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Probefahrt vor dem Autokauf: Das ist zu beachten

So läuft die Probefahrt reibungslos ab:

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Das gewünschte Fahrzeug ist gefunden und dem Kauf steht nichts mehr im Weg? Die Bedeutung einer Probefahrt vor Vertragsabschluss ist nicht zu unterschätzen. Unser Ratgeber erklärt, warum eine Testfahrt so wichtig ist und worauf dabei zu achten ist.

Darum ist eine Probefahrt so wichtig

Eine Probefahrt bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Sie ermöglicht, das gewählte Fahrzeug ausgiebig zu testen und mit anderen Modellen zu vergleichen. So lässt sich feststellen, ob das Modell den eigenen Ansprüchen auch wirklich genügt und ob der veranschlagte Preis gerechtfertigt ist. Die Wahrscheinlichkeit für einen anschließenden Fehlkauf sinkt mit einer Probefahrt deutlich.

So kann eine Probefahrt vor allem dazu dienen:

  1. das Fahrverhalten des neuen Fahrzeuges ausgiebig auf Herz und Nieren zu testen.
  2. bei einem Gebrauchtwagenkauf die Mängel zu identifizieren, die möglicherweise nicht auf den ersten Blick sichtbar sind.

Eine Testfahrt lohnt sich grundsätzlich für alle Fahrzeugarten. Auch beim Kauf eines Motorrads sollten Interessenten unbedingt eine Probefahrt vor dem eigentlichen Kauf durchführen.

Altersgrenze: Rechtlich gesehen ist eine Probefahrt ab 18 Jahren möglich. Viele Händler setzen die Grenze jedoch höher an. In diesem Fall ist es ratsam, sich vor der Probefahrt beim entsprechenden Händler zu informieren.

Gesetzliche Regelung: Es besteht keine gesetzliche Pflicht, ein Probefahren anzubieten. Wer sich jedoch dagegen entscheidet, riskiert den Verlust von potenziellen Käufern.

Darauf ist beim Probefahren zu achten

Zunächst ist wichtig, eine Testfahrt gut zu planen und sich ausreichend Zeit dafür zu nehmen. Auch die anschließende Kaufentscheidung ist am besten nicht übereilt zu treffen. Immerhin handelt es sich beim Autokauf meist um eine langjährige und verhältnismäßig kostspielige Investition, die ideal auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt sein sollte. Die nachfolgenden Abschnitte zeigen, worauf beim Probefahren zu achten ist.

Vor der Probefahrt

Vor der Probefahrt

  • Ausgiebig informieren: Vor dem Kauf umfassende Informationen zu den einzelnen Modellen einholen und mit den eigenen Anforderungen (Kofferraum, Reichweite bei E-Autos, Sitzplätze, Ausstattung usw.) abgleichen.
  • Mehr als ein Auto testen: Für einen ausreichenden Vergleich mindestens mit drei Autos eine Probefahrt ansetzen.
  • Versicherungssituation mit dem Verkäufer klären: Vor Antritt der Fahrt ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig, die die Versicherungsumstände für die Probefahrt klärt. Käufer sollten unbedingt darauf achten, dass eine Haftung für leicht fahrlässige Schäden in der Vereinbarung ausgeschlossen ist.

Das bedeutet leichte Fahrlässigkeit

Je nach Grad des Verschuldens lässt sich Fahrlässigkeit in zwei Arten einteilen:

  1. die leichte (normale) Fahrlässigkeit
  2. die grobe Fahrlässigkeit

Bei einer leichten Fahrlässigkeit verletzt die betreffende Person die erforderliche Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr in geringem Maße. Dazu gehört beispielsweise ein Auffahrunfall aufgrund einer Blendung durch tiefstehendes Sonnenlicht. Das Überfahren einer roten Ampel zählt dagegen zu den grob fahrlässigen Taten.

  • Den richtigen Termin wählen: Die besten Bedingungen für eine Probefahrt herrschen bei Tageslicht und trockenem Wetter. Ideale Fahrbedingungen ermöglichen volle Konzentration auf das Fahrzeug sowie ein optimales Erkennen möglicher Schäden und Mängel. Bei schlechtem Wetter am Tag der Probefahrt empfiehlt es sich, diese zu verschieben. Auch überfüllte Straßen sind am Testtag zu meiden.
  • Die Teststrecke genau planen: Als Probestrecke empfiehlt sich eine Route mit unterschiedlichen Fahrbedingungen. Die Route sollte sowohl Landstraßen und Autobahnen als auch holprige Wege beinhalten. Insbesondere Straßen mit schlechteren Bedingungen können wichtige Hinweise auf Fahrzeugmängel geben.
  • Unterstützung hinzuziehen: Wer nur begrenzte Kenntnisse von Autos hat, sollte einen erfahrenen Bekannten mitnehmen, um nichts zu übersehen.
  • Alltägliche Bedingungen simulieren: Wer möchte, kann zur Probefahrt alltägliche Transportgegenstände mitbringen und überprüfen, ob der Stauraum des Fahrzeugs für die individuellen Umstände ausreichend ist.

Ist der Tag der Probefahrt gekommen, sollten Personalausweis und Führerschein unbedingt dabei sein. Ist der Verkäufer nicht an den Papieren des Käufers interessiert, ist das meist ein schlechtes Zeichen. Von einem Kauf ist dann gegebenenfalls abzusehen. Anschließend gilt:

  • Fahrzeugpapiere überprüfen
  • Fahrzeugcheck durchführen und überprüfen, ob das Auto fahrtüchtig ist
  • Etwaige Schäden und Mängel besprechen und vor der Fahrt dokumentieren
  • Schriftlichen Probefahrtvertrag anfordern

So lange sollte eine Probefahrt dauern

Wie lange eine Testfahrt dauert, ist individuell abzustimmen. Generell empfiehlt sich eine Dauer von mindestens 30 Minuten. Wer Glück hat, schafft es sogar, sich eine Probefahrt über das ganze Wochenende zu sichern. Sollte der Verkäufer auf eine kürzere Testzeit bestehen, ist gegebenenfalls von einem Kauf abzuraten. Alternativ kann es helfen, das Auto für mehrere Tage zu mieten. Das ermöglicht einen ausgiebigen Test und die Mietkosten lassen sich bei einem späteren Kauf meist von dem Kaufpreis abziehen.

Während der Probefahrt

  • Fahrt für einen umfangreichen Eindruck selbst durchführen.
  • Das Auto bei kaltem Motor starten, um eventuelle Startprobleme zu identifizieren.
  • Das Radio abstellen, um Störgeräusche besser wahrnehmen zu können.
  • Alle Kontrollleuchten des Fahrzeugs überprüfen.
  • Alle Gänge und Geschwindigkeiten ausfahren und auf die Kupplungsfunktion achten.

Test der Kupplung: Die Funktion der Kupplung lässt sich durch das Starten des Autos im Leerlauf testen. Dafür einen hohen Gang zum Losfahren wählen. Der Wagen sollte anschließend von alleine ausgehen. Geschieht dies nicht, ist das ein Zeichen für einen Kupplungsdefekt.

  • Verschiedene Straßenbedingungen austesten.
  • Die Funktion der Bremsen (inklusive Handbremse) überprüfen.
  • Kühlwassertemperatur und Drehzahl im Auge behalten.
  • Mindestens einmal einparken um das Verhalten des Pkws sowie die Sicht im Fahrzeug zu testen.
  • Die Spureinstellung testen.

Test der Spureinstellungen: Um die Spureinstellung des Autos zu testen, bei voller Fahrt das Lenkrad kurzzeitig loslassen. Bremst der Fahrer anschließend scharf, sollte das Auto bei korrekter Einstellung in der Spur bleiben.

Nach der Probefahrt

Nach Ende der Probefahrt ist das Fahrzeug keineswegs ohne einige abschließende Kontrollen zurückzugeben. Die folgenden Fragen können dabei helfen:

Nach der Probefahrt

  • Gibt es Stellen, an denen Flüssigkeit ausgetreten ist?
  • Funktionieren Lichtmaschine, Motor und Auspuff ordnungsgemäß?
  • Ist die Temperatur des Autos konstant geblieben?

In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich nach Ende der Probefahrt eine Bestätigung beim Verkäufer einzuholen, die eine Rückgabe des Fahrzeugs ohne Mängel nachweist. Vor der Fahrt festgestellte Schäden sind genau zu protokollieren und bestenfalls zu fotografieren.

Probefahrt bei Gebrauchtwagen: Darauf ist zu achten

Fällt die Wahl auf einen Gebrauchtwagen, ist eine Probefahrt vor dem endgültigen Kauf umso wichtiger. Eventuell vorhandene Mängel am Fahrzeug lassen sich so besser aufdecken. Der Grund: bei einem Privatkauf kann der Verkäufer jegliche Garantie oder Haftung ausschließen. In diesem Fall haftet der Käufer selbst für nach dem Kauf auftretende Mängel oder Defekte. Außer Kraft setzen lässt sich diese Regelung nur, sollte der Privatverkäufer die Probleme arglistig und wissentlich verschwiegen haben.

Gewerbliche Händler sind dazu verpflichtet, bis zu zwölf Monate für auftretende Mängel zu haften. Selbst ein Ausschluss im Kaufvertrag befreit sie nicht von der Sachmängelhaftung. Details und Besonderheiten lassen sich am besten bei rechtsberatenden Stellen wie dem ADAC nachfragen oder im Internet recherchieren.

Tipp: Während der Probefahrt eine Werkstatt aufsuchen

Eine Werkstatt ist in der Lage, den Zustand des Fahrzeugs fachmännisch zu beurteilen. Stimmt der Verkäufer dem zu, lässt sich die Probefahrt mit einem kurzen Check in der Kfz-Werkstatt verbinden.

Die nachfolgenden Checklisten geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte:

Checkliste

SVG Illustration

für Käufer

Checkliste

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für Verkäufer

Detaillierte Informationen zur Probefahrt bei einem Privatverkauf recherchieren.

Auch Testfahrzeuge müssen über ein gültiges Kennzeichen verfügen. Wer eine Probefahrt mit einem Wagen ohne Kennzeichen durchführt, verstößt gegen die Fahrzeugzulassungsordnung. Es drohen bis zu 70 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg.

Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, ist die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens möglich. Dieses ist maximal fünf Tage gültig und nur für ein Fahrzeug im Rahmen von Test- und Überführungsfahrten nutzbar. Wer ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchte, benötigt einen gültigen HU-Bericht, eine elektronische Versicherungsbestätigung sowie Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung. Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen beginnen bei 60 Euro.

Generell gilt: Wer privat ein Fahrzeug verkauft, sollte an den Probefahrten teilnehmen. Das bietet die Möglichkeit, sowohl einen ordnungsgemäßen Umgang mit dem Wagen zu garantieren als auch eventuell auftretende Fragen zu beantworten. Auch ein Diebstahl des Wagens lässt sich so vermeiden. Kommt der Fahrer nämlich nicht von der Probefahrt wieder, zahlt die Versicherung nicht.

Alle Fakten zur Versicherung auf der Testfahrt

Wer ein Fahrzeug Probe fährt, sollte entsprechend versichert sein, um im Fall eines Unfalls nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Inwiefern Kaufinteressenten bei einer Testfahrt abgesichert sind, unterscheidet sich je nach Kaufart.

Doch egal, ob beim Händler oder privat: Verursacht der Kaufinteressent einen Unfall bei der Probefahrt grob fahrlässig, bleibt dieser in der Regel auf den Kosten sitzen. Zu solchen Fällen gehören beispielsweise alkoholisiertes Fahren und überhöhte Geschwindigkeiten. Die Versicherung verwehrt dann eine Kostenübernahme.

Probefahrt beim Händler

Alle Händler unterliegen einer gesetzlichen Pflicht, die zur Probefahrt angebotenen Fahrzeuge zuzulassen und bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung zu versichern. Üblicherweise sind die angebotenen Wagen vollkaskoversichert. Viele Händler wählen jedoch eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Baut der Interessent bei der Testfahrt einen Unfall, kann die Selbstbeteiligung unter Umständen hoch sein.

Doch keine Sorge: Tritt ein Unfall ein, greift meist eine sogenannte stillschweigende Haftungsfreistellung. Der Kaufinteressent muss dann trotz Unfall nichts zahlen. Allerdings kann der Händler die Vereinbarung auch aufheben.

Probefahrt bei privatem Verkäufer

Bei einem Privatkauf ist der Verkäufer nicht verpflichtet, durch den Probefahrer verursachte Schäden zu bezahlen. Dennoch kommt in den meisten Fällen die Vollkaskoversicherung des Verkäufers für den Schaden auf. Dies gilt allerdings nur dann, wenn es sich nicht um einen grob fahrlässigen Unfall handelt. Ein Einspringen des Versicherungsschutzes führt jedoch in den meisten Fällen auf Seiten des Verkäufers zu einer Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse. Eine eventuelle Kostenbeteiligung ist im Voraus zu klären.

Vorsicht: Findet die Probefahrt mit einem abgemeldeten Wagen statt, haftet der Fahrer bei selbst verschuldeten Unfällen für sämtliche Schäden.

Unfall bei der Probefahrt: Das ist zu tun

Das Fahrzeug ist unbekannt, die Fahreigenschaften anders als bei anderen Autos und die zusätzlichen Bedienelemente sind ungewohnt oder lenken den Fahrer ab. Eine Probefahrt stellt eine Ausnahmesituation dar, die zu Aufregung und Unsicherheiten führen kann. Das Unfallrisiko ist dementsprechend hoch. Sollte es während der Probefahrt zu einem Unfall kommen, gilt es zuallererst Ruhe zu bewahren und die üblichen Schritte eines Verkehrsunfalls einzuleiten.

Unfall bei einer Probefahrt

  1. Die Unfallstelle ordnungsgemäß absichern: Warnblinkanlage anstellen, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen.
  2. Den entstandenen Schaden abschätzen und falls notwendig, Notarzt und Polizei einschalten.
  3. Am Unfallort bleiben, bis Hilfe eingetroffen ist.
  4. Den Händler bzw. Verkäufer informieren, wenn dieser nicht anwesend ist.

Fazit: Probefahrt gut planen und ausgiebig testen

Wer einen Fehlkauf verhindern möchte, kommt um eine Probefahrt mit dem gewünschten Fahrzeug nicht herum. Wichtig ist, ausreichend Zeit einzuplanen und mehrere Modelle miteinander zu vergleichen. Vor Antritt der Fahrt ist ein Probefahrtvertrag abzuschließen. Es empfiehlt sich, den Wagen anschließend unter verschiedensten Bedingungen zu testen und eine möglichst abwechslungsreiche Strecke zu planen.

Häufig gestellte Fragen zu Probefahrten

Personalausweis, Führerschein sowie ausreichend Zeit sollten am Tag der Testfahrt nicht fehlen.

Idealerweise sollte eine Probefahrt mindestens 30 Minuten dauern. Nur so lässt sich das gewählte Modell ausgiebig testen.

Vor Antritt der Probefahrt ist unbedingt eine vertragliche Probefahrtvereinbarung abzuschließen. Diese regelt alle Fragen zu Versicherungsschutz, Fahrtdauer, Spritkosten etc. Das Fahrzeug ist ebenfalls auf eventuelle Mängel und Schäden zu überprüfen. Nach Abgabe des Wagens ist es ratsam, eine Bestätigung zur mangelfreien Rückgabe anzufordern.

Findet die Probefahrt bei einem Händler statt, ist das Fahrzeug vollkaskoversichert. Einige Händler fordern jedoch eine Selbstbeteiligung. Bei einer privaten Testfahrt muss der Verkäufer nicht für die entstandenen Schäden aufkommen. Hier ist es besonders wichtig, die Versicherungsumstände im Voraus zu klären und eine schriftliche Probefahrtvereinbarung zu unterzeichnen.

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