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Mercedes-Benz Junge Sterne

Die Vorteile der Mercedes-Benz Junge Sterne

Mit dem Herstellerzertifikat kommen Sie in den Genuss der folgenden Vorteile:

Die Junge Sterne Leistungsversprechen
Junge Sterne glänzen länger! Das Gütesiegel „Junge Sterne“ tragen nur die besten Gebrauchten von Mercedes-Benz, denn dieses Zertifikat wird nur gemäß strikten Kriterien nach Vorgabe des Herstellers und ausschließlich von offiziellen Junge Sterne Partnerbetrieben verliehen. Im Angebot sind Fahrzeuge aller Baureihen bis 100.000 km Laufleistung und einem Alter von maximal 5 Jahren. Den Qualitätsstatus der Gebrauchtwagen garantiert ein Prüfverfahren mit über 150 Checkpunkten. Dabei werden die Jungen Sterne in einer Mercedes-Benz-Fachwerkstatt gründlich inspiziert. Doch die Jungen Sterne glänzen auch noch durch zahlreiche Zusatzleistungen, die den Gebrauchtwagenkauf für Kunden sicherer und klar kalkulierbar machen sollen. Hier ein Überblick über den Leistungskatalog beim Kauf eines Gebrauchtwagens der Marke Mercedes-Benz mit dem Qualitätssiegel Junge Sterne:
  • 8 Jahre Garantie auf die Hochvolt-Batterie.*

    Dank dem Batteriezertifikat von Mercedes-Benz besitzen vollelektrische Junge Sterne wie EQA, EQB, EQC, EQE und EQS zusätzlich zu den Leistungsversprechen und dem Qualitätscheck auch ein Garantieversprechen auf die Hochvolt-Batterie* über bis zu 8 Jahre ab Auslieferung oder Tag der ersten Zulassung** bzw. bis zu einer Laufleistung von max. 160.000 km***.

  • 24 Monate Gebrauchtwagengarantie

    • Versicherungsschutz nahezu auf Niveau der Neufahrzeuggarantie
    • Schnelle und kompetente Reparatur durch einen Mercedes-Benz Fachbetrieb mit Mercedes-Benz Original-Teilen
    • Übertragung der Garantie auf den Folgebesitzer bei Privatverkauf möglich
    • Kombinierbar mit weiteren Anschlussgarantien

  • 6 Monate bzw. 6.000km Wartungsfreiheit

    • Ihr Junge Sterne Partner trägt dafür Sorge, dass ihr Fahrzeug mindestens 6 Monate und bis zu einer Laufleistung von 6.000 km wartungsfrei ist.
    • Der einwandfreie Zustand Ihres Jungen Sterns wird durch eine Zertifizierungsurkunde bestätigt.
  • Mobilitätsgarantie

    • Schnelle Pannen- oder Starthilfe durch unseren mobilen Kundendienst vor Ort
    • Rücktransport Ihres Fahrzeugs bei länger dauernden Reparaturen
    • Mobilitätsservice per Taxi, Bahn oder Flugzeug
    • Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur
    • Bei Unfällen/Vandalismus im Ausland: Hilfestellung durch einen Rechtsbeistand und Übersetzers
  • Absolvierter Gebrauchtfahrzeug-Check

    • Ihr Junge Sterne Partner prüft die Qualität des Fahrzeuges anhand strenger Kriterien
    • Im Fokus stehen hierbei die Prüfung von Exterieur und Interieur sowie die Service Historie
  • Technische Überprüfung nach § 57a

    • Technische Überprüfung nach § 57a (darf nicht innerhalb von 30 Tage nach Kauf anfallen).
  • Geprüfte Kilometerlaufleistung

    Ihr Junge Sterne Partner prüft die Laufleistung anhand
    • der vorliegenden Fahrzeughistorie,
    • sowie des (digitalen) Wartungsheftes.
  • Finanzierung

    Wenn Sie sich für einen Jungen Stern entscheiden, bieten wir Ihnen gerne über die Mercedes-Benz Bank attraktive Monatsraten durch innovative Finanzierungs- und Leasingprodukte an.

  • 10 Tage Umtauschrecht****

    Ihr Junge Sterne Partner ermöglicht Ihnen ein zehntägiges Umtauschrecht
    • ohne Angabe von Gründen,
    • ab Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages
  • Inzahlungnahme

    Auf Wunsch prüft Ihr Junge Sterne Partner Ihr aktuelles Fahrzeug und erstellt Ihnen ein Angebot zur Inzahlungnahme.

  • Probefahrt innerhalb von 24 h

    Ihr Junge Sterne Partner ermöglicht Ihnen bei Vorlage Ihres gültigen Führerscheins eine Probefahrt mit Ihrem Wunschmodell innerhalb von 24 Stunden.

*Hochvolt-Batterie bei den vollelektrischen Mercedes-EQ Modellen, wenn max. Batteriekapazität je nach Batterie Typ weniger ist als: EB 300 – 162 Ah; EB 301 – 155 Ah; EB 311 – 133 Ah; EB 312 – 131 Ah. Voraussetzung für das Bestehen dieses Anspruchs ist ferner, dass die Hochvoltbatterie ausschließlich als Energiequelle zum Antrieb des Fahrzeugs genutzt wurde bzw. wird. Zudem müssen alle Wartungsvorraussetzungen entsprechend den Vorgaben der Mercedes-Benz AG erfüllt sein und am Fahrzeug wurde kein nachträgliches Chiptuning o.ä. Maßnahmen durchgeführt. Die Abwicklung der Ansprüche erfolgt ausschließlich über autorisierte Mercedes-Benz Servicepartner.
** Es gilt das früher eintretende Datum.
*** Es gilt jene Frist, die zuerst erreicht wird.
**** Bei Ausübung des Umtauschrechtes muss ein anderes Fahrzeug (Neu- oder Gebrauchtwagen) aus dem Bestand des liefernden Händlers gekauft werden. Die genauen Bedingungen erfragen Sie bitte bei Ihrem Mercedes-Benz Verkaufsberater.