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Autoanhänger sind sehr praktische Helfer im Alltag und können für die unterschiedlichsten Zwecke eingesetzt werden. Sie bieten zusätzlichen Stauraum für den Transport von schweren und sperrigen Gegenständen. Wenn es sein muss, lassen sich mit Autohängern sogar weitere Fahrzeuge transportieren. Eine beliebte Art zu reisen ist natürlich der Wohnwagen als Autoanhänger. Durch die Vielseitigkeit der Autoanhänger haben diese einen festen Stellenwert im Straßenverkehr, doch gibt es auch zahlreiche Unterschiede in der Bauweise, auf die es zu achten gilt. Grundlegend gibt es drei Bauarten von Anhängern, wobei nur der Starrdeichselanhänger als Autoanhänger zum Einsatz kommt. Anhänger mit gelenkter Vorderachse werden hauptsächlich in der Landwirtschaft und bei Lkws verwendet. Als dritte Art gibt es noch Sattelauflieger, die aber hauptsächlich an Sattelschlepper angehängt werden. Autoanhänger werden des Weiteren im Aufbau unterschieden. Die Verwendung als Transportanhänger oder Wohnwagen ist neben einigen Sonderformen die Üblichste. So können die Anhänger für den Transport von sperrigen Gegenstände, Baumaterialien, Fahrzeugen oder Tieren genutzt werden und sind mit offener oder geschlossener Transportfläche erhältlich. Alle Aufbauformen der Autoanhänger können grundsätzlich als Einachser oder Zweiachser aufgebaut sein, wobei sie immer eine starre Deichsel aufweisen werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen für Autoanhänger
Bei den gesetzlichen Regelungen ist die Grenze des zulässigen Gesamtgewichts von 750 Kilogramm für ungebremste Anhänger zu beachten. Bei der Verwendung eines Anhängers mit Auflaufbremse darf das Gewicht des Anhängers nicht über dem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges liegen. Eine Ausnahme stellen Geländewagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge dar. Einige Geländewagen oder SUVs, dürfen das eineinhalbfache ihres Gesamtgewichts ziehen und landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Druckluftbremse können sogar bis zum Vierfachen des Gewichtes der Zugmaschine anhängen. Autoanhänger bis 750 kg Gesamtgewicht haben meistens keine eigene Bremse. Über diese Grenze hinaus verfügen alle Anhänger über eine eigenständige Auflaufbremse. Sobald das Gewicht des Fahrzeugs samt Anhänger über 3,5 Tonnen beträgt, ist ein spezieller Führerschein (BE, B96 oder Klasse 3 nach der alten Regelung) zum Fahren mit Anhänger erforderlich.Eine Erweiterung stellt die Erlaubnis einer Höchstgeschwindigt von 100 km/h dar. Üblich dürfen Pkw mit Autoanhänger nur bis 80 km/h gefahren werden, aber unter bestimmten Voraussetzungen dürfen diese durch eine Prüfstelle für 100 km/h freigegeben werden. Dabei muss das Zugfahrzeug eine Bremse mit ABS vorweisen und die Anhänger müssen neben einer eigenen Bremse auch hydraulische Stoßdämpfer haben, um die erforderliche Sicherheit bei dieser Geschwindigkeit zu gewährleisten.