüft wurden und die jeweiligen Sicherheitsbestimmungen erfüllen. Es ist jedoch nicht vorgesehen, die Teile zu verändern, da die Betriebserlaubnis sonst erlischt. Zusätzlich gibt es Fahrzeugteile, die zwar nicht in der ABE aufgelistet sind, aber trotzdem mit einem E-Prüfzeichen eintragungsfrei bleiben. Außerdem ist es ratsam, die ABE für das Auto und die Fahrzeugteile stets mitzuführen. Auf Anfrage der Behörden ist die ABE vorzuzeigen, etwa bei einer Verkehrskontrolle. Anderenfalls droht ein Bußgeld.
Ohne ein gültiges Prüfzeugnis ist eine bauliche Veränderung am Fahrzeug im Einzelfall zu überprüfen. Bei einigen Umbauten ist die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nicht möglich, wie beispielsweise bei Felgen mit Festigkeitsgutachten. In allen anderen Fällen prüft der TÜV, ob die Bedingungen für eine Einzelabnahme erfüllt sind. Erst mit diesem Gutachten kann eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt werden. Eine Einzelabnahme ist ebenfalls notwendig für:
Vorsicht bei Fahrzeugteilen ohne Genehmigung
Falls ein Fahrzeugteil keine gültige Betriebserlaubnis oder zulässige Genehmigung aufweist, kommt das Fahrzeug, in dem das Tuningteil verbaut ist, dementsprechend nicht mehr durch den TÜV. Bei einem Verstoß kann zudem die Kfz-Zulassung erlöschen.
Wie lange die Betriebserlaubnis gültig ist, ist in § 19 StVZO geregelt. Demzufolge bleibt die Erlaubnis, ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, bis zu dessen endgültiger Außerbetriebsetzung erhalten. Die Betriebserlaubnis erlischt jedoch vorzeitig, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
Das bedeutet, dass die Betriebserlaubnis erstens dann erlischt, wenn beispielsweise ein Pkw zu einem Lkw oder einem Wohnwagen umgebaut wird. Zweitens muss die Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern durch ein verändertes Fahrzeug nicht in jedem Fall auch eintreten, sondern es reicht bereits aus, wenn von einer Gefährdung auszugehen ist. Der dritte Punkt betrifft die Emissionswerte und Geräuschwerte des veränderten Fahrzeugs. Sobald durch die Änderungen am Fahrzeug Grenzwerte überschritten werden, die für die Erteilung der ABE maßgeblich waren, kann die Betriebserlaubnis erlöschen.
Wenn jemand ein Pkw, Mofa oder Motorrad ohne eine gültige Betriebserlaubnis fährt, muss derjenige mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen. Wurde dadurch der Verkehr gefährdet, zieht dies ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich. Falls bei einer Kontrolle die Betriebserlaubnis nicht vorgezeigt werden kann, ist ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro fällig. Führt eine Person einen Lkw oder Omnibus ohne Betriebserlaubnis, ist mit einer Geldbuße in Höhe von 180 Euro sowie einem Punkt in Flensburg zu rechnen.
Es ist empfehlenswert, bei einem Tuning-Vorhaben darauf zu achten, nur Fahrzeugteile zu verwenden, die eine ABE für den eigenen Fahrzeugtyp aufweisen. Außerdem lohnt es sich, beim Kauf von Anbauteilen die Zulassung mitzubringen, die dabei hilft, den exakten Fahrzeugtyp festzustellen und die richtigen Teile zu kaufen.