Zahlt die Versicherung bei einem Reifenplatzer auf der Autobahn?
Wer im Falle eines Reifenplatzers für die entstehenden Kosten aufkommt, hängt sowohl von den Umständen, die zum Bersten des Reifens führten, als auch den Bedingungen der jeweiligen Kfz-Versicherung ab. Die Haftpflichtversicherung, die wie der Name schon sagt Pflicht ist, um ein Fahrzeug auf deutschen Straßen zuzulassen, kommt für eventuelle Schäden an der Straße sowie beteiligten Fahrzeugen auf. Doch in welchem Fall zahlt die Versicherung für einen geplatzten Reifen?
Bei der Klärung dieser Frage spielt der Begriff “Betriebsschaden” eine große Rolle. Denn sämtliche Schäden, die in Folge von normalem Verschleiß eintreten, decken die meisten Vollkaskoversicherungen nicht ab.
Anders verhält es sich bei Schäden, die in Folge eines Unfalls eintraten. Laut einem Urteil des Landesgerichtes Karlsruhe vom 20. August 2013 (Az. 9 O 95/12) zählen dazu auch plötzlich und unvorhersehbar eingedrungene Fremdkörper wie Nägel und Schrauben. Auch Materialschäden fallen in diese Kategorie, weshalb die Versicherung derartige Schäden abdecken muss.