Die Kosten für eine Reifenreparatur können variieren. Je nach Schaden und Reifenart kann ein Reifen eigenhändig geflickt werden, oder die Hilfe einer Fachwerkstatt ist nötig. Doch selbst, wenn professionelle Unterstützung etwas teurer sein mag – es ist eine Investition in die eigene Sicherheit.
Bei marginalen und oberflächlichen Beschädigungen eines Reifens ist die Zuhilfenahme einer Fachwerkstatt nicht zwangsläufig nötig. Wer über etwas handwerkliches Geschick verfügt und es sich zutraut, kann den Schaden selbst flicken. Pannenhilfe-Sets gibt es bereits ab 40 Euro, Reparatur-Sprays für rund 10 Euro. Doch Vorsicht: Eine Reparatur mit Kit, Spray, Kleber und Reparaturschaum ist nur für den Notfall gedacht. Wurde ein Autoreifen erst einmal damit behandelt, kann er in der Werkstatt nicht mehr repariert werden. Darüber hinaus hängt es vom Schweregrad des Schadens und von der Reifenart ab, ob der Reifen eigenhändig repariert werden kann und darf.
Für eine zuverlässige Beurteilung der Beschädigung ist eine Untersuchung in einer Fachwerkstatt notwendig. In der Regel wird ein beschädigter Reifen durch eine sogenannte Vulkanisation repariert. Eine Kaltvulkanisation kostet um die 20 bis 25 Euro. Bei einer Standardreifenreparatur in Form einer Warm- und Heißvulkanisation liegen die Kosten bei rund 40 Euro. Welche Herangehensweise sinnvoll ist, können die Experten in der Fachwerkstatt beurteilen.
Zu beachten ist, dass fachmännische Unterstützung in einer Werkstatt zwar minimal teurer sein mag, als wenn man den Reifen eigenständig flickt. Doch diese Investition kann sich lohnen. Sie garantiert, dass der beschädigte Reifen fachgerecht repariert wird und die Reparatur den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Unabhängig davon empfiehlt es sich, die Preise unterschiedlicher Werkstätten zu vergleichen.
Ob eine Reifenreparatur möglich ist, hängt unter anderem von der Schwere der Beschädigung, der genauen Stelle sowie vom Reifen-Typ ab. Eine fachgerechte Überprüfung in der Werkstatt verschafft Klarheit.
Grundsätzlich lassen sich die meisten Beschädigungen der Lauffläche eines Reifens reparieren. Ob eine Reparatur sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Schweregrad des Schadens ab. Eine Überprüfung in einer Fachwerkstatt verschafft Klarheit.
Wichtig: Eine Reparatur muss gewährleisten, dass der Reifen wieder gleichwertig einsetzbar ist, wie er es vor dem Schaden war. Um vorab sicherstellen zu können, dass der beschädigte Reifen nach einer Reparatur wieder verwendet werden kann, muss er demontiert und fachgerecht untersucht werden.
Ähnlich wie bei einem PKW-Reifen ist es auch bei Motorradreifen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, selbst eine Reparatur durchzuführen, sofern der Schaden nicht schwerwiegend ist und die richtigen Bedingungen erfüllt sind. Es ist wichtig zu beachten, dass eine selbst durchgeführte Reparatur lediglich als vorübergehende Maßnahme betrachtet werden sollte und nicht als vollständige, dauerhafte Reparaturlösung.
Was tun, wenn ein Nagel im Autoreifen steckt?
Den Nagel auf keinen Fall entfernen. Stecken lassen. Dadurch bleibt das Loch im Reifen verschlossen. Zusätzliche Beschädigungen durch das Herausziehen bleiben aus. Baldmöglichst einen Termin in einer Fachwerkstatt vereinbaren. Vor dem Termin in der Fachwerkstatt den Reifen-Fülldruck regelmäßig kontrollieren. Eine fachgerechte Reifenreparatur in der Werkstatt durchführen lassen.
Es gibt zahlreiche Gründe, wann sich eine Reifenreparatur lohnt. Voraussetzung ist, dass der Autoreifen nach dem Flicken wieder einwandfrei funktioniert.
Für eine fachgerechte Reparatur müssen zahlreiche Details beachtet werden. Hier findest du eine Anleitung zum Selbermachen in 9 Schritten.
Wichtig: Wer sich etwa eine Schraube oder einen Nagel in die Lauffläche eingefahren hat, sollte den Gegenstand auf keinen Fall entfernen. Dadurch bleibt das Loch verschlossen, weitere Beschädigungen durch das Herausziehen lassen sich so vermeiden.
Die Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO regelt detailliert, welche Reifenbeschädigungen repariert werden dürfen. Wird eine Reifenreparatur selbst durchgeführt, geht der Gesetzgeber automatisch davon aus, dass die Reparatur nicht fachgerecht ausgeführt wurde. Eine Ausnahme bilden marginale Beschädigungen auf der Lauffläche.
Autoreifen müssen gesetzeskonform sein. Gemäß der StVZO ist es erlaubt, sogenannte Stichverletzungen - auch Einfahrschäden genannt - zu reparieren, wenn sie eine maximale Ausdehnung von 6 mm nicht überschreiten und auf der Lauffläche des Autoreifens liegen. Nicht repariert werden dürfen Beschädigungen seitlich an den Reifenflanken. Im Hinblick auf die Vorgehensweise müssen sogenannte Kombireparaturkörper eingesetzt werden, zum Beispiel erhitztes Rohgummi. Darüber hinaus dürfen nur solche Reifen geflickt werden, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 240 km/h nicht überschreiten.
Reparatur-Sets sind für den Notfall gedacht. Wird ein Autoreifen selbst repariert, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Reparatur nicht fachgerecht ausgeführt wurde. Sie gilt dann als nicht zulässig. Deshalb empfiehlt es sich, beschädigte Reifen stets in einer Fachwerkstatt flicken zu lassen. Bei marginalen Beschädigungen hingegen ist rechtlich kein Werkstatt-Besuch notwendig. Aber Vorsicht: Nach dem Verwenden von Reifendichtmitteln, wie sie in diversen Pannenhilfesets enthalten sind, ist eine professionelle Reparatur rechtlich nicht mehr genehmigt. Das gilt auch für andere Notfallabdichtungen.
Stichverletzungen auf der Lauffläche – maximal 6 mm Ausdehnung – keine Hochgeschwindigkeitsreifen: Die Straßenverkehrszulassungsordnung regelt präzise, wann Autoreifen eigenhändig repariert werden dürfen – und wann nicht.
Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist das Reparieren von Autoreifen nur bei Stichverletzungen auf der Lauffläche erlaubt, die nicht größer als 6 mm sind. Nicht repariert werden dürfen Beschädigungen seitlich an den Reifenflanken. Auch sogenannte Hochgeschwindigkeitsreifen, die für eine Geschwindigkeit von 240 km/h oder mehr zugelassen sind, dürfen nicht repariert werden.
Wer sich eine Schraube oder einen Nagel in die Lauffläche eingefahren hat, sollte den Gegenstand auf keinen Fall entfernen. Dadurch bleibt das Loch verschlossen, weitere Beschädigungen durch das Herausziehen lassen sich so vermeiden. Betroffene sollten möglichst umgehend einen Termin in einer Reifenfachwerkstatt vereinbaren. Die Experten können vor Ort klären, ob sich der Reifen verkehrssicher reparieren lässt und die Reparatur fachgerecht durchführen.
In der Zwischenzeit sollte der Reifendruck regelmäßig überprüft und auf dem empfohlen Fülldruck-Niveau gehalten werden. So lassen sich irreparable Schäden vermeiden. Nach der Reparatur muss gewährleistet sein, dass der Reifen wieder voll einsetzbar und belastbar ist und dem Zustand vor der Beschädigung entspricht.
Ob ein Reifen noch repariert werden kann, hängt unter anderem von der Art des Schadens und vom Reifen-Typ ab. Es empfiehlt sich, beschädigte Reifen stets in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen.
Die Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO regelt im Detail, welche Reifenbeschädigungen repariert werden dürfen. Das Reparieren von Autoreifen ist nur bei Stichverletzungen in der Lauffläche erlaubt, die nicht größer als 6 mm sind. Nicht repariert werden dürfen hingegen Beschädigungen seitlich an den Reifenflanken, zum Beispiel dann, wenn ein Nagel in der Seitenwand steckt. Auch sogenannte Hochgeschwindigkeitsreifen, die für eine Geschwindigkeit von 240 km/h oder mehr zugelassen sind, dürfen nicht repariert werden.
Wenn Reifen erst einmal mit Reifendichtmitteln oder vergleichbaren Flüssigkeiten geflickt wurden, wie sie in diversen Pannenhilfesets enthalten sind, ist eine professionelle Reparatur rechtlich nicht mehr genehmigt. Das gilt auch für andere Notfallabdichtungen.
Wer einen Autoreifen eigenhändig flicken möchte, muss sich an die Auflagen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) halten. Reparatur-Sets sind für den Notfall gedacht. Marginale Schäden dürfen selbst repariert werden, ein Werkstattbesuch ist dann nicht nötig. Dennoch empfiehlt sich in den meisten Fällen die fachgerechte Reparatur von Autoreifen in einer Fachwerkstatt. Denn Sicherheit geht vor.