Eine Probefahrt bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Sie ermöglicht, das gewählte Fahrzeug ausgiebig zu testen und mit anderen Modellen zu vergleichen. So lässt sich feststellen, ob das Modell den eigenen Ansprüchen auch wirklich genügt und ob der veranschlagte Preis gerechtfertigt ist. Die Wahrscheinlichkeit für einen anschließenden Fehlkauf sinkt mit einer Probefahrt deutlich.
So kann eine Probefahrt vor allem dazu dienen:
Eine Testfahrt lohnt sich grundsätzlich für alle Fahrzeugarten. Auch beim Kauf eines Motorrads sollten Interessenten unbedingt eine Probefahrt vor dem eigentlichen Kauf durchführen.
Altersgrenze: Rechtlich gesehen ist eine Probefahrt ab 18 Jahren möglich. Viele Händler setzen die Grenze jedoch höher an. In diesem Fall ist es ratsam, sich vor der Probefahrt beim entsprechenden Händler zu informieren.
Gesetzliche Regelung: Es besteht keine gesetzliche Pflicht, ein Probefahren anzubieten. Wer sich jedoch dagegen entscheidet, riskiert den Verlust von potenziellen Käufern.
Zunächst ist wichtig, eine Testfahrt gut zu planen und sich ausreichend Zeit dafür zu nehmen. Auch die anschließende Kaufentscheidung ist am besten nicht übereilt zu treffen. Immerhin handelt es sich beim Autokauf meist um eine langjährige und verhältnismäßig kostspielige Investition, die ideal auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt sein sollte. Die nachfolgenden Abschnitte zeigen, worauf beim Probefahren zu achten ist.
Das bedeutet leichte Fahrlässigkeit
Je nach Grad des Verschuldens lässt sich Fahrlässigkeit in zwei Arten einteilen:
Bei einer leichten Fahrlässigkeit verletzt die betreffende Person die erforderliche Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr in geringem Maße. Dazu gehört beispielsweise ein Auffahrunfall aufgrund einer Blendung durch tiefstehendes Sonnenlicht. Das Überfahren einer roten Ampel zählt dagegen zu den grob fahrlässigen Taten.
Ist der Tag der Probefahrt gekommen, sollten Personalausweis und Führerschein unbedingt dabei sein. Ist der Verkäufer nicht an den Papieren des Käufers interessiert, ist das meist ein schlechtes Zeichen. Von einem Kauf ist dann gegebenenfalls abzusehen. Anschließend gilt:
So lange sollte eine Probefahrt dauern
Wie lange eine Testfahrt dauert, ist individuell abzustimmen. Generell empfiehlt sich eine Dauer von mindestens 30 Minuten. Wer Glück hat, schafft es sogar, sich eine Probefahrt über das ganze Wochenende zu sichern. Sollte der Verkäufer auf eine kürzere Testzeit bestehen, ist gegebenenfalls von einem Kauf abzuraten. Alternativ kann es helfen, das Auto für mehrere Tage zu mieten. Das ermöglicht einen ausgiebigen Test und die Mietkosten lassen sich bei einem späteren Kauf meist von dem Kaufpreis abziehen.
Test der Kupplung: Die Funktion der Kupplung lässt sich durch das Starten des Autos im Leerlauf testen. Dafür einen hohen Gang zum Losfahren wählen. Der Wagen sollte anschließend von alleine ausgehen. Geschieht dies nicht, ist das ein Zeichen für einen Kupplungsdefekt.
Test der Spureinstellungen: Um die Spureinstellung des Autos zu testen, bei voller Fahrt das Lenkrad kurzzeitig loslassen. Bremst der Fahrer anschließend scharf, sollte das Auto bei korrekter Einstellung in der Spur bleiben.
Nach Ende der Probefahrt ist das Fahrzeug keineswegs ohne einige abschließende Kontrollen zurückzugeben. Die folgenden Fragen können dabei helfen:
In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich nach Ende der Probefahrt eine Bestätigung beim Verkäufer einzuholen, die eine Rückgabe des Fahrzeugs ohne Mängel nachweist. Vor der Fahrt festgestellte Schäden sind genau zu protokollieren und bestenfalls zu fotografieren.
Fällt die Wahl auf einen Gebrauchtwagen, ist eine Probefahrt vor dem endgültigen Kauf umso wichtiger. Eventuell vorhandene Mängel am Fahrzeug lassen sich so besser aufdecken. Der Grund: bei einem Privatkauf kann der Verkäufer jegliche Garantie oder Haftung ausschließen. In diesem Fall haftet der Käufer selbst für nach dem Kauf auftretende Mängel oder Defekte. Außer Kraft setzen lässt sich diese Regelung nur, sollte der Privatverkäufer die Probleme arglistig und wissentlich verschwiegen haben.
Gewerbliche Händler sind dazu verpflichtet, bis zu zwölf Monate für auftretende Mängel zu haften. Selbst ein Ausschluss im Kaufvertrag befreit sie nicht von der Sachmängelhaftung. Details und Besonderheiten lassen sich am besten bei rechtsberatenden Stellen wie dem ADAC nachfragen oder im Internet recherchieren.
Tipp: Während der Probefahrt eine Werkstatt aufsuchen
Eine Werkstatt ist in der Lage, den Zustand des Fahrzeugs fachmännisch zu beurteilen. Stimmt der Verkäufer dem zu, lässt sich die Probefahrt mit einem kurzen Check in der Kfz-Werkstatt verbinden.
Die nachfolgenden Checklisten geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte:
Detaillierte Informationen zur Probefahrt bei einem Privatverkauf recherchieren.
Auch Testfahrzeuge müssen über ein gültiges Kennzeichen verfügen. Wer eine Probefahrt mit einem Wagen ohne Kennzeichen durchführt, verstößt gegen die Fahrzeugzulassungsordnung. Es drohen bis zu 70 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg.
Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, ist die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens möglich. Dieses ist maximal fünf Tage gültig und nur für ein Fahrzeug im Rahmen von Test- und Überführungsfahrten nutzbar. Wer ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchte, benötigt einen gültigen HU-Bericht, eine elektronische Versicherungsbestätigung sowie Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung. Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen beginnen bei 60 Euro.
Generell gilt: Wer privat ein Fahrzeug verkauft, sollte an den Probefahrten teilnehmen. Das bietet die Möglichkeit, sowohl einen ordnungsgemäßen Umgang mit dem Wagen zu garantieren als auch eventuell auftretende Fragen zu beantworten. Auch ein Diebstahl des Wagens lässt sich so vermeiden. Kommt der Fahrer nämlich nicht von der Probefahrt wieder, zahlt die Versicherung nicht.
Wer ein Fahrzeug Probe fährt, sollte entsprechend versichert sein, um im Fall eines Unfalls nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Inwiefern Kaufinteressenten bei einer Testfahrt abgesichert sind, unterscheidet sich je nach Kaufart.
Doch egal, ob beim Händler oder privat: Verursacht der Kaufinteressent einen Unfall bei der Probefahrt grob fahrlässig, bleibt dieser in der Regel auf den Kosten sitzen. Zu solchen Fällen gehören beispielsweise alkoholisiertes Fahren und überhöhte Geschwindigkeiten. Die Versicherung verwehrt dann eine Kostenübernahme.
Alle Händler unterliegen einer gesetzlichen Pflicht, die zur Probefahrt angebotenen Fahrzeuge zuzulassen und bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung zu versichern. Üblicherweise sind die angebotenen Wagen vollkaskoversichert. Viele Händler wählen jedoch eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Baut der Interessent bei der Testfahrt einen Unfall, kann die Selbstbeteiligung unter Umständen hoch sein.
Doch keine Sorge: Tritt ein Unfall ein, greift meist eine sogenannte stillschweigende Haftungsfreistellung. Der Kaufinteressent muss dann trotz Unfall nichts zahlen. Allerdings kann der Händler die Vereinbarung auch aufheben.
Bei einem Privatkauf ist der Verkäufer nicht verpflichtet, durch den Probefahrer verursachte Schäden zu bezahlen. Dennoch kommt in den meisten Fällen die Vollkaskoversicherung des Verkäufers für den Schaden auf. Dies gilt allerdings nur dann, wenn es sich nicht um einen grob fahrlässigen Unfall handelt. Ein Einspringen des Versicherungsschutzes führt jedoch in den meisten Fällen auf Seiten des Verkäufers zu einer Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse. Eine eventuelle Kostenbeteiligung ist im Voraus zu klären.
Vorsicht: Findet die Probefahrt mit einem abgemeldeten Wagen statt, haftet der Fahrer bei selbst verschuldeten Unfällen für sämtliche Schäden.
Das Fahrzeug ist unbekannt, die Fahreigenschaften anders als bei anderen Autos und die zusätzlichen Bedienelemente sind ungewohnt oder lenken den Fahrer ab. Eine Probefahrt stellt eine Ausnahmesituation dar, die zu Aufregung und Unsicherheiten führen kann. Das Unfallrisiko ist dementsprechend hoch. Sollte es während der Probefahrt zu einem Unfall kommen, gilt es zuallererst Ruhe zu bewahren und die üblichen Schritte eines Verkehrsunfalls einzuleiten.
Wer einen Fehlkauf verhindern möchte, kommt um eine Probefahrt mit dem gewünschten Fahrzeug nicht herum. Wichtig ist, ausreichend Zeit einzuplanen und mehrere Modelle miteinander zu vergleichen. Vor Antritt der Fahrt ist ein Probefahrtvertrag abzuschließen. Es empfiehlt sich, den Wagen anschließend unter verschiedensten Bedingungen zu testen und eine möglichst abwechslungsreiche Strecke zu planen.