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Toyota Opa

Toyota Opa

Der Name des Toyota Opa klingt für deutsche Ohren außergewöhnlich, ist dabei aber nicht einmal der japanischen Sprache entnommen. Es handelt sich bei diesem Kompaktvan auch keinesfalls um ein Fahrzeug, das speziell für Senioren entwickelt wurde. Vielmehr leitet sich der Name dieses Autos von einem in Portugal üblichen Ausruf des Erstaunens ab, einer sogenannten Interjektion. Hätte dieser Toyota eine vergleichbare deutsche Bezeichnung erhalten, würde er vermutlich Ui, Boah oder Oha heißen.

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Da klingt die portugiesische Variante doch deutlich liebevoller. Für deutsche Ohren klingt der Name dieses Autos auch deshalb seltsam, weil er hier nicht geläufig ist. Toyota produzierte den Opa ausschließlich für den japanischen Markt. Dennoch ist er als Gebrauchtfahrzeug aufgrund von Direktimporten inzwischen auch in Deutschland erhältlich. Darüber hinaus besteht nach wie vor die Möglichkeit, gebrauchte Fahrzeuge dieses Modells zu importieren. Dank der internationalen Harmonisierung der Bauvorschriften und Fahrzeugdokumente ist die Zulassung von importieren Fahrzeugen für den deutschen Straßenverkehr inzwischen recht unproblematisch möglich.

Von 2000 bis 2005 stellte der japanische Automobilkonzern Toyota das Modell Opa her. Als Kompaktvan bietet sich dieses Auto insbesondere für die größere Familie an, denn neben vier Türen und einer großen Heckklappe ist das Auto mit sieben Sitzen ausgestattet. Die beiden Sitze in der hinteren, dritten Sitzreihe lassen sich versenken, so dass der Toyota Opa auch für große Mengen an Gepäck oder zum Transport sperriger Gegenstände ausreichend Platz bietet.

Fahrzeugvarianten des Toyota Opa

Zur Markteinführung stand der Toyota Opa mit drei verschiedenen Motorisierungen zur Verfügung. Die Vierzylinder-Reihen-Ottomotoren mit 1,8 Litern (exakt 1794 ccm) Hubraum, 16 Ventilen und zwei obenliegenden Nockenwellen mit der Typbezeichnung 1.8 i 16 V hatten wahlweise 125 oder 136 PS. Die Höchstgeschwindigkeit des Toyota Opa beträgt mit beiden Motorvarianten 190 Stundenkilometer. Die Kraftstoffversorgung des Motors erfolgt über eine Multi-Point-Einspritzanlage. Neben dem Serienmodell mit Frontantrieb wurde der Toyota Opa gegen Aufpreis auch mit Allradantrieb geliefert. Wahlweise waren die Modelle mit einem Fünfgang-Schaltgetriebe oder einer stufenlosen CVT-Automatikschaltung ausgestattet.

Das Modell Opa 2.0 i 16 V D-4 hat einen Hubraum von 1998 ccm und erreicht eine Leistung von 152 PS. Die Höchstgeschwindigkeit des 1.270 kg schweren Autos beträgt 200 Stundenkilometer. Für die Beschleunigung von 0 auf 100 Stundenkilometer benötigt der Toyota Opa 2.0 i 16 V D-4 zehn Sekunden. Zur Fahrsicherheit tragen belüftete Scheibenbremsen an den Vorderrädern und Trommelbremsen an den hinteren Rädern sowie das Antiblockiersystem bei. Außerdem ist der Toyota Opa in allen Modellvarianten serienmäßig mit einer Servolenkung ausgestattet. Der Benzinverbrauch des Toyota Opa ist mit

  • 12 l pro 100 km innerorts und

  • 7 l pro 100 km außerorts

bei allen angebotenen Modellvarianten durchschnittlich.

Die serienmäßige Ausstattung im Innenbereich des Toyota Opa war für europäische Verhältnisse überdurchschnittlich mit integriertem Navigations- und Soundsystem, Klimaanlage, elektrischen Fensterhebern sowie elektrisch einstellbaren und beheizbaren Außenspiegeln. Da Toyota das Modell Opa ausschließlich für den japanischen Markt produzierte, sind die Fahrzeuge grundsätzlich mit Rechtslenkung ausgestattet, denn ebenso wie in den meisten Ländern des Britischen Commonwealth gilt auch in Japan Linksverkehr.

Direktimport des Toyota Opa aus Japan oder anderen Ländern

Da Toyota die Modelle des Opa ausschließlich für den japanischen Markt produzierte, gelangten diese Autos nur durch den direkten Import in andere Länder. Wer mit dem Gedanken spielt, einen Toyota Opa nach Deutschland zu importieren, sollte sich zunächst darüber bewusst sein, dass sich die Lenkung in diesem Auto grundsätzlich auf der rechten Seite befindet und ein Umbau nur mit großem Aufwand möglich ist. Die Zulassung von Autos mit Rechtslenkung ist in Deutschland mit Ausnahmegenehmigung möglich. Um ein importiertes Fahrzeug aus Ländern außerhalb der Europäischen Union in Deutschland zulassen zu können, muss auf den Kaufpreis des Fahrzeugs zunächst die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent bei der zuständigen Zollbehörde entrichtet werden. Sofern für das Fahrzeug keine internationalen Fahrzeugdokumente in Form einer COC-Bescheinigung vorhanden sind, ist vor der Zulassung eine Begutachtung nach § 21 der Straßenverkehrszulassungsordnung bei TÜV oder DEKRA erforderlich. Dieses Gutachten enthält bereits die in Deutschland ebenfalls notwendige Hauptuntersuchung. Sofern eine COC-Bescheinigung vorhanden ist, kann auf die Begutachtung nach § 21 StVZO verzichtet werden. In diesem Fall ist lediglich eine Hauptuntersuchung notwendig. Zur Zulassung müssen folgende Dokumente vorliegen:

  • Fahrzeugdokumente aus dem Ursprungsland (z.B. Japan) in international lesbarer Schrift und Sprache

  • Kaufvertrag in englischer oder deutscher Sprache oder eine amtliche Übersetzung

  • COC-Bescheinigung oder Gutachten nach § 21 StVZO

  • Bescheinigung über die durchgeführte Hauptuntersuchung oder Gutachten nach § 21 StVZO

  • Bescheinigung über die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer

  • eVB-Nummer als Versicherungsbestätigung

  • Personalausweis.

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