Vor allem wie genau eine Rettungsgasse gebildet werden muss, ist vielen Verkehrsteilnehmern unklar. Der europaweit größte Online-Automarkt hat für die Umfrage insgesamt 1.000 Autohalter nach ihrer Selbsteinschätzung zu dem Thema befragt. „Die Ergebnisse zeigen, dass es sich für die Fahrer lohnt, sich erneut mit dem Thema auseinanderzusetzen“, kommentiert Jochen Kurz, Director Product bei AutoScout24 die Ergebnisse: „Bei der Rettungsgasse kommt es auf jeden Verkehrsteilnehmer an. Es reicht nicht, wenn 90 Prozent es richtig machen, aber einige wenige Fahrzeuge die Straße blockieren.“
Von den befragten Autohaltern sagen 89 Prozent, dass sie wissen, wie und in welchen Situationen eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Sieben Prozent der Befragten ist nach eigener Einschätzung klar, wann eine freie Gasse gebildet werden muss, doch wie genau das geht, wissen sie nicht. Weitere drei Prozent wissen wie es geht, aber nicht, in welchen Fällen gehandelt werden muss. Jeder hundertste Fahrer (ein Prozent) gibt unumwunden zu, dass er weder über das eine noch das andere informiert ist und sagt: Ehrlich gesagt, kenne ich mich mit dem Thema Rettungsgasse nicht aus. Damit herrscht bei mehr als jedem zehnten Fahrer (elf Prozent) Unklarheit beim Thema Rettungsgasse.
Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?
Eine Rettungsgasse muss bei jedem Stau, aber auch bereits dann gebildet werden, wenn nur noch Schrittgeschwindigkeit möglich ist. Das gilt für alle mehrspurigen Fahrbahnen auf Autobahnen oder Außerortsstraßen. Innerhalb von Ortschaften muss also keine Rettungsgasse gebildet werden, auf Landstraßen hingegen schon.
Wie muss die Rettungsgasse gebildet werden?
Vor allem das „Wie“ ist komplizierter, als man vielleicht annehmen könnte. An welcher Stelle muss beispielsweise die Gasse entstehen, wenn die Autobahn drei- bzw. mehrspurig ist? Die Straßenverkehrsordnung regelt diesen Fall eindeutig: Die freie Gasse muss zwischen der linken und der mittleren Spur hergestellt werden. Dazu müssen natürlich auch die Fahrzeuge auf der rechten Spur zur Seite fahren. Die Markierung des Standstreifens dürfen sie hierbei aber nicht überfahren – er gehört offiziell nicht zur Fahrbahn. Rettungsfahrzeugen steht es frei, über den Standstreifen zum Unfallort zu fahren oder entlang der Rettungsgasse. Sollte der Standstreifen für den Verkehr freigegeben sein, ist er zu behandeln wie eine normale Fahrspur. Die Gasse muss auch eine ausreichende Breite haben, sodass sie auch von Räumfahrzeugen befahren werden kann.
Quelle: www.autoscout24.de / Innofact; Basis: repräsentative Stichprobe von 1.006 Autohaltern zwischen 18 und 65 Jahren; Befragungszeitraum: 12. bis 17. September 2019.