Eine vorläufige Bestandaufnahme über das was gilt, was kommt und wer betroffen ist. Wo drohen Fahrverbote in Deutschland?
Für Fahrverbote gibt es keine großflächigen, landesweiten Lösungen, letztlich muss jede Gemeinde selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie Fahrverbote verhängt. Den Anfang hat die Stadt Hamburg im Juni 2018 gemacht, wo einige wenige Straßen für Diesel-Fahrzeuge gesperrt wurden, die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen.
Weitere große Städte, in denen nach jetziger Beschlusslage aller Voraussicht 2019 Fahrverbote folgen werden, sind Aachen, Frankfurt, Berlin und Stuttgart. Grundlage sind hier jeweils bereits gefällte Gerichtsentscheide, in denen die Richter Maßnahmen zur Erfüllung des Luftreinhalteplans fordern. In naher Zukunft ist mit ähnlichen Urteilen in anderen Städten zu rechen. Noch 2018 werden Gerichte in Mainz, Bonn, Darmstadt, Köln, Essen, Wiesbaden und Gelsenkirchen über Fahrverbote befinden. Weitere Städte, in denen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) prozessiert, laufen ebenfalls Gefahr, Fahrverbote aussprechen zu müssen. Dazu gehören Backnang, Bochum, Darmstadt, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Esslingen, Halle (Saale), Hannover, Heilbronn, Kiel, Limburg, Ludwigsburg, Mainz, Marbach, München, Offenbach, Paderborn und Reutlingen. Prinzipiell ist die Liste aber offen; so können abhängig von der künftigen Luftqualität weitere Kommunen dazukommen oder andere gestrichen werden.
Gelten die Fahrverbote jeweils für das gesamte Stadtgebiet?
Die Bereiche für Fahrverbote können sehr unterschiedlich ausfallen. In Berlin und Hamburg beschränken sich diese nach jetzigem Stand lediglich auf bestimmte Straßen. In Stuttgart oder Frankfurt sind hingegen großflächige Verbotszonen angedacht.
Mit welchen Fahrverboten muss man in Aachen rechnen?
Bislang wurde lediglich entschieden, dass ab Anfang 2019 Fahrverbote gegen Diesel ausgesprochen werden müssen. Noch wurden allerdings keine ausgearbeiteten Details präsentiert. Derzeit hofft man in Aachen, mit Nachrüstungen von Bussen und höheren Parkgebühren im Stadtzentrum für bessere Luft zu sorgen, um so generelle Diesel-Fahrverbote abwenden zu können.
Wo gelten Fahrverbote in Hamburg?
Seit dem 1. Juni dürfen Diesel-Fahrzeuge, die nicht die Abgasnorm Euro 6 (Pkw) beziehungsweise Euro VI (Lkw) erfüllen, einen Abschnitt der Max-Brauer-Allee sowie einen Teil der Stresemannstraße, letztere gilt nur für Lkw, nicht mehr befahren.
Wie werden die Fahrverbote in Frankfurt ausgestaltet?
In Frankfurt könnte es ab Februar 2019 zu Fahrverboten kommen. Diese werden Dieselfahrzeuge mit einer Abgasnorm schlechter als Euro 5 betreffen sowie Benziner unterhalb Euro 3. Ab September könnte das Fahrverbot auf Euro-5-Diesel erweitert werden.
Welche Fahrverbotsregeln werden für Stuttgart gelten?
In Stuttgart werden ab 2019 Fahrverbote verhängt, die den Bereich der derzeitigen Umweltzone umfassen. Zunächst sind davon nur auswärtige Dieselfahrzeuge betroffen, deren Abgasnorm unter Euro 5 liegt. Ab April wird dieses Verbot auch auf Einheimische ausgeweitet. Mitte 2019 soll die Auswirkung der Verbote überprüft werden. Zeigen sich keine Besserungen, könnten Fahrverbote ab 2020 auch auf Euro-6-Diesel ausgeweitet werden.
Welche Fahrverbotsregeln sind für Berlin zu erwarten?
Insgesamt elf Abschnitte auf acht Straßen im Innenstadtbereich könnten von den spätestens ab Juni 2019 geltenden Fahrverboten betroffen sein. Die Sperrungen sollen für Dieselfahrzeuge schlechter als Euro 6 gelten. Außerdem sieht das Gerichtsurteil vor, dass vom Land Berlin die Ausweitung auf 120 weitere Straßenabschnitte geprüft werden muss.
Wie werden Fahrverbote kontrolliert?
Wie bereits bei der Kontrolle der Umweltzonen per grüner Plakette wäre wohl eine blaue Plakette das beste Mittel, die Einhaltung der Diesel-Fahrverbote zu kontrollieren. Doch der für die Einführung einer blauen Plakette verantwortliche Verkehrsminister Andreas Scheuer, CSU, hat diese Kennzeichnung bislang abgelehnt. Insofern lassen sich derzeit nur Stichproben-Kontrollen durchführen, bei denen ein Blick in den Fahrzeugschein Auskunft über die Abgasnorm gibt.
Mit welchen Strafen muss ich bei einem Verstoß gegen ein Fahrverbot rechnen?
Hier sind in der Regel Verwarn- oder Bußgelder vorgesehen. In Hamburg liegt dieses für Pkw bei 25 und für Lkw bei 75 Euro. Für Stuttgart ist für entsprechendes Vergehen eine Strafe von 80 Euro vorgesehen.
Was kann ich als Autobesitzer tun, damit mich Fahrverbote nicht treffen?
Vorläufig sind vor allem Diesel-Pkw betroffen, deren Abgasnorm Euro 5 oder schlechter ist. Auch für Benziner mit Euro 1 oder 2 gelten die Fahrverbote. Besitzer älterer Euro-6-Diesel sind möglicherweise nur mittelfristig vor Fahrverboten sicher, denn in einigen Städten wird in einem nächsten Schritt eine Ausweitung auch auf diese Fahrzeuge erwogen. Wer also ein potenziell betroffenes Fahrzeug fährt, kann vorläufig nur über ein Wechsel nachdenken. Das können auch ältere gebrauchte Autos mit Euro-3-Benzinmotor oder besser sein, die generell wenig Stickoxide ausstoßen. Wer weiter Diesel fahren will, besorgt sich besser ein neues Fahrzeug mit Euro-6d-Zertifizierung. Der Kauf neuer Fahrzeuge mit geringem Stickoxidausstoß wird aufgrund des Anfang Oktober beschlossenen Diesel-Pakets mittlerweile mit Umtauschprämien unterstützt. Einige Hersteller bieten bereits Inzahlungnahme-Angebote auf fünfstelligen Niveau an. Dennoch werden damit Betroffene einen nicht unerheblichen Teil einer Neuanschaffung selber stemmen müssen.
Kann ich auch nachrüsten?
Eine Alternative könnte die Nachrüstung sein, die das neue Diesel-Paket vorsieht. Wie genau die dafür angedachten Lösungen aussehen werden, ist allerdings noch unklar. Generell werden sich wohl nur Euro-5-Autos nachträglich mit einem SCR-Katalysator ausrüsten lassen, allerdings bei weitem nicht alle. Zum Problem bei vielen Autos dürfte der verfügbare Bauraum für die Abgasreinigungstechnik werden. Eine Liste geeigneter Modelle gibt es bislang nicht. Halter von Autos, die sich für die Nachrüstung eignen, müssen wohl noch bis 2020 warten, bis die Technik verfügbar ist und die notwendigen rechtlichen Regelungen getroffen sind. (sp-x/mh/jmg)