Kfz-Kaufvertrag
Neben einer Reihe von fest definierten rechtlichen Regelungen solltest du im Kfz-Kaufvertrag alle individuell vereinbarten Abmachungen oder Angaben aufnehmen. Unterschreibe ihn nur, wenn er korrekte Angaben enthält. Der Kaufvertrag sollte in zweifacher identischer Ausführung vorliegen – du als Käufer und der Verkäufer bekommen je ein unterschriebenes Exemplar. Ist der Verkäufer unter 18 Jahre und noch nicht voll geschäftsfähig, solltest du auf eine schriftliche Verkaufsvollmacht bestehen.
Fahrzeugangaben
Eindeutig identifiziert ist ein Fahrzeug erst mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer und der Nummer des Fahrzeugbriefs oder der Zulassungsbescheinigung II. Weitere wichtige Angaben sind der Tag der Erstzulassung, der Kilometerstand, die Zahl der Vorbesitzer und der nächste Termin zur Haupt- und Abgasuntersuchung.
Unfallfrei?
Lasse dir bestätigen, dass das Fahrzeug unfallfrei ist. Andernfalls sollte die Art des Schadens möglichst exakt beschrieben werden und auch die Art der Reparatur. Hole dir vom Käufer zusätzlich alle noch vorhandenen Gutachten und Rechnungen und nimm sie als Anlage zum Kfz-Kaufvertrag auf.
Gewerbliche Einsätze
Vermerke, dass das Fahrzeug nicht gewerblich eingesetzt wurde (beispielsweise als Fahrschul- oder Mietwagen). Ansonsten ist besonders darauf hinzuweisen, auch wenn es sich um ein Import-Fahrzeug handelt.
Größere Reparaturen
Hat das Fahrzeug einen Austauschmotor erhalten oder ein neues Getriebe? Wenn bereits eine größere Reparatur nötig war, sollte das im Kaufvertrag erwähnt werden inklusive der Laufleistung der neuen Aggregate.
Mängel
Hat dein Wunschfahrzeug Mängel? Dann beschriebe diese möglichst exakt im Kaufvertrag: Welcher Mangel liegt vor? Wann ist er aufgetreten? Wann wurde er wie behoben?
Preis
Natürlich wird im Kaufvertrag auch der Preis festgelegt. In der Regel bestätigt der Verkäufer mit seiner Unterschrift, dass er die Summe erhalten hat. Sie als Käufer quittieren den Erhalt des Fahrzeuges, der Schlüssel und der entsprechenden Dokumente.
Tipp: Nutze unbedingt einen Kfz-Kaufvertrag und beachte:
- Käufer und Verkäufer behalten jeweils ein identisches Exemplar.
- Notiere alle Abmachungen und Vereinbarungen schriftlich im Kaufvertrag.
- Unterschreibe erst, wenn alle Fragen einvernehmlich geklärt sind.